Die Rente wegen voller Erwerbs­minderung

Volle EM-Rente

Die Renten wegen Erwerbsminderung sind im § 43 Sozial­gesetzbuch Nummer 6 gesetzlich geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Auch volle Erwerbsvminderungs­rente genannt. Es gibt auch Fälle, in denen nur ausschließlich eine volle EM-Rente bewilligt werden kann. Stichwort: Wege­unfähigkeit! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erläutern kurz, was hinter der vollen Erwerbs­minderungs­rente steht.

Die volle Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rentenleistung. Die volle Erwerbsminderungsrente ist gesetzlich in § 43 Absatz 2 SGB VI geregelt.


Beratung zur Erwerbsminderungsrente, vom Anspruch über Reha-Antrag oder Vertretung vor Geriichten.Beratung "Erwerbsminderungsrente"

Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern

- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz
- Errechnen des Rentenanspruchs
- Vorteile der Flexi-Rente nutzen

mehr erfahren


Volle Erwerbsminderungsrente: Voraussetzung für den Anspruch

Dort steht geschrieben: “ Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie

  • voll erwerbsgemindert sind,
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ( Leistungsfall) drei Jahre Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Voll erwerbsgemindert ist der Versicherte, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Wissenswertes zum Thema „übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ können Sie hier nachlesen. 

Für den Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente sind somit qualitative und quantitative Einschränkungen (zeitlich) maßgebend.

Nach § 43 Absatz 2 SGB VI liegt eine volle Erwerbsminderung für Versicherte (Behinderte in geschützten Werkstätten) vor. Oder solchen Versicherten, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, für die Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Volle Erwerbsminderungsrente wegen Wegeunfähigkeit

Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbs­minderung können auch diejenigen Versicherten haben, die an sich noch 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter quali­tativen Ein­schränkungen arbeiten können, aber bei denen die Wegefähigkeit eingeschränkt ist. Die Wegefähigkeit ist eine Voraussetzung für die Mobilität des Versicherten, um von zu Hause auf seine oder eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Das Bundesozial­gericht hat diese Möglichkeit eine volle Erwerbs­minderungs­rente wegen Wegeunfähigkeit zu erlangen, mit seinem Urteil vom 12.12.2011, fast unmöglich gemacht. Bitte hier nachlesen! Der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbs­minderung endet grundsätzlich mit Erreichen der  Regel­altersgrenze.


Sorglos-Paket "Erwerbs­minderungs­rente" Erwerbsminderungsrente ohne Stress Ausführlich geplant vom Rentenberater Paket hier auf rentenbescheid24.de Sorglos-Paket „Erwerbs­minderungs­rente“

Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“

- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - renten­bescheid24.de ist an Ihrer Seite

Vom Rentenberater gut beraten

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen in der Rentenberatung. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rente beantragen

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Berechnen der Rente

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können und ob die Rente stimmt. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rente planen

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Deutsche im Ausland

Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

Rentenauskunft einholen

Ohne nervigen Stress zu den gewünschten Rentenpapieren von der Deutschen Rentenversicherung.

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung