Die Nachhaltigkeitsrücklage ist ein Notgroschen der Deutschen Rentenversicherung für schlechte wirtschaftliche Zeiten!
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Es gewinnt immer mehr an Bedeutung für die Rentner und für die Beitragszahler, dass der Gesetzgeber Verantwortung für die finanzielle Sicherheit im System der gesetzlichen Rentenkassen trägt. Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt im Umlageverfahren. Das bedeutet, die Einnahmen der DRV werden unter anderem durch die Rentenbeiträge der jüngeren Generation gesichert. Die Ruheständler, also die Rentner, erhalten ihre Rente entsprechend ihrer erworbenen Anwartschaften aus diesen Einnahmen.
Das entspricht dem Prinzip des sogenannten Generationenvertrages. Zusätzlich dazu erfolgt durch den Bund die Bezuschussung der Renten durch Steuermittel.
Gemäß § 216 Sozialgesetzbuch Nr.6 müssen die Träger der gesetzlichen Rente eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage vorhalten. Damit soll das Prinzip der Einnahme und Ausgabe bei der DRV gewährleistet werden.
Bis Ende 2003 wurde die Nachhaltigkeitsrücklage als Schwankungsreserve bezeichnet. Dieser Begriff wird häufig in der privaten Versicherungswirtschaft verwendet.
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In die Nachhaltigkeitsrücklage werden die Überschüsse bei den Betriebsmitteln und den Rücklagen eingezahlt. Das Vermögen der Verwaltungen der Deutschen Rentenversicherung gehört nicht dazu. Mit der Nachhaltigkeitsrücklage sollen möglicherweise auftretende Defizite abgedeckt werden. Es soll verhindert werden, dass bei höheren Ausgaben als Einnahmen der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden muss.
Notfalls tritt auch der Bund entsprechend § 214 Sozialgesetzbuch VI für die Auszahlung der monatlichen Renten ein mittels einer vorgezogenen Überweisung des Bundeszuschusses oder eines Betriebsmittelkredites. Für die Rückzahlung der Liquiditätshilfe an den Bund besteht ein zeitlich enger Rahmen.
Die Nachhaltigkeitsrücklage hat die Funktion, unterjährige Schwankungen in der Liquidität abzufangen und in Zeiten guter konjunktureller Entwicklung Finanzreserven aufzubauen. Die Nachhaltigkeitsrücklage hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Schwankungsbreite der Nachhaltigkeitsrücklage liegt zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben. Das bedeutet:
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Ende 2012 wurde erstmals eine Nachhaltigkeitsrücklage von über 1,7 Monatsausgaben erreicht, das hat sich in den Folgejahren aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitsmarktsituation fortgesetzt. So gab es seit 2012 drei Beitragssenkungen.
Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage liegt seit 2017 ungefähr bei 38,2 Milliarden Euro.
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