Die sozial­medizi­nische Leistungs­be­urteilung

Leistungsbeurteilung durch den ärztlichen Gutachter nach der Epikrise

Das Recht der Begutachtung im Sozialrecht ist ein weites Feld. Es geht auch um die Frage, welche Rechte und Pflichten die gesetzliche Rentenversicherung hat, wenn sie die ihr gebotene Sachaufklärung betreibt. Die Rentenversicherung muss herausfinden, ob der Versicherte, der einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung gestellt hat, so erkrankt ist, dass er erwerbsgemindert sein kann! Der ärztliche Gutachter muss nach der Epikrise, die sozialmedizinsiche Leistungsfähigkeit des Probanten beurteilen.Was das bedeutet,  erläutern wir in diesem Renten-ABC. Welche Anforderungen an einen medizinischen Gutachter zu stellen sind, können Sie hier nachlesen!

Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit des EM-Rentenantragsstellers erfolgt nach der Epikrise! Die Epikrise ist die Grundlage der Leistungsbeurteilung durch den ärtzlichen Gutachter. Die Epikrise ist nichts anderes als eine Zusammenfassung der Erkrankungen und der damit verbundenen medizinischen oder klinischen Auswirkungen. In unserem Renten-ABC stellen wir kurz dar, welche Anforderungen an die Leistungsbewertung durch den Gutachter zu stellen sind! In diesem Renten-ABC!


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Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit: Was ist eine solzialmedizinische Leistungsbeurteilung?

Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung ist die zentrale Aussage des Gutachters nach der Epikrise, ob der Versicherte -Probant- in seinem zuletzt ausgeübten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig-oder erwerbsgemindert ist.

Die sozialmedizinischen Berurteilung der Leistungsfähigkeit beschreibt das Fähigkeit des Versicherten und setzt es in Beziehung zu den Anforderungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Auf Grund der qualitativen Leistungsmerkmale erfolgt dann die Beurteilung des stundenmäßigen Leistungsvermögens des Begutachteten. Stichwort quantitative -zeitliche Leistungsvermögen.

Die sozialmedizinischen Leistungseinschätzung erfolgt in der Regel auf standartisierten Vordrucken!

Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit: Was ist das individuelle qualitative Leistungsvermögen

Das individuelle qualitative Leistungevermögen- auch als positives und negatives Leistungsvermögen genannt- ist die Fähigkeit des Versicherten unter Berücksichtigung der auf Grund der Krankheiten oder Behinderungen festgestellten Funktions-und Aktivitätseinbußen, über er noch in zumutbar körperlich:

  • Arbeitsschwere,
  • Arbeitshaltung und
  • die Arbeitsorganisation verfügt- positives Leistungsvermögen.

Das negative Leistungsvermögen ist das festgestellte qualitative Leistungsvermögen, über das der Versicherte krankheitsbedingt nicht mehr verfügt.

Die positiven und auch negative Leistungsvermögen und deren einzelnen Merkmale müssen sich aus den in der Epikrise erörterten Gesundheitsstörungen herleiten lassen.  Damit ergeben sich die qualitativen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit aus dem Krankheitsbild anhand bestehender Beeinträchtigungen von Funktionen und Aktivitäten.

Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit: Beispiele für individuelle Leistungseinschränkungen

Einschränkungen können sich auf die:

  • geistige und psychische Belastbarkeit,
  • Sinnesorgane,
  • Bewegungs-und Haltungsapparat oder
  • Gefährdungs- und Belastungsfaktoren beziehen.
Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit: Quantitatives Leistungsvermögen

Von größter sozialrechtlicher Relevanz ist die zeitliche Einordnung des Leistungsvermögen. Die Einschränkungen des quantitativen- zeitlichen- Leistungsvermögens leiten sich  häufig aus  Funktions- oder Aktivitätsstörungen mit unzureichenden Kompensationsmechanismen ab. Oder aus  vorzeitiger Dekompensation und  beeinträchtigter Leistungskontinuität bei psychiatrischen Krankheitsbildern, neuropsychologischen Defektzuständen und schweren chronischen Schmerzsyndromen. Viele qualitative Leistungseinschränkungen haben keine Auswirkungen auf die zeitliche Leistungseinschränkung. Es gibt aber auch qualitative Leistungseinschränkungen die sofort zu einer Aufhebung des quantitativen Leistungsvermögens führen können.

 

 

weise-medizinFrank Weise sagt: Die fachliche Qualifikation des Gutachters ist für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung extrem wichtig. Denn die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit ergibt ein Leistungsbild des Versicherten, das mit den Anforderungen der letzten beruflichen Tätigkeit in Beziehung zu setzen ist. Maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte versicherungspflichtige berufliche Tätigkeit. Der Gutachter hat festzustellen, welche Krankheiten oder Behinderungen vorliegen oder vorgelegen haben. Und welche Folgen und Wechselwirkungen daraus für die Fähigkeiten und Aktivitäten resultieren! Durch eine gute fachliche Qualifikation des Gutachters wird vermieden, dass durch fehlerhafte oder vermeintlich objektiv richtige Daten keine falsche Schlüsse gezogen werden. Und damit keine fehlerhafte Beurteilung der Leistungsfähigkeit erfolgt.


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Die sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit nach der Epikrise

Der Gutachter muss die Leistungsfähigkeit des Versicherten im Erwerbsleben beurteilen. Dabei muss er die Beeinflussung/ Beziehungen oder Bedrohung durch Krankheit oder Behinderung des Versicherten im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit herstellen. Der ärztliche Gutachter Er hat die Auswirkungen von Krankheiten oder Behinderung auf die Funktions-/ Aktivitätsebene plausibel abzuleiten. Und ann  die Folgen für die Teilhabe am Erwerbsleben festzustellen.  Der Arzt, der als Gutachter im Auftrag der Renten­versicherung fingiert, muss ein hohes Maß an fachlichem Können und sozial­medizinische Erfahrung verfügen! Die Rentenberater von renten­­bescheid24.de bereiten Sie auf die anstehende Begutachtung vor. Damit Ihre Ansprüchen auf eine Rente wegen Erwerbs­minderung  gesichert werden können! Hier zum unserem Coaching-Paket!


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