Beratung "Meine Reha"

Gehen Sie sicher bei Ihrer Reha und erfahren Sie genau, welche Leistungen Ihnen zustehen. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de beraten Sie darüber.

Beratung „Meine Reha“

Mit der Rentenberatung „ Meine-Reha“ bekommen Sie Antworten auf die Fragen, welche Leistungen Ihnen bei der  Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger zustehen und wie Sie diese geltend machen.

  • Erfassen der persönlichen Daten, wie Alter, Rentenauskunft, Grad der Behinderung, Anzahl der Kinder, Berufstätigkeit, Zusatzrenten wie Hinterbliebenenrente oder Unfallrente usw,
  • Erfassen der richtigen Rehaleistung oder in Kombination mehrerer möglicher Rehaleistungen, wie zum Beispiel eine präventive Leistung zur Vorbeugung oder Bekämpfung einer Krankheit oder eine medizinische Rehaleistung, um eine drohende Erwerbsminderung zu verhindern oder um die Erwerbsminderung festzustellen und sie in der Zukunft wieder aufzuheben,
  • Prüfen, ob auch eine medizinische Reha für psychische Erkrankungen möglich ist: Stichwort Burnout, Depressionen…
  • Prüfen, ob die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ihre gewünschte Reha-Maßnahme bei Ihnen vorliegen,
  • Prüfen, ob Sie mit Ihrem Lebensalter Anspruch auf eine berufsbezogene Gesundheitsvorsorge im Rahmen der Rehaleistungen der DRV haben,
  • Prüfen, ob Ihr krankes/ behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind Anspruch auf eine Kinder-Reha hat,
  • Prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur haben,
  • Prüfen, ob Sie eine spezielle Reha-Einrichtung für Ihr gesundheitliches Problem in Anspruch nehmen können: Stichwort Ihr Wunsch und Wahlrecht,
  • Prüfen, ob Sie Anspruch auf Weiterbildung, Umschulung oder neue Berufsausbildung als Teilhabe-Rehaleistung haben können,
  • Prüfen, ob für Sie Leistungen zur Nachsorge, wie zum Beispiel eine onkologische Nachsorge auch als Rentenbezieher oder für Ihre Angehörigen in Anspruch genommen werden kann,
  • Prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Unterhaltsgeld während der Reha-Maßnahme erhalten können, ob weitere anfallende Kosten, wie Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Haushaltshilfen durch den Reha-Träger übernommen werden müssen,
  • Stellen Sie ihre Fragen an unseren Rentenberater, damit Sie erfahren, was zu tun ist und wie Sie Ihre Ansprüche wahren können.

Unsere Rentenberater für die Reha sagen Ihnen rechtssicher:

  • ob Sie einen Anspruch auf die von Ihnen oder Ihrem behandelnden Arzt vorgeschlagene Reha-Maßnahme haben,
  • ob Ihr krankes Kind Anspruch auf eine Kinderrehabilitation im Rahmen Ihrer Versicherung hat,
  • ob Sie einen Anspruch auf Unterhaltgeld und Übernahme sonstiger Kosten während der Reha gegenüber dem Reha-Träger haben,
  • ob Sie, Sie eine Rehaeinrichtung Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können,
  • ob Sie Anspruch auf einen speziellen Gutachter haben, wenn der Rehaträger im Rahmen der beantragten Reha ein Gutachten anfertigen lässt, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf die begehrte Reha-Maßnahme haben (Stichwort Auswahlrecht dreier Gutachter in Wohnortnähe),
  • ob Sie eine durch fremde Sozialleistungsträger beantragte Reha-Maßnahme ablehnen können, z.B. weil Sie wegen akuter Erkrankung nicht rehafähig sind,
  • ob Sie nach einer Rehamaßnahme eine Erwerbsminderungsrente beantragen können oder müssen, Stichwort: Rehaentlassungsbericht weist bei Ihnen teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit aus,
  • ob Sie mit Ihren Kind eine Erholungskur nach ersten anstrengenden Monaten der Kinderpflege nach der Geburt in Anspruch nehmen können ( Mutter/Vater-Kind-Kur),
  • ob Sie einen Anspruch auf Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung, Umschulung, Berufsausbildung oder sogar Studium im Rahmen einer Teilhabeleistung am Arbeitsleben haben können,
  • Sichern Sie sich den Wissensvorsprung bezüglich Ihrer Reha und erfahren Sie, was Ihnen zu steht und welche Rechte Sie haben.

Beratung „Meine Reha“ für

199,00€

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