Der Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente folgt nach eigenen Regeln. Er hat nichts mit dem Hinzuverdienst auf die Altersrente zu tun.
Er ist in § 96a SGB VI gesetzlich geregelt.
Der Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente ist das Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz vom 15.12.1995 mit Wirkung vom 01.01.1996 ( Bundesgesetzblatt I Seite 1824) eingeführt worden.
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rentenleistung eingestellt. Das Stammrecht auf die Erwerbsminderungsrente besteht weiter fort. Details zu diesem Thema in unserem Lesebeitrag vom 22.05.2017.
Es gilt die pauschale Hinzuverdienstgrenze von 450 € monatlich, wobei es eine zweimalige Überschreitung um den gleichen Betrag im Jahr geben darf.
Mehrere Einkommen werden zusammengerechnet.
Beispiel:
Ernst Erwerb hat einen Minijob von 450 € und Kapitaleinkünfte wegen Zinsen. Beide Einkommen werden bei der Bewertung der Höhe seiner Erwerbsminderungsrente zusammengerechnet.
Keine anrechenbares Einkommen ist:
Eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird abhängig von Hinzuverdienst in folgender Höhe gezahlt:
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei der teilweisen EM-Rente liegt bei:
- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden
Die volle Erwerbsminderungsrente wird gezahlt:
Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei der vollen EM-Rente liegen bei der:
Als Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Bergleute stehen dem Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt gleich:
Bei einer vollem EM-Rente stehen dem Einkommen gleich:
Das der Sozialleistung zugrundeliegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen ist zu berücksichtigen
Ab dem 01. Juli 2017 gibt es neue Regelungen zum Hinzuverdienst und der Erwerbsminderungsrente. Sie sind durch das Gesetz zur Flexibilisierung der Altersrenten (Flexirentengesetz) eingeführt worden und werden ab dem 01.07.2017 gelten. Wissenswertes zum Thema Flexirente können Sie hier nachlesen!
- Abschläge in der Rente umgehen
- Rente aufbessern
- Steuervorteile nutzen