Die Begutachtung im Sozialrecht ist einer der Hauptschwerpunkte in der Feststellung, ob der Anspruchsteller einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben kann oder nicht. Die Begutachtung ist das große Feld der Sachaufklärung der Rentenversicherung oder der Beweisführung vor dem Sozialgericht. Die Begutachtung durch einen Arzt, der gleichzeitig auch Sachverständiger ist, ist dabei an Regeln gebunden. Über die Begutachtung, deren Rechtsfragen und Regeln wollen wir mit vielen kleinen Beiträgen und Seiten im Renten-ABC aufklären. Damit Sie auf der sicheren Seite bei Ihrer Begutachtung sind.
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Die Sozialbehörden oder auch Sozialgerichte müssen bei Anträgen auf Sozialleistungen oder im Klageverfahren einen Sachverhalt aufklären. Und zwar in eigener Zuständigkeit und von Amts wegen. Sie sind dabei nicht an die Tatsachen oder Beweismittel der Verfahrensbeteiligten gebunden. Die Rentenversicherung muss zum Beispiel alle Möglichkeiten zur Klärung der für ihre Entscheidung wichtigen Tatsachen ausschöpfen. Sie darf daher ein vom Antragsteller für eine beantragte EM-Rente vorgelegten Arztbrief nicht allein als Entscheidungsgrundlage für das Schicksal des Antrages berücksichtigen. Vielmehr muss sie in eigener Verwantwortung den ihr vorliegenden Sachverhalt umfassend aufklären, wenn der medizinische Befundbericht des behandelnden Arztes die Möglichkeit offenlässt, dass der Antragsteller an einer noch nicht bekannten Erkrankung leidet und diese Erkrankung für den Antrag und den Anspruch auf die Rente erheblich sein könnte. Daher muss die Sozialverwaltung in eigner Regie Sachverhalte aufklären und gegebenenfalls medizinische Begutachtungen beauftragen und einholen.
Hier nochmals eine kleine Übersicht über alle Renten wegen Erwerbsminderung, welche aktuell (Stand 2021) nach dem SGB VI gewährt werden.
Nach aktuellem gesetzlichen Rentenrecht aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 gibt es folgende Arten von Erwerbsminderungsrenten:
Alle anderen Renten wegen Erwerbsminderung, vor allem die, die vor 2001 bewilligt worden, werden heute (im Jahr 2021) nicht mehr bewilligt. Zu denken ist an die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit!
aus der PKV in die GKV wechseln
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Die Sozialbehörden inklusive der Rentenversicherung sind nicht auf ganz bestimmte Beweismittel beschränkt. Sie sind zur Ermittlung jeder Art rechtlich befugt. Wie vorgenannt schon erwähnt, müssen die Rentenversicherung und das Sozialgericht den Sachverhalt umfassend aufklären. Dabei können sie folgende Rechte im Rahmen der gebotenen Sachaufklärung geltend machen:
Die umfassende Weite der Sachaufklärung durch die Sozialbehörden, vor allem auch durch die Rentenversicherung lässt bei der Durchführung der Begutachtung aber keinen rechtsfreien Raum zu. Die Behörden sind genauso wie die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden. Es ist völlig klar, die Exekutive unterscheidet sich von der Judikative. Aber beide Systeme sind von verfassungswegen an Recht und Gesetz gebunden, Art.20 Absatz 3 Grundgesetz. Daher muss eine Begutachtung, welche durch die Rentenversicherung beauftragt wird mit einem Höchstmaß an Sorgfalt durchgeführt werden. Es gibt zwar im Verfahrensablauf bei der Einholung eines medizinischen Gutachtens Unterschiede zwischen der Verwaltung und dem Gericht. Aber das Gutachten der Verwaltung darf genauso wie das gerichtlich eingeholte Gutachten nicht parteiisch sein. Gutachten aus dem Rentenantragsverfahren wegen einer beantragten EM-Rente sind keine Parteigutachten. Der Gutachter muss durch die Verwaltung gestellte Beweisfragen genauso beantworten, wie die Beweisfragen durch das Gericht. Hierbei muss der begutachtende Arzt nach besten Wissen und Gewissen die Beweisfragen beantworten.
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Beratung "Erwerbsminderungsrente"
- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen