Im Referentenentwurf zum geplanten Grundrentengesetz vom 21.Mai 2019 tauchen neue rentenrechtliche Begriffe auf. Unter anderem der Begriff Grundbewertungszeiten. Wo steht es geschrieben? In Artikel 1 zur Änderung des Sozialgesetzbuch Nummer 6 (unser gesetzliches Rentenrecht). Genauer steht es in dem § 76g Absatz 3 SGB VI, welcher als völlig neuer Paragraf nach dem § 76f SGB VI in das SGB VI eingefügt werden soll.
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Die Überschrift des neuen § 76g SGB VI lautet: „Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung“. Damit erinnert diese Überschrift ein wenig an die Altersrente für langjährig Versicherte, aber nur ein wenig. Gemeint ist die Wartezeit für die Grundrentenzeiten von 35 Jahren. Eine gleiche Wartezeit von der Dauer her, kennen wir von der Altersrente für langjährig Versicherte. Im Volksmund auch Rente mit 63 genannt oder Frührente.
Die Grundrentenzeiten lehnen sich aber von ihrer rechtlichen Zuordnung her an die Wartezeitvorgaben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte an. Diese vorgezogene Altersrente setzt 45 Jahre Wartezeit= 540 Kalendermonate voraus.
Die Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,02 Entgeltpunkte betragen, vgl. § 76g Absatz 3 SGB VI.
Der Absatz 3 des § 76g SGB VI stellt gesetzgeberisch folgendes dar:
Beratung – Meine Altersrente –
Gehen Sie sicher bei der Altersrente,
vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Mit diesem Verweis auf Kalendermonate Grundrentenzeiten mit einer Mindestentgeltpunktezahl ist klargestellt, dass eine Grundrentenbewertungszeit nur vorliegt, wenn die ihr zu Grunde liegende Grundrentenzeit rentenrechtlich bewertet wird.
Es kann also sein, dass der Versicherte zwar 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, er aber dennoch keine 35 Jahre Grundrentenbewertungszeiten erreicht. Weil irgendein Kalendermonat in den Grundrentenzeiten rentenrechtlich einfach nicht den Durchschnittswert von 0,02 EP erreicht oder überhaupt nicht bewertet wurde.
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