Sozialrecht und Rente ist ein Feld, was nicht in sich abgeschlossen ist. Es ist homogen und so komplex, dass oft Gerichte erste entscheiden müssen, was Recht ist und was nicht!
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Sozialrecht und Rente: wo steht es geschrieben?
Das deutsche Sozialrecht ist überwiegend in den sogenannten Büchern zum Sozialrecht niedergeschrieben.
Diese sind:
Das Sozialrecht erfasst nicht nur die Rente, sondern auch viele andere Rechtsgebiete im Sozialrecht, die auf den ersten Blick nichts mit der Rente zu tun haben.
Haben Sie gewusst, dass wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer anderen Vorschrift pflichtversichert sind. Und das der Staat die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch mit trägt. Oder das die Beiträge für die Rentenpunkte nach einem anderem System berechnet, werden als die Beiträge, die Sie auch eigener Arbeit für die Rentenkasse erwirtschaften.
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Oder Sie stellen einen Rentenantrag. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt für den Rentenantrag die ausgefüllten Rentenantragsformulare ( R 100, R 240 und für die Krankenversicherung R 810). Wenn Sie diese nicht beibringen, kann die Deutsche Rentenversicherung Ihren Rentenantrag nicht bearbeiten. Sie wird Sie nach § 60 ff. Sozialgesetzbuch zur Mitwirkung auffordern. Wenn Sie diesem Gebot nicht nachkommen, kann der Rentenantrag abgelehnt werden. Sozusagen als Folge der fehlenden Mitwirkung. Mit fatalen Folgen für Sie.
Das SGB I ist eine wichtige Schnittstelle im gesamten Sozialrecht und hat somit auch Auswirkungen auf Ihre Rechte im gesetzlichen Rentenrecht.