Rückwirkende Neuberechnung der Altersrente wegen Zuschlag 7,5 % EM-Bestandsrentner
Ab dem 01.07.2024 sollen rund 3 Millionen Menschen einen Extra-Zuschlag zur Rente bis maximal 7,5 Prozent erhalten. Sie werden sicher davon gehört haben, denn es betrifft die Rentner, die in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2018 eine EM-Rente oder eine Hinterbliebenenrente bezogen haben oder deren EM-Rente sich in eine nachfolgende Altersrente „umgewandelt hat und diese Renten am Stichtag 30.06.2024 noch bestehen. Eine Gruppe der Begünstigten, nämlich die aus der EM-Rente umgewandelten Altersrentner, kann auch den Zuschlag erhalten, dessen Höhe abhängig vom Beginn der EM-Rente war, welche der Altersrente voranging. Nunmehr stellt sich die Frage, ob diese Altersrentner Anspruch auf die Erhöhung der Altersrente bis 7,5 Prozent haben ab Beginn der Altersrente oder erst ab dem 01.07.2024? Hier die Antwort auf die sicher spannende Frage.
Gibt es eine rückwirkende Neuberechnung der Altersrente wegen Zuschlag 7,5 % EM-Bestandsrentner oder gilt die Erhöhung auch erst ab dem 01.07.2024?
Beispiel
- Beginn EM-Rente 30.06.2014 – Zuschlag 7,5 Prozent
- Altersrente nach EM-Rente Beginn am 01.01.2021.
Wird die Altersrente rückwirkend zum 01.01.2021 neu berechnet oder erst ab dem 01.07.24?
Die entscheidende Antwort zu dieser Frage ist, wann das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz überhaupt in Kraft tritt? Zuvor aber nochmals eine kleine Übersicht über die Rechtslage.
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Rückwirkende Neuberechnung der Altersrente wegen Zuschlag 7,5 % EM-Bestandsrentner: Rechtslage zum Zuschlag bis 7,5 %
Rund 3 Millionen Menschen werden ab dem 01.07.2024 einen pauschalen Zuschlag zur EM-Rente oder Hinterbliebenenrente oder nachfolgenden Altersrente bis 7,5 Prozent erhalten. Das Rentenanpassung-und Erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung um.
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Der pauschale Zuschlag an Rente bis 7,5 Prozent werden diejenigen erhalten bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Die Höhe des Zuschlages wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die für den jeweils begünstigten Rentner am 30.06.2024 der Rente zu Grunde liegen, die er an diesem Tag bekommt. Die Höhe des Zuschlages ist gestaffelt. Begann die Rente in der Zeit vom 01.01.2001 bis 30.06.2014 gibt es 7,5 Prozent Zuschlag. Ist der Rentenbeginn in der Zeit vom 01.07.2014 bis Dezember 2018 ausgewiesen, so gibt es 4,5 Prozent Zuschlag. Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.
Das Zuschlagsgesetz für EM-Bestandsrentner tritt am 01.07.2024 in Kraft- es hat keine rückwirkende Rechtskraft.
Rückwirkende Neuberechnung der Altersrente wegen Zuschlag 7,5 % EM-Bestandsrentner: Inkrafttreten
Das Rentenanpassungs-und EM-Rentenbestands-Verbesserungsgesetz tritt für den Teil der Zuschlagsregelung am 01.07.2024 in Kraft. Alle EM-Renten oder Altersrenten, die im Kreis dieses Gesetzes liegen und schon vor dem 01.07.2024 begonnen haben, werden nicht rückwirkend neu berechnet und angehoben. Die Zuschlagserhöhung gibt es erst ab dem 01.07.2024. So ist die klare und eindeutige Rechtslage!
Ja, ich möchte 2024 eine EM-Rente beantragen!
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