Freiwillig versichert in der Renten­versicher­ung

Erfahren Sie, was zu beachten ist und wie Sie die freiwillige Versicherung für sich nutzen können.

Freiwillige Versicherung in der gesetz­lichen Rente

… ist in § 7 SGB VI geregelt.

Wer 16 Jahre alt ist, in Deutschland lebt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig versichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Deutscher oder Ausländer ist. Ein Deutscher im Ausland kann sich auch mit freiwilligen Beiträgen in der gesetzlichen Rente in Deutschland versichern.

Warum kann man sich freiwillig versichern?

Sie erhalten mit der freiwilligen Versicherung zusätzlichen Schutz in der Rente. Sie haben schon Berufsausbildungszeiten absolviert oder eigene Kinder bekommen. Aber für eine gesetzliche Rente reichen die Wartezeiten nicht aus. Dann kann es Sinn machen, sich in der gesetzlichen Rente freiwillig zu versichern und mit den freiwilligen Beiträgen eine gesetzliche Rente zu bekommen. Wenn nur noch ein Jahr Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte fehlt ( insgesamt 35 Jahre), kann man dieses Jahr mit freiwilligen Beiträgen bezahlen und bekommt dann eine volle Altersrente. Ansonsten wäre der der Renteneintritt nicht möglich.


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Höhe und Turnus der zuzahlenden Rentenbeiträge

Die Zahlung der Rentenbeiträge bestimmen Sie selbst.
Sie können für 1 Monat im Jahr zahlen oder auch für 12 Kalendermonate. Dabei können Sie zwischen dem Mindest-und Höchstbeitrag wählen.

Faustregel: Je mehr Sie zahlen, umso höher wird die Rente. Der Mindest­beitrag von zurzeit 84,15€ entspricht einem monatlichen Einkommen von 450€. Der Maximal­beitrag bezieht sich auf die Beitrags­bemessungs­grenze, die für den Westen und Osten unterschiedlich ist. Den gezahlten Beitrag kann man nachträglich nicht mehr ändern.

Melden Sie Ihren Beitragswunsch!

Frühestens nach Beendigung Ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rente können Sie beginnen, freiwillige Beiträge zu zahlen. Die freiwillige Versicherung kann jederzeit unterbrochen oder sogar beendet werden. Sie kann auch jederzeit wieder aufgenommen werden. Nicht vergessen: Sie dürfen nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sein, dann wird es nichts mit der freiwilligen Versicherung. Sie melden den Beginn Ihrer freiwilligen Versicherung der Rentenversicherung. Freiwillige Beiträge können rückwirkend für ein vergangenes Jahr maximal bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt werden. Danach ist wieder nur die Zahlung für das laufende Jahr möglich.


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Freiwillige Beiträge erhalten den Erwerbsminderungsschutz

Freiwillige Beiträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen des §§ 240,241 SGB VI gezahlt werden, um den Erwerbsminderungs-Rentenschutz zu behalten. Es darf aber keine Lücke entstehen. Die freiwilligen Beiträge müssen zwingend monatlich nahtlos gezahlt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt generell die Einrichtung eines Dauerauftrages, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Ob sich eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rente lohnt, ist keine Glaubensfrage. Hier hilft nur eine gründliche Beratung und Berechnung der Vorteile.


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Wir empfehlen auch den steuerlichen Aspekt in Betracht zu ziehen. Freiwillige Beitrags­zahlungen können sich mindernd auf die Einkommen­ssteuer auswirken.

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