Das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018

In unserem Beitrag Betriebsrente 2017 haben wir Sie über die Änderungen der betrieblichen Altersversorgung informiert. Wir klären auf, welche Änderungen mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 die Betriebsrente erfährt. Das Betriebsrentengesetz wird somit geändert. Hier ein informativer Überblick über die Änderungen für Sie!

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 startet nach dem Willen der großen Koalition am 01.Januar 2018.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Folgende Änderungen und Neuerungen sind geplant:
  • Einführung einer reinen Beitragszusage, wenn der Arbeitgeber durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung = Tarifrente verpflichtet ist, Beiträge zur Finanzierung von Leistungen der BAV zu leisten
  • Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter auf diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinweisen
  • Keine Haftung des Arbeitgebers für eine Rentenleistung, diese wird bei der Beitragszusage nicht zugesagt, im Betriebsrentengesetz wird der Garantieausschluss eingearbeitet
  • Vereinbarung zu einer reinen Beitragszusage können auch auf die Ebene der Betriebs-und Personalräte übertragen werden
  • Bei Arbeitgeberwechsel kann das Rentenkapital in einer Betriebsrente mit reiner Beitragszusage übertragen werden
  • Bei der reinen Beitragszusage muss bei einer Entgeltumwandlung 15 % des Entgeltes, welches umgewandelt wird, als Zuschuss des Arbeitgebers an die Versorgungseinrichtung gezahlt werden
  • Bei der Grundsicherung ist ein Betrag von 100 € monatlich aus einer zusätzlichen Altersversorgung zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrages überschießenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersversorgung absetzbar, maximal 50 Prozent der Regelbedarfstufe 1, welche für 2017 gilt
  • Als zusätzliche Altersversorgung zählt in diesem Zusammenhang , Riester-und Rüruprente BAV ohne Kapitalwahlrecht
  • Keine Beitragspflicht mehr bei der betrieblichen Riesterrente für die Kranken-und Pflegeversicherung

Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 ändert auch das Steuerrecht
  • Anhebung des steuerfreien Höchstbetrages nach § 3 Nr.63 EstG von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West
  • Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag ändert sich nicht= 4 Prozent
  • Die Riesterförderung wird ab 2018 von 154 € auf 175 € im Jahr angehoben
  • Einführung eines Förderbetrages für die betriebliche Altersversorgung, staatlicher Zuschuss zum Arbeitslohn des Arbeitgebers für Mitarbeiter mit geringem Einkommen ( Bruttolohn 2.200€ mtl)
  • Förderbeiträge von mindestens 240 € bis maximal 480 € im Jahr
  • Zuschuss durch Verrechnung der Lohnsteuer von 30 % des zusätzlichen Arbeitgeber-Beitrages von mindestens 72 € bis maximal 144 €
  • Der Arbeitgeberbeitrag von maximal 480€ ist steuerfrei, Sozialabgaben müssen auf diesen Beitrag auch nicht gezahlt werden.
  • Vorschriften zur Zillmerung ( Verteilung der Kosten) der Abschlusskosten sind neu

Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung