Pfändungstabelle 2017

Die Pfändungstabelle 2017

Die Pfändungstabelle 2017 gilt vom 01.07.2015 bis voraussichtlich zum 30.06.2017.

Dann wird der Gesetzgeber eine neue Tabelle mit den neu angepassten Pfändungsfreigrenzen bekanntgeben. Die neuen Pfändungsfreigrenzen finden aber nur dann Berücksichtigung bei einer laufenden Pfändung, wenn diese mit einem Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht abgeändert werden. Ansonsten verbleibt es bei den durch die Gläubiger beantragten Pfändungen.

Die Pfändungstabelle stellt eine Übersicht für das persönliche monatliche Arbeitseinkommen oder dem Bezug von Sozialleistungen dar. Diese Einkommensbeträge darf der Schuldner trotz einer Pfändung behalten. Es muss ihm ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht. Die Pfändungsgrenzen  der  Pfändungstabelle werden an den Lebenshaltungskostensindex angepasst. Die Anpassung erfolgt voraussichtlich im Juli 2017.

Alles Beträge über 3292,09€ Einkommen werden komplett an den Gläubiger abgeführt!

Aktuelle Pfändungstabelle 2017