Grundsätze der Rentenberechnung
Versicherte Rentner und Neurentner wollen wissen, wie hoch ihre Rente ausfällt. Der erste Blick geht immer auf Seite 1 des Rentenbescheides. Dort steht der Auszahlungsbetrag der monatlichen Rente. Liest man dann im Rentenbescheid weiter, wird es undurchschaubar. Überall liest man Schlagworte wie Rentenformel und Entgeltpunkte…. Was hat es mit der Rentenberechnung auf sich ? Wir geben einen kleinen Einblick in die Grundsätze der Rentenberechnung.
Die Grundsätze der Rentenberechnung sind keine Erfindung der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de. Alles ist gesetzlich geregelt. So steht im Gesetz vor dem Abschnitt der Berechnung und Anpassung der Renten, die Grundsätze der Rentenberechnung.
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Grundsätze der Rentenberechnung: § 63 Sozialgesetzbuch Nr.6
Diese Vorschrift ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) ab dem 01.01.1992 in Kraft getreten.
Im Gesetz steht geschrieben, dass sich die Höhe der Rente nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen richtet.
Den Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt können Sie hier in unserem Renten-ABC nachlesen.
Aufgepasst!
Dieser Satz ist eine zentrale Aussage im Rentenrecht! Übersetzt heißt es, Ihre Rente wird höher werden, soweit Sie höhere Beiträge aus Arbeitseinkommen und Entgelt erzielen.
Weitere Grundsätze sind:
- das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt wird in Entgeltpunkte umgerechnet,
- 1 Entgeltpunkt entspricht einem Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres (nachzulesen in Anlage 1 zum SGB VI= 2017 = 37103 €),
- Für beitragsfreie Zeiten werden auch Entgeltpunkte berechnet, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelte abhängig ist,
- Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der jeweiligen Rente (Einkommensersatzfunktion der Altersrente oder Unterhaltsersatz der Hinterbliebenenrente),
- Für einen vorzeitigen oder späteren Renteneintritt kann es durch den Zugangsfaktor einen Abschlag oder Zuschlag zur Rente geben,
- Die Rentenformel als letzter Berechnungsschritt für die Rente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente,
- Die Ermittlung des aktuellen Rentenwertes, der Rentenwert ist der Entgeltbetrag für die ermittelten Entgeltpunkte West oder Ost (ab 01.07.2017 Rentenanpassung oder Rentenerhöhung aller Versichertenrenten).
Grundsätze der Rentenberechnung: zuerst immer die Entgeltpunkte!
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Im § 63 SGB VI steht es. Es werden zuerst immer die Entgeltpunkte ermittelt. Zum Schluss wird aus den Entgeltpunkten die Rente berechnet. Mit der Rentenformel. Immer zum Schluss. Details zur Rentenformel finden Sie hier.
Der Kern der Rentenberechnung ist daher immer die Ermittlung und Bewertung der einzelnen rentenrechtlichen Zeiten. Ohne diese ist eine Rentenberechnung nicht möglich. Die rentenrechtlichen Zeiten sind kalendermonatlich zu erfassen und rechtlich zu bewerten.
Beispiel stark vereinfacht!
Anna hat seit 1993 insgesamt 4 Kinder geboren. Vor der Geburt ihrer Kinder hat sie eine Berufsausbildung gemacht und danach sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Nach der Geburt der Kinder ist sie 12 Jahre zu Hause geblieben (sie hat ihre Kinder erzogen). Wie sehen die rentenrechtlichen Zeiten für Anna aus:
- Eventuell Schulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr als Anrechnungszeiten,
- Berufsausbildungszeiten als beitragsgeminderte Zeiten,
- Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Beschäftigung und Tätigkeit,
- Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, Pflichtbeitragszeiten,
- Mutterschutz vor und nach der Geburt der Kinder als Anrechnungszeiten,
- Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht (Beiträge werden vom Bund bezahlt),
- Kinderberücksichtigungszeiten nach § 57 SGB VI.
Diese Zeiten sind nach Kalendermonaten zu erfassen und rechtlich zu bewerten. Es kann zum Beispiel ein Unterschied ausmachen, wann der Versicherte Arbeitslosengeld bezogen hat. Dann kann es sein, dass diese Zeiten als Anrechnungszeiten bewertet werden, mit völlig anderen Entgeltpunkten, als wenn sie nach heutigem Recht als sozialversicherungspflichtige Beitragszeiten bewertet werden.
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Grundsätze der Rentenberechnung!
Nicht die Rentenformel macht die Rente, sondern die rentenrechtlichen Zeiten. Deshalb ist hier genau im Versicherungsverlauf und Erwerbsleben des einzelnen Versicherten zu prüfen, ob die Zeiten vollständig und richtig erfasst sind. Nur dann können sich Lücken schließen! Was sehr wichtig für die Höhe der Rente ist. Die versierte Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de helfen Ihnen dabei.
Ja, ich möchte wissen, ob meine Versicherungszeiten im Rentenkonto richtig erfasst sind!
Autor des Beitrages
Peter Knöppel
Peter Knöppel ist Rentenberater, Fachanwalt für Sozialrecht und Rechtsanwalt. Er analysiert, erkennt und geht oftmals neue Wege in Sachen Rente.