Arbeits­einkommen

Der Gewinn der Selbstständigen

Im Sozialrecht wird das Einkommen eines Menschen für viele Bewertungen herangezogen. Unter anderem für die Frage der Höhe der Sozialbeiträge in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Das Einkommen ist für die Rentenhöhe und die Rentenbeiträge wichtig. Was sich hinter dem Begriff Arbeitseinkommen verbirgt, wir erläutern es für Sie!

Das Arbeitseinkommen hat eine andere Bedeutung als das Arbeitsentgelt. Im Gesetz steht das Arbeitsentgelt in § 14 Sozialgesetzbuch Nr. 4. Der Arbeitseinkommensbegriff ist in § 15 geregelt.

Das Arbeitseinkommen: Der Gewinn zählt!

 

  • 15 Sozialgesetzbuch Nr. 4 regelt für das gesamte Sozialrecht, was als Arbeitseinkommen anzusehen ist.

Kurz gesagt: es ist das Einkommen eines Selbstständigen.


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Übersicht der Einkommensarten:
  • Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte wegen selbstständiger Arbeit

Bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens aus § 15 werden nicht berücksichtigt:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • und sonstige Einkünfte.
Das Einkommensteuergesetz bestimmt was unter § 15 fällt!

Dieses Einkommen ist der Gewinn, der sich nach dem Einkommenssteuerrecht aus einer selbstständigen Tätigkeit ergibt. Hierzu gibt es Gewinnermittlungsvorschriften. Einkommen ist Arbeitseinkommen nach dem EStG, wenn es nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

Bei den Landwirten ist der Gewinn das Einkommen, dass sich aus § 32 Absatz 6 des Gesetzes der Alterssicherung der Landwirte ergibt. Er wird nach § 13a des EStG ermittelt.


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Merke! Arbeitsentgelt ist das Einkommen der versicherungspflichtigen unselbstständigen Beschäftigten.

Welche Bedeutung hat der Begriff?
  • Erfassung der Geringfügigkeitsgrenze bei Selbstständigen die in der Rente versicherungspflichtig sind,
  • für die Berechnung der Beitragspflicht aus dem ermittelten Einkommen eines Selbstständigen, § 165 SGB VI,
  • Hinzuverdienstgrenzen wegen einer Rente, bis 31.12.2001 auch auf Einkommen auf einer Hinterbliebenenrente
Wie wird der Gewinn ermittelt?

Auch hier wird nach gesetzlichen Vorschriften vorgegangen. Im Gesetz steht, dass der Gewinn( Einkommen des Selbstständigen)  danach ermittelt wird, ob der Versicherte zur Buchführung verpflichtet ist und Jahresabschlüsse machen muss. Oder er muss eine Einnahme-Überschussrechnung machen und Einnahmen und Ausgaben saldieren.

Nach § 4 EStG erfolgt die Gewinnermittlung in dem ein Betriebsvermögens­vergleich angestellt wird.

Es wird das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen des vorangegangenen Geschäftsjahres miteinander verglichen. Die Entnahmen sind bei Vergleich hinzuzurechnen und die Einlagen werden abgezogen. Daraus ermittelt sich der Gewinn.

Bei der Überschußrechnung werden die Betriebseinnahmen mit dem Betriebsausgaben des laufenden Jahres verrechnet. Übrig bleibt der Gewinn (kann auch negativ sein).

Der Gewinn ist das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV

Als Einkommen ist der Gewinn auch für die Einkommens­anrechnung auf eine Rente wichtig. Nicht jede Einkommensart wird angerechnet. Daher genau prüfen und rechnen, was die Rente eventuell kürzen könnte!

 

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