Der Zugangsfaktor: Vorteile und Nachteile der Rentenbezugsdauer ausgleichen. Der Zugangsfaktor wandelt die durch die Rentenberechnung ermittelten Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte um.
Damit wird der gesetzgeberischen Vorgabe Rechnung getragen, ob der Versicherte für seine spezielle Rentenart mit der Rentenbezugsdauer in Rente geht. Also früher in Rente geht, dann mit Abschlägen oder aber regulär- dann ohne Abschlägen. Es gibt grundsätzlich zwei Rentenarten, in denen Sie nicht mit Abschlag in Rente gehen können. Dies sind:
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente für langjährig Versicherte, der Renten wegen Erwerbsminderung und der Witwen-oder Witwerrenten kann es hingegen wegen einem vorzeitigen Rentenbeginn einen Abschlag (verkürzter Zugangsfaktor) geben.
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In § 63 Absatz 5 SGB VI steht folgendes geschrieben:
§ 63 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Nummer 6 sagt nichts anderes, dass das Rentenartfaktor maßgebend für das Sicherungsziel der entsprechenden Rentenart ist. Der Rentenartfaktor drückt sich in Zahlen oder Dezimalzahlen aus.
Deshalb sind beitragsfreie Zeiten in der rentenrechtlichen Bewertung für die Höhe einer Rente nicht zu unterschätzen. Und vor allem geht es um die Frage: Wie man eine Rente berechnet?
Die gesetzlichen Rentenarten haben unterschiedliche Sicherungsziele. Und zwar im Vergleich zu einer Altersrente. Dies wird durch den Rentenartfaktor ausgedrückt. So steht es auch in den gesetzlichen Regelungen der §§ 67,82,255 und 265 SGB VI geschrieben. Damit hat der Zugangsfaktor nichts zu tun. Die Regelung für den Zugangsfaktor im Detail finden wir unter anderem im § 77 SGB VI.
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Wer seine monatliche Altersrente berechnen will, stößt unweigerlich auf die Rentenformel. Diese Rentenformel ist:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert (West oder Ost) = Monatsrente
Der Zugangsfaktor ist somit Teil der Rentenformel.
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Der Zugangsfaktor beeinflusst direkt die Höhe der monatlichen Rente. Wenn die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor 1,0 für eine Altersrente vervielfältigt werden, so ist klar, dass die persönlichen Entgeltpunkte nicht gekürzt werden. Wenn aber die Rente früher beginnt und deshalb ein Abschlag zu ermitteln ist, werden die persönlichen Entgeltpunkte geringer sein, als die Entgeltpunkte vor dem Zugangsfaktor. Damit entstehen auch die Verluste in der Rente. Unter Umständen kann es sein, dass eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlag immer noch höher ist, als eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag. Dies liegt dann im wesentlichen an der Zurechnungszeit zur EM-Rente.
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