Beratung - Einkommens­anrechnung auf die Rente -

Hinzuverdienst, Rente als Teilrente, Witwen-und Witwerrente, Betriebsrente, Abfindungen

Renten­beratung zum Einkommen und Rente*

Mit unserer Beratung Einkommen und Rente erfahren Sie, ob und wie Einkommen oder Hinzuverdienst auf Ihre Rente angerechnet wird. Sie erhalten Gewissheit, welche Arten von Einkommen oder Hinzuverdienst überhaupt bei Ihrer Alters-, EM-Rente oder Hinter­bliebenenrente berücksichtigt werden darf.

Wir geben Antworten auf Ihre Fragen zur Einkommensanrechnung auf die Rente… zum Beispiel:

Wird Gewinn aus Vermietung und Verpachtung auf meine Witwenrente angerechnet?

Warum wird überhaupt Einkommen angerechnet?

Darf die deutsche Rentenversicherung meine Rente kürzen oder als Teilrente auszahlen, wenn ich Hinzuverdienst habe?

Wann endet die Anrechnung des Hinzuverdienstes.

Kann meine Abfindung auf die Rente angerechnet werden?

Wird eine Betriebsrente an die Altersrente angerechnet?

Warum darf die Witwenrente gekürzt werden, wenn ich noch eine Betriebsrente bekomme?

Wie wirkt sich die Unfallrente auf meine gesetzliche Rente aus?

Was genau wird in der Beratung gemacht:*

  • Erfassen der persönlichen Daten, wie Alter, Rentenbescheide, Berufstätigkeit, selbstständige Tätigkeit, Wochenstunden der Arbeit, Umsätze, Einkommen, Erwerbsersatzeinkommen, Erwerbseinkommen, Einnahmen aus privaten Renten, gesetzliche Unfallrente, Betriebsrenten, Photovoltaikanlage, Mieteinahmen, Urlaubsabgeltung und Abfindungen und vieles mehr.
  • Erfassen der richtigen Rentenart, erhalten Sie eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente oder gesetzliche Unfallrente.
  • Erfassen der Art der Anrechnung von Einkommen, also Hinzuverdienst bei der Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, Einkommensanrechnung bei der Witwen- oder Witwerrente, Zusammentreffen von einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Leistungen der Unfallrente.
  • Prüfen, ob Hinzuverdienst, welcher mit einer Altersrente oder Erwerbsminderungsrente zusammentrifft richtig angerechnet wurde, Stichwort: darf die Art des Hinzuverdienstes überhaupt angerechnet werden.
  • Prüfen, ob Ihr anrechenbarer Hinzuverdienst den Jahresfreibetrag von 6300€ übersteigt, danach 40 Prozentanrechnung bis zum Hinzuverdienstdeckel, danach 100 Prozentanrechnung
    Prüfen, ob der individuelle Hinzuverdienstdeckel und die individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei einer teilweisen EM-Rente richtig berechnet wurden.
  • Prüfen, ob Einkommen auf eine Witwen- oder Witwerrente entsprechend den gesetzlichen Vorschriften richtig angerechnet wurde, Stichwort: ist das angerechnete Einkommen überhaupt an die Witwen- oder Witwerrente anrechenbar- sogenanntes Altrechtprivileg.
  • Prüfen, ob der Zeitpunkt der Einkommensanrechnung bei der Witwen- oder Witwerrente durch die Rentenversicherung korrekt festgelegt wurde: nicht jede Einkommensänderung führt sofort zu einer Anrechnung oder Änderung der Anrechnung des Einkommens.
  • Prüfen, ob beim Zusammentreffen von einer Rente mit einer gesetzlichen Unfallrente, der abziehbare Freibetrag auf die Unfallrente und der Grenzbetrag richtig berechnet wurde und ob die Berechnung der Anrechnung der Unfallrente an die gesetzliche Rente nachvollziehbar ist.
  • Stellen Sie ihre Fragen an den Rentenberater, damit Sie erfahren, was zu tun ist und wie Sie Ihre Ansprüche und die korrekte Rentenhöhe wahren können.

 * Die Beratung Einkommen und Rente erfasst  keine Nachrechnung, ob die Anrechnung Hinzuverdienst oder Einkommen richtig an die Rente angerechnet wurde! Wünschen Sie eine konkrete Berechnung, so nutzen Sie unser entsprechendes Angebot im Bereich der Rentenberechnung!

Beratung „Einkommen und Rente“* für

199,00€

inklusive Mehrwertsteuer

*Die Beratung Einkommen und Rente umfasst einen schriftlichen Rat oder eine telefonischen Beratungstermin mit einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung via Mail. Wenn Sie darüber hinaus weiteren Beratungs-oder Vertretungsbedarf haben, können wir Ihnen ein gesondertes Angebot unterbreiten!


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