Renten ABC - Rente, ein kurzer Überblick
Rente, der Begriff; die Rente mit 63 und die drei Rentenarten, kurz erklärt - schnell verstanden
Der Begriff Rente, so wie wir ihn heute verstehen, ist eine regelmäßige Zahlung, meist in gleicher Höhe. Der Begriff Rente stammt ursprünglich aus dem italienischen Wort rendita.
Wir unterscheiden Renten aus der gesetzlichen Versicherung und der privaten Versicherung.
Nach unserem Sprachverständnis in Deutschland bezeichnen wir die Rente als ein Teil der Altersvorsorge, und zwar wegen ihrer sehr großen Ausprägung, aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Reden wir also über die Rente, meinen wir meist die Rente aus der gesetzlichen Versicherung.
Es gibt aber auch Rentenleistungen aus der privaten Versicherungen, die ihren Ursprung im sogenannten Leibgedinge hatte. Zu denken ist an die Lebensversicherung oder die Riester-und Rüruprente. Daneben gibt es noch die betriebliche Altersversorgung, als Teil des Arbeitsrechtes.
Im wissenschaftlichen Sinne wird der Begriff Rente oft unterschiedlich definiert. Da die Rente oft eine Geldleistung ist, wird diese regelmäßig ohne direkte Gegenleistung bezogen.
meint eine Altersrente, die im Volksmund auch 63er-Rente genannt wird. Sie bezeichnet entweder eine Rente aus der Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 35 Jahren. Diese Rente ist meist mit Abschlägen wegen vorzeitigen Rentenbeginn verbunden.
Daneben kann die Rente mit 63 auch die “neue” abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezeichnet werden, welche seit dem 01.07.2014 eingeführt wurde. Voraussetzung für diese Rente ist unter anderem eine Wartezeit von 45 Jahren.
Ein Abschlag ist für diese Rente nicht vorgesehen.
Je nach Betrachtungsweise kann man also die Rente mit 63 unterschiedlich sehen mit jeweils positiven oder auch negativen Folgen des Rentenantragstellers.
Nach § 33 Sozialgesetzbuch Nr. 6, unterscheiden wir 3 Rentenarten:
Die Altersrenten
Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen Todes
Daneben zählen als Renten auch noch die Knappschaftsausgleichsleistung, Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und Witwen-und Witwerrente an vor dem 01.Juli 1977 geschiedene Ehegatten