Einkommen und Hinzu­verdienst neben der Rente

Man bezieht eine eigene Altersrente. Daneben können noch andere Einkommen bezogen werden, wie zum Beispiel aus einer weiteren gesetzlichen Rente, Unfallrente und Erwerbseinkommen, Einkommen aus Vermögen oder Erwerbsersatzeinkommen.

Einkommen und Hinzu­verdienst neben der Rente. Immer stellt sich die Frage, was kann ich von meiner eigenen Rente behalten, wenn ich monatlich noch dazu verdiene oder eine andere Rente erhalte. Wie viel bleibt von meiner Witwenrente übrig, wenn ich noch arbeite oder selbst eine eigene Rente beziehe. Wird Einkommen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und wird meine Unfallrente gekürzt, wenn ich daneben noch eine Rente oder Arbeitseinkommen habe.


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Einkommen und Hinzu­verdienst neben der Rente: Die Einkommens-und Hinzuverdienst­regelungen sind im Rentenrecht an unterschiedlichen Stellen zu finden.

So wird im § 34 SGB VI gesagt, dass eine Altersrente nur dann gezahlt wird, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Die Teilrente findet sich dort wieder.
Im § 93 SGB VI steht geschrieben, dass die Unfallrente (Verletztenrente) nicht gekürzt wird, wenn daneben noch eine andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Es wird immer die Altersrente gekürzt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bezieht man wegen eines Arbeitsunfalles eine Unfallrente und geht weiterarbeiten, stellt sich die Frage, wird mein Erwerbseinkommen an die Unfallrente angerechnet oder nicht. Im SGB VII gibt es keine vergleichbare Regelung, wie im gesetzlichen Rentenrecht, die eine derartige Einkommensanrechnung zulässt. Also die Unfallrente wird neben dem Arbeitseinkommen nicht gekürzt.

Einkommen und Hinzu­verdienst neben der Rente:  Für die Einkommens­anrechnung auf die Erwerbs­minderungs­rente unterscheidet das Gesetz zwischen der vollen oder teilweisen Erwerbs­minderungs­rente

Bei der Hinterbliebenenrente wird ein individueller Freibetrag errechnet, der vor einem vollen Zugriff der Rentenkasse schützt.
Oft ist die Einkommensanrechnung Anlass für Streit. Fehler werden bei der Berechnung gemacht, die sich auf die Rentenhöhe auswirken. Daher ist hier besonderer Augenmerk darauf zurichten. Bei Altersrenten und Erwerbsminderungsrente ist es gemeinsam, dass es einen generellen Freibetrag von 450€ gibt, der die Renten nicht kürzt. Dies wird sich zum 01.07.2017 ändern. Die neue Flexirente gibt andere Wege der Einkommensanrechnung vor.


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Einkommensanrechnung zur Rente

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