Bekommen Betriebsrentner 7,5 Prozent Zuschlag ab 01.07.24 auch gezahlt
Viele Menschen erhalten eine Betriebsrente. Betriebsrenten werden unter anderem wegen dem versicherten Risiko Alter, Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Tod gezahlt. Viele ehemalige Arbeitnehmer erhalten eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Oft schon längere Zeit zurück. Zum 1. Juli 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, welches Bestands-EM-Rentnern, deren Renten in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2018 einen pauschalen abschlagsfreien Zuschlag auf die Rente bis 7,5 Prozent zubilligt. Bekommen Betriebsrentner, die auf Grund des Leistungsfalles der EM-Rente die Betriebsrente als Invalidenrente gezahlt bekommen (zum Beispiel VBL oder Zusatzversorgungskassen), diesen pauschalen Zuschlag auf die die Betriebsrente auch angerechnet. Erhöht sich die Betriebsrente auch um bis zu 7,5 Prozent? Rentenberater Peter Knöppel antwortet!
Bekommen Betriebsrentner 7,5 Prozent Zuschlag ab 01.07.24 auch gezahlt, wenn sie neben der Betriebsrente eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen? Bevor Rentenberater Peter Knöppel auf die Frage eingeht, hier nochmals eine kurze Übersicht, über die Rechtslage zum EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz, welches ab dem 01.07.2024 in Kraft tritt.
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Bekommen Betriebsrentner 7,5 Prozent Zuschlag ab 01.07.24 auch gezahlt
Rund 3 Millionen Begünstigte werden ab dem 01.07.2024 einen pauschalen Zuschlag zur EM-Rente oder anderen gesetzlichen Renten bis 7,5 Prozent erhalten. Das Rentenanpassung-und Erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz weist einen pauschalen abschlagsfreien Zuschlag bis maximal 7,5 Prozent aus.
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Den Zuschlag an Rente werden diejenigen Rentner erhalten, deren Erwerbsminderungs-oder Hinterbliebenenrenten in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben. Die Zuschlagshöhe wird auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die für den jeweils begünstigten Rentner am 30.06.2024 zu Grunde zu legen sind und zwar aus der Rente, die er an diesem Stichtag bekommt. Die Höhe des Zuschlages ist zwei -gestaffelt. Hat die Rente in der Zeit vom 01.01.2001 bis 30.06.2014 begonnen, gibt es 7,5 Prozent Zuschlag. Begann die Rente in der Zeit vom 01.07.2014 bis Dezember 2018, so gibt es 4,5 Prozent Zuschlag. Der Zuschlag wird ab dem 01.07.2024 gezahlt, weil das Gesetz ab diesem Tag in Kraft tritt.
Bekommen Betriebsrentner 7,5 Prozent Zuschlag ab 01.07.24 auch gezahlt: Welche Renten erfasst das Gesetz?
Das EM-Rentenbestandsverbesserungsgesetz erfasst grundsätzlich nur gesetzliche Renten. Diese sind:
- die Rente wegen Erwerbsminderung, die 2001 bis 2018 begonnen haben,
- Hinterbliebenenrenten, die 2001 bis 2018 begonnen haben,
- oder Altersrenten, die unmittelbar aus den EM-Renten nachfolgend begonnen haben
- diese genannten Renten müssen ab 30.06.2024 noch bestehen!
Betriebsrenten oder Renten aus Versorgungswerken sind ausdrücklich nicht von der Zuschlagslösung erfasst, weil sie im Gesetz zur Bestandsverbesserung der EM-Bestandsrentner nicht erwähnt sind! Betriebsrentner können deshalb nicht auf eine pauschale Erhöhung der Betriebsrente ab dem 01.07.2024 hoffen, weil sie als gesetzliche EM-Rentner den pauschalen Zuschlag bis 7,5 % erhalten.
Bekommen Betriebsrentner 7,5 Prozent Zuschlag ab 01.07.24 auch gezahlt!
Betriebsrentner erhalten den Zuschlag bis 7,5 Prozent nicht. Sie erhalten diesen auch dann nicht gezahlt, weil die Betriebsrente auf Grund der gesetzlichen EM-Rente gezahlt wird. Betriebsrenten sind keine gesetzliche Renten. Betriebsrenten erhöhen sich nur nach den Regelungen, die für die Betriebsrenten aus gesonderten Vereinbarungen oder nach dem Betriebsrentengesetz gelten.
Ja, ich möchte im Jahr 2024 in Rente gehen und weiter arbeiten!
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