Wider­­spruchs­verfahren gesetzliche Kranken­versicherung

zielsicher Antworten auf Ihre Fragen, rechtssicher durch den berechtigten Wider­spruch gegen den Bescheid Ihrer Kranken­kasse

Wider­spruchs­verfahren gesetzliche Kranken­versicherung

Wann und Warum Sie das Wider­spruchs­verfahren gesetzlichen Krankenversicherung nutzen sollten:

Sie haben, zum Beispiel mit dem Rentenantrag, die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) begehrt. Ihre Krankenkasse lehnt Ihren Antrag ab.

Sie werden trotz Antrag weder familien-, freiwillig- noch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Beispiel erfüllen Sie durch Ihren verstorbenen Ehegatten die Vorversicherungszeit zur KVdR, die Krankenkasse lehnt die Aufnahme trotzdem ab.

Die Krankenkasse hebt rückwirkend die früher bewilligte kostenfreie Familienversicherung wieder auf.

Sie erfüllen nach Vollendung des 55. Lebensjahres den Tatbestand einer Krankenpflichtversicherung. Die Krankenkasse lehnt dennoch eine Aufnahme in die GKV ab.

Das Paket Wider­spruchs­verfahren gesetzliche Krankenkasse gibt Ihnen zielsicher Antworten auf Ihre Fragen und führt Sie rechtssicher durch den Wider­spruch gegen die abgelehnte Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, bzw. den rückwirkenden Ausschluss aus der GKV.

Ihr persönlicher Rentenberater legt für Sie Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Er fordert die notwendigen Unterlagen ab, wie die Versicherungsakte, denn sicher ist sicher. Es werden Ihre Fragen zum Widerspruchsverfahren geklärt und die nächsten Schritte auf dem Weg zum erfolgreichen Widerspruch mit Ihnen besprochen, zum Beispiel die Widerspruchsbegründung nach Akteneinsicht.

Wider­spruchs­verfahren gesetzliche Krankenkasse – Widerspruch mit Erfolg.

Widerspruch GKV für 699,00€*

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Leistungen in der Übersicht – Wider­spruchs­verfahren gesetzliche Krankenversicherung:

  • Widerspruchsverfahren im Rahmen der GKV
  • Widerspruch innerhalb der geltenden Frist einlegen
  • Prüfen, ob die Ablehnung oder Rücknahme des Bescheides hinsichtlich der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkasse berechtigt ist
  • Ihr Überprüfungsantrag wegen einer Aufnahme in die GKV oder des Ausschlusses aus der GKV wurde abgelehnt
  • Ihre Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen, Überprüfungsantrag wird durch uns gestellt
  • Verwaltungsakte über Ihre beantragte Aufnahme anfordern
  • Besprechung des Akteninhalts und erneutes Prüfen der Erfolgsaussichten
  • Prüfen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die KVdR vorliegen
  • Erforderlichen Anträge stellen und den Widerspruch begründen.

* Ein eventueller Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse wird nicht auf das Honorar angerechnet.


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