Sozial­recht und Rente

Begriffe, Ansprüche ...... ?

Das Sozialrecht ist ein weites Feld. Auf den ersten Blick nicht verständlich. Es gibt 12 Bücher für das Sozialrecht. Mit vielen Rechten für die Versicherten. Oft versteckt in im Kauderwelsch der Gesetze: Ansprüche die irgendwas mit der gesetzlichen Rente zu tun haben. Hier einige Begriffe und Erklärungen, die in einem direkten Zusammenhang mit der gesetzliche Rente stehen.

Sozialrecht und Rente ist ein Feld, was nicht in sich abgeschlossen ist. Es ist homogen und so komplex, dass oft Gerichte erste entscheiden müssen, was Recht ist und was nicht!


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Sozialrecht und Rente: wo steht es geschrieben?

Das deutsche Sozialrecht ist überwiegend in den sogenannten Büchern zum Sozialrecht niedergeschrieben.

Diese sind:

  • Sozialgesetzbuch 1, Allgemeiner Teil
  • Sozialgesetzbuch 2, Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Sozialgesetzbuch 3, Arbeitsförderung
  • Sozialgesetzbuch 4, Gemeinsame Vorschriften zur Sozialversicherung
  • Sozialgesetzbuch 5, Gesetzliche Krankenversicherung
  • Sozialgesetzbuch 6, Gesetzliche Rentenversicherung
  • Sozialgesetzbuch 7, Gesetzliche Unfallversicherung
  • Sozialgesetzbuch 8, Kinder-und Jugendhilfe
  • Sozialgesetzbuch 9, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Sozialgesetzbuch 10, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
  • Sozialgesetzbuch 11, Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialgesetzbuch 12, Sozialhilfe
Sozialrecht und Rente!

Das Sozialrecht erfasst nicht nur die Rente, sondern auch viele andere Rechtsgebiete im Sozialrecht, die auf den ersten Blick nichts mit der Rente zu tun haben.

Haben Sie gewusst, dass wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer anderen Vorschrift pflichtversichert sind. Und das der Staat die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auch mit trägt. Oder das die Beiträge für die Rentenpunkte nach einem anderem System berechnet, werden als die Beiträge, die Sie auch eigener Arbeit für die Rentenkasse erwirtschaften.


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Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Gut zu wissen, wo es steht! Im Renten-ABC von rentenbescheid24.de. Gesetzestexte finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de

Oder Sie stellen einen Rentenantrag. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt für den Rentenantrag die ausgefüllten Rentenantragsformulare ( R 100, R 240 und für die Krankenversicherung R 810). Wenn Sie diese nicht beibringen, kann die Deutsche Rentenversicherung Ihren Rentenantrag nicht bearbeiten. Sie wird Sie nach § 60 ff. Sozialgesetzbuch zur Mitwirkung auffordern. Wenn Sie diesem Gebot nicht nachkommen, kann der Rentenantrag abgelehnt werden. Sozusagen als Folge der fehlenden Mitwirkung. Mit fatalen Folgen für Sie.

Das SGB I ist eine wichtige Schnittstelle im gesamten Sozialrecht und hat somit auch Auswirkungen auf Ihre Rechte im gesetzlichen Rentenrecht.

Sozialrecht und Rente: viele Begriffe für das Renten-ABC

Viele Ansprüche, viele Begriffe, viele Rechts­fragen und und und…..? Die Renten­berater und Rechtsanwälte werden im Renten-ABC Licht ins Dunkel bringen. Immer im Zusammenhang mit der Rente! Damit Sie Klarheit für Ihre Rechte haben.