Die sozial­medizi­nische Begut­achtung

Die Begutachtung im EM-Rentenverfahren, Widerspruchs-und Klageverfahren, ALG-1 Nahtlosigkeit, Krankengeld ....

Das Sozialrecht ist ein weites Feld. Dabei nimmt die gesetzliche Rente eine herausragende Stellung ein. In diesem speziellen Rechtsgebiet ist es wiederum die Rente wegen Erwerbsminderung, die als hochkomplexes Gebiet für Versicherte und die Rentenversicherungsträger für viel Arbeit und auch für immerwährenden Streit sorgt.  Das EM-Rentenrecht ist durchforstet mit vielen Fachbegriffen und Sachfragen. Es geht auch um die Feststellung der Erwerbsminderung- oder Erwerbsfähigkeit, die ohne medizinischen Sachverstand nicht möglich sind. Oft entscheidet eine Begutachtung durch den Arzt, Medizinier, Sachverständigen oder Gutachter, medizinischen Dienst oder Vertrauensarzt über den Anspruch auf eine EM-Rente, ein Reha-Verfahren, Krankengeld, ALG-1-Anspruch, Grad der Behinderung usw. In diesem Beitrag erläutern wir kurz, um was es bei einer Begutachtung überhaupt geht. Hier in unserem kurzen Beitrag zum Renten-ABC!

Die Begutachtung im Sozialrecht ist einer der Hauptschwerpunkte in der Feststellung, ob der Anspruchsteller einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben kann oder nicht. Die Begutachtung ist das große Feld der Sachaufklärung der Rentenversicherung oder der Beweisführung vor dem Sozialgericht. Die Begutachtung durch einen Arzt, der gleichzeitig auch Sachverständiger ist, ist dabei an Regeln gebunden. Über die Begutachtung, deren Rechtsfragen und Regeln wollen wir mit vielen kleinen Beiträgen und Seiten im Renten-ABC aufklären. Damit Sie auf der sicheren Seite bei Ihrer Begutachtung sind.

 


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Die Begutachtung im Sozialrecht: Warum gibt es eine sozialmedizinische Begutachtung?

Die Sozialbehörden oder auch Sozialgerichte müssen bei Anträgen auf Sozialleistungen oder im Klageverfahren einen Sachverhalt aufklären. Und zwar in eigener Zuständigkeit und von Amts wegen. Sie sind dabei nicht an die Tatsachen oder Beweismittel der Verfahrensbeteiligten gebunden. Die Rentenversicherung muss zum Beispiel alle Möglichkeiten zur Klärung der für ihre Entscheidung wichtigen Tatsachen ausschöpfen. Sie darf daher ein vom Antragsteller für eine beantragte EM-Rente vorgelegten Arztbrief nicht allein als Entscheidungsgrundlage für das Schicksal des Antrages berücksichtigen. Vielmehr muss sie in eigener Verwantwortung den ihr vorliegenden Sachverhalt umfassend aufklären, wenn der medizinische Befundbericht des behandelnden Arztes die Möglichkeit offenlässt, dass der Antragsteller an einer noch nicht bekannten Erkrankung leidet und diese Erkrankung für den Antrag und den Anspruch auf die Rente erheblich sein könnte. Daher muss die Sozialverwaltung in eigner Regie Sachverhalte aufklären und gegebenenfalls medizinische Begutachtungen beauftragen und einholen.

weise-medizinDie sozialmedizinische Begutachtung dient der umfassenden Sachverhaltsaufklärung durch die Rentenversicherung oder durch das Sozialgericht im Sinne der beantragten Leistung oder des begehrten Rechtes

Hier nochmals eine kleine Übersicht über alle Renten wegen Erwerbsminderung, welche aktuell (Stand 2021) nach dem SGB VI gewährt werden.

Die Begutachtung im Sozialrecht: Eine Übersicht über alle Arten der gesetzlichen Renten wegen Erwerbsminderung

Nach aktuellem gesetzlichen Rentenrecht aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 gibt es folgende Arten von Erwerbsminderungsrenten:

Alle anderen Renten wegen Erwerbsminderung, vor allem die, die vor 2001 bewilligt worden, werden heute (im Jahr 2021) nicht mehr bewilligt. Zu denken ist an die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit!


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Die Begutachtung im Sozialrecht: Art der Sachaufklärung im Sozialrecht

Die Sozialbehörden inklusive der Rentenversicherung sind nicht auf ganz bestimmte Beweismittel beschränkt. Sie sind zur Ermittlung jeder Art rechtlich befugt. Wie vorgenannt schon erwähnt, müssen die Rentenversicherung und das Sozialgericht den Sachverhalt umfassend aufklären. Dabei können sie folgende Rechte im Rahmen der gebotenen Sachaufklärung geltend machen:

  • Anforderung medizinischer Unterlagen aus ambulanter oder stationärer Behandlung,
  • Beiziehung anderer medizinischer Unterlagen von anderen Sozialleistungsträgern und sonstigen Stellen,
  • Einholung Auskünfte aller Art, wie Befundberichte von Ärzten anfordern,
  • zu jedem Zeitpunkt des Verwaltungsverfahrens die Anhörung  der Beteiligten, was nach Lage des Falles auch sogar zur einer Rechtspflicht die Pflicht sein kann und
  • Zeugen und Sachverständigen-Vernehmung oder
  • Einholung von schriftlichen Gutachten
Die Begutachtung im Sozialrecht: Die Begutachtung muss nach Recht und Gesetz erfolgen

Die umfassende Weite der Sachaufklärung durch die Sozialbehörden, vor allem auch durch die Rentenversicherung lässt bei der Durchführung der Begutachtung aber keinen rechtsfreien Raum zu. Die Behörden sind genauso wie die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden. Es ist völlig klar, die Exekutive unterscheidet sich von der Judikative. Aber beide Systeme sind von verfassungswegen an Recht und Gesetz gebunden, Art.20 Absatz 3 Grundgesetz. Daher muss eine Begutachtung, welche durch die Rentenversicherung beauftragt wird mit einem Höchstmaß an Sorgfalt durchgeführt werden. Es gibt zwar im Verfahrensablauf bei der Einholung eines medizinischen Gutachtens Unterschiede zwischen der Verwaltung und dem Gericht. Aber das Gutachten der Verwaltung darf genauso wie das gerichtlich eingeholte Gutachten nicht parteiisch sein. Gutachten aus dem Rentenantragsverfahren wegen einer beantragten EM-Rente sind keine Parteigutachten.  Der Gutachter muss durch die Verwaltung gestellte Beweisfragen genauso beantworten, wie die Beweisfragen durch das Gericht. Hierbei muss der begutachtende Arzt nach besten Wissen und Gewissen die Beweisfragen beantworten.


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Die Begutachtung im Sozialrecht!

Steht eine Begutachtung im Sozialrecht an, geht es meistens um die Frage, ob aus medi­zinischer Sicht ein Leistungs­anspruch aus dem Sozialrecht vorliegen kann oder nicht. Für viele Betroffene geht es sozusagen um Alles oder Nichts. Im Bereich der EM-Rente geht es um existen­zielle Fragen und damit um die finanzielle Zukunft. Kann ich auch in Zukunft mein Leben in finanzieller Sicherheit leben oder nicht. Muss ich Sozial­hilfe beantragen? Damit geht auch die Angst einher, was den Betroffenen bei der Begutachtung erwartet. Die Renten­berater von renten­bescheid24.de bereiten  Sie auf die anstehende Begutachtung vor. Damit Ihre Ansprüchen auf eine Rente wegen Erwerbs­­minderung  gesichert werden können!


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