Sie haben, zum Beispiel mit dem Rentenantrag, die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) begehrt. Ihre Krankenkasse lehnt Ihren Antrag ab.
Sie werden trotz Antrag weder familien-, freiwillig- noch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Beispiel erfüllen Sie durch Ihren verstorbenen Ehegatten die Vorversicherungszeit zur KVdR, die Krankenkasse lehnt die Aufnahme trotzdem ab.
Die Krankenkasse hebt rückwirkend die früher bewilligte kostenfreie Familienversicherung wieder auf.
Sie erfüllen nach Vollendung des 55. Lebensjahres den Tatbestand einer Krankenpflichtversicherung. Die Krankenkasse lehnt dennoch eine Aufnahme in die GKV ab.
Ihr persönlicher Rentenberater legt für Sie Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Er fordert die notwendigen Unterlagen ab, wie die Versicherungsakte, denn sicher ist sicher. Es werden Ihre Fragen zum Widerspruchsverfahren geklärt und die nächsten Schritte auf dem Weg zum erfolgreichen Widerspruch mit Ihnen besprochen, zum Beispiel die Widerspruchsbegründung nach Akteneinsicht.
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* Ein eventueller Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse wird nicht auf das Honorar angerechnet.
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