Rechtskreis Ost oder West in der gesetzlichen Rente

Urteil des Bundesozialgerichtes , 06.07.2022, B 5 R 41/21 R

Die Zuordnung der Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung zum Rechtskreis West oder Ost sorgt immer wieder für Streit. So musste sich das Bundessozialgericht im Jahr 2022 mit der Rechtsfrage beschäftigen, wo im Rentenrecht der Beschäftigungsort war. Im Westen oder im Osten Deutschlands. Urteil des Bundessozialgericht vom 06.07.2022, B 5 R 41/21 R

Die Zuordnung Rechtskreis Ost oder West in der gesetzlichen Rentenversicherung ist entscheidend für die Frage, ob Entgeltpunkte Ost oder West für die Beschäftigung zu berechnen sind.

Leitsatz der BSG-Entscheidung vom 06.07.2022: „Ob Entgeltpunkte (Ost) für Zeiten mit Beiträgen für eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet anzusetzen sind, bestimmt sich nach dem Beschäftigungsort. Ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden und wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten ausgeübt, ist Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat.“


Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Rechtskreis Ost oder West in der gesetzlichen Rente: Warum wurde geklagt?

Der Kläger wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Berechnung seiner bewilligten Regelaltersrente für die Zeit vom 19.06.1990 bis zum 31.10.1994 Entgeltpunkte (Ost) zugrunde zu legen sind.

Der Kläger arbeitete ab dem 19.06.1990 bei der G Kommanditgesellschaft und ab dem 01.09.1994 bis zum 31.10.1994 im Rahmen eines Betriebsüberganges bei der T GmbH & Co. KG. Er stellte in der Region Dresden und Ostsachsen Zigarettenautomaten auf und betreute die entsprechenden Kunden. Seine Arbeitgeber hatten ihren Sitz in Berlin (West).

Die beklagte Rentenversicherung gewährte dem Kläger eine Regelaltersrente. Im Rentenbescheid vom 25.02.2015 berücksichtigte die Beklagte den Zeitraum vom 19.06.1990 bis zum 31.10.1994 Entgeltpunkte für den Rechtskreis West.  Der Kläger beantragte die Neuberechnung der Rente, weil er durchgängig in den neuen Bundesländern gearbeitet habe. Dies wies die Beklagte zurück. Seine Krankenkasse habe den streitigen Zeitraum als Verkehrsgebiet West zugeordnet.


Sorglos-Paket "Renten­antrag plus Renten­bescheid"      Rentenantrag und Rentenbescheidprüfung ohne Stress     Ausführlich geplant vom Rentenberater     Paket hier direkt buchen!Sorglos-Paket Renten­antrag plus Renten­bescheid

Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!

- zum Rentenantrag und zur Renten­bescheid­prüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Der Kläger hatte mit seiner Klage vor dem Sozialgericht Erfolg.  Gegen das Urteil des Sozialgerichtes legte die Beklagte Berufung ein. Das Landesozialgericht hob daraufhin unter Klageabweisung das erstinstanzliche Urteil auf. Gegen das Berufungsurteil legte der Kläger beim Bundessozialgericht Revision ein.  Der Kläger rügt die Verletzung des § 254d Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch Nummer 6 und § 9 SGB IV. Er habe ausschließlich im neuen Bundesgebiet gearbeitet, deshalb sei der Verkehrskreis Ost für ihn maßgebend und damit auch die Berechnung der EP(Ost) für den streitbefangenen Zeitraum. § 9 SGB IV sei nicht maßgebend.


Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung leicht gemacht!aus der PKV in die GKV wechseln

Wechselcheck - ab in die GKV

- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren

zum Wechselcheck


Rechtskreis Ost oder West in der gesetzlichen Rente

Eine wirklich lehrreiche Entscheidung des Bundesozialgerichtes vom 06. Juli 2022. Rechtskreis Ost oder West entscheidet nach diesem Urteil über die Höhe der Rente.

Ja, ich möchte mich durch Rentenberater F.Weise wegen der anstehenden Begutachtung coachen lassen!

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontaktformular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung