Renten ABC - Renten&shyanpassung, ein kurzer Überblick

Renten­anpassung

Die Rentenanpassung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften, in der gesetzlichen Rente nach § 65 Sozialgesetzbuch Nr. 6.

In der Vorschrift steht mit einem Satz, dass die Renten zum jeweils 1. Juli eines jeden Jahres angepasst werden, in dem der bisherige Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Im Gesetz steht, dass die Bundesregierung verpflichtet ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres durch Rechtsverordnung den neuen Rentenwert zu bestimmen, § 69 SGB VI.

Wie wird die Rentenanpassung berechnet

Die Rentenanpassung wird berechnet, auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Rentenerhöhungen orientieren sich vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Weiteren Einfluss hat der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Der Nachhaltigkeitsfaktor spiegelt sich in dem Verhältnis der Beitragszahler zu den Bestandsrentnern wieder und hat für die Höhe des Beitragssatzes in der DRV eine große Bedeutung. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Nimmt die Zahl der Beitragszähler im Verhältnis zu den bestehenden Rentnern ab, wirkt sich dies dämpfend auf die Rentenerhöhung aus und der Beitragssatz in der Rentenversicherung kann steigen. Alles Wissenswerte zum Thema Dämpfungsfaktor in der Rentenerhöhung können Sie hier nachlesen!

Dieser negative Effekt muss aber bei Rentenerhöhungen wieder ausgeglichen werden.


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Der Dämpfungseffekt aus dem Jahr 2014, wurde für die Rentenerhöhung 2015 eingerechnet, so dass die Rentenerhöhung 2015 nicht so hoch ausfiel, wie mathematisch vorgesehen. Mit der großen Rentenerhöhung 2016 zugunsten der Rentnerinnen und Rentner wurde der Dämpfungsfaktor 2014 wieder ausgeglichen, so dass die Rentenerhöhungen 2016 größer ausfallen, als die tatsächliche Bruttolohnerhöhung, die für 2016 ermittelt worden ist.

Sinken die Bruttolöhne, sinken die Renten nicht.
Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Leider ist es so, dass in guten Jahren der Lohnerhöhung, die „Rentenkürzungen“ aus den schlechten Jahren nachgeholt werden darf. Die Rentenerhöhung im Osten darf nicht kleiner sein als die im Westen.

Faustformel für die Rentenanpassung!

Vereinfacht als Faustformel gesagt: Steigen die Löhne, steigt die Rente. Von der Rentenerhöhung abgezogen werden können, schlechte Lohnentwicklungen, die an sich zur einer Rentenkürzung geführt hätten.

Zeitpunkt der Rentenanpassungszahlungen:
Die Rentenerhöhung kommt bei den Rentnern zu unterschiedlichen Zeiten an.


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Begann die Rente nach dem 01.04.2004 wird die Rentenerhöhung nachschüssig gezahlt, also immer am Monatsende. Die Rentenerhöhung ist für den 01.07.2016 am Ende Juli auf dem Konto der betroffenen Rentenempfänger. Deshalb kann es auch sein, dass diese Gruppe der Rentner die Rentenanpassungsmitteilung auch noch später bekommen kann.
Wer seine Rente vor dem 01.04.2004 bekam, bekommt seine monatliche Rente als Vorschuss gezahlt, also für den Monat Juli am Ende Monat Juni.

Alle Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhalten die Rentenerhöhungen. Daher ändern sich auch die Freibeträge für die Einkommensanrechnung bei den einzelnen Rentenarten.

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