Kriterien für die Auswahl eines Gutachters

Die Begutachtung im EM-Renten­verfahren, Widerspruchs-und Klage­verfahren, ALG-1 Naht­losigkeit, Krankengeld ....

Das Recht der Begutachtung im Sozialrecht ist ein weites Feld. Es geht oft um zu Klärendes. Zum Beispiel die Frage, nach welchen Kriterien die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit usw. oder ein Sozialgericht einen Gutachter auswählt.  Dabei nimmt die gesetzliche Rente eine herausragende Stellung ein. In diesem Beitrag erläutern wir kurz, welche Auswahlkriterien es bei der Beauftragung eines Gutachters für eine medizinische Begutachtung gibt.  Hier in unserem kurzen Beitrag zum Renten-ABC! Was unter dem Begriff Sachverständigen und sachverständiger Zeuge zu verstehen ist, können Sie hier nachlesen!

Es gibt Kriterien für die Auswahl eines Gutachters, die von der Rentenversicherung, anderen Sozialverwaltung oder den Gerichten einzuhalten sind.


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Kriterien für die Auswahl eines Gutachters: Allgemeines zur Gutachterauswahl – Gründe für die Auswahl

Der Arzt und Gutachter ist für die Bereiche seines Fachgebietes oder seiner Gebiete als Sachverständiger anzusehen. In dem er besondere Kenntnisse und Erfahrungen hat. In seiner Funktion als Sachverständiger gibt er gegenüber dem Gericht oder der Sozialbehörde -Rentenversicherung auf Grund des Gutachtenauftrages eine Beurteilung aus Tatsachen, auf Grund seiner besonderen Sachkunde. Deshalb muss die Sozialbehörde oder das Sozialgericht besonderes Augenmerk und Sorgfalt auf den Gutachter legen, den sie für eine medzinische Begutachtung bestellen oder beauftragen will.

Grundsätzlich ist es so, dass zum Beispiel die Rentenversicherung oder das Sozialgericht, im Zusammenhang mit gegen sie erhobenen Ansprüchen, nur im begrenzten Maße ohne einen Gutachter Entscheidungen treffen.

weise-medizinFrank Weise sagt: Der medizinische Sachverstand eines Gutachters entscheidet in vielen Fällen über das Bestehen einer Erwerbsminderung. Diese ist wiederum Voraussetzung für die Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Oder er gibt eine Prognose für die Wiedereingliederung als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs auf medizinische Rehabilitation ab! Daher kann der Gutachter nur anhand seiner speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz kommen!

Kriterien für die Auswahl eines Gutachters: Eignung des Gutachters/ der Gutachterin

Als medizinische Gutachter kommen nur Ärzte in Betracht. Diese müssen auch für die Begutachtung geeignet sein. Welcher Arzt oder Ärztin geeignet ist, entscheidet die Sozialbehörde oder das Gericht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens.  Nicht jeder Arzt ist für alle Bereiche seines Faches per se als Sachverständiger anzusehen. Die Auswahl geeigneter Sachverständiger unter diesen Gesichtspunkten ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe für die Deutsche Rentenversicherung oder das Sozialgericht.


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Ein Arzt kann als Gutachter nur bestellt werden, wenn:

  • er auf Grund des Beweisbeschlusses oder der Auftragsstellung hervorgehenden Teil in seinem Gebietes durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen ausgewiesen ist,
  • der Arzt diagnostisch in der Lage ist, unter Einsatz der hierfür geeigneten Untersuchungsmethoden Befunde zu erheben und auch beurteilen zu können, sowie auf Grund der Aktenlage und seiner Untersuchungsergebnisse die Fragestellungen der Beweisordnung so zu beantworten, dass dem Auftraggeber oder  Richter die Rechtsanwendung ermöglicht wird, also die Beantwortung der Frage, ob der geltend gemachte Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung überhaupt besteht,
  • der Arzt muss ein besonderes Fachwissen benötigen, das seinem Auftraggeber oder dem Gericht fehlt – der Gutachter ist Helfer seines Auftraggebers,
  • der beauftragte Sachverständige muss sich zwingend an die Fragen des Beweisbeschlusses oder den Auftrag durch die Rentenversicherung halten,
  • der Gutachter soll zur objektiven Klärung eines medizinischen Sachverhaltes verhelfen, die dem Gericht oder der Rentenversicherung nicht möglich ist,
  • daher muss der Gutachter auf Grund seines speziellen, besonderen Fachwissens in der Lage sein, im Zweifel auch Erweiterungen der Beweisanordnung vorzuschlagen,
  • der Gutachter muss auf Grund seiner Ausbildung und speziellen Kenntnisse in der Lage sein, eine objektive Bewertung vorzunehmen und darf sich nicht durch Wünsche und Vorstellungen des zu begutachtenden Versicherten leiten lassen.

Der zu beauftragende Arzt/Ärztin als Gutachter ist nur dann als geeignet anzusehen, wenn er in dem einzelnen Fachgebiet der Begutachtung über besondere medizinische Erfahrungen und Fähigkeiten verfügt und in der Lage ist, die Begutachtung objektiv-neutral unter Anwendung eigener Diagnostik durchzuführen. Fachfremde Begutachtungen muss der Gutachter ablehnen.

Frank Weise sagt: die sozialmedizinische Begutachtung dient der umfassenden Sachverhaltsaufklärung durch die Rentenversicherung und ist für den Betroffenen der begutachtet werden soll, extrem wichtig.


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Kriterien für die Auswahl eines Gutachters!

Steht eine Begutachtung im Sozialrecht an, geht es meistens um die Frage, ob aus medizinischer Sicht ein Leistungs­anspruch aus dem Sozialrecht vorliegt. Für viele Betroffene geht es sozusagen um Alles oder Nichts. Daher ist die Auswahl eines Arztes als Gutachter oder Gutachterin besonderes Augenmerk zu geben. Vor allem die fachliche Eignung spielt eine wichtige Rolle. Und ob es aus anderen bekannt­ gewordenen Begutachtungen schon eine gewisse Vorein­genommen­heit oder Nähe zum Auftrag­geber gibt. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de bereiten  Sie auf die anstehende Begutachtung vor. Damit Ihre Ansprüchen auf eine Rente wegen Erwerbs­minderung  gesichert werden können! Hier zum unserem Coaching-Paket!


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