Einkommen und Hinzuverdienst neben der Rente. Immer stellt sich die Frage, was kann ich von meiner eigenen Rente behalten, wenn ich monatlich noch dazu verdiene oder eine andere Rente erhalte. Wie viel bleibt von meiner Witwenrente übrig, wenn ich noch arbeite oder selbst eine eigene Rente beziehe. Wird Einkommen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet und wird meine Unfallrente gekürzt, wenn ich daneben noch eine Rente oder Arbeitseinkommen habe.
aus der PKV in die GKV wechseln
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
So wird im § 34 SGB VI gesagt, dass eine Altersrente nur dann gezahlt wird, wenn bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Die Teilrente findet sich dort wieder.
Im § 93 SGB VI steht geschrieben, dass die Unfallrente (Verletztenrente) nicht gekürzt wird, wenn daneben noch eine andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird. Es wird immer die Altersrente gekürzt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bezieht man wegen eines Arbeitsunfalles eine Unfallrente und geht weiterarbeiten, stellt sich die Frage, wird mein Erwerbseinkommen an die Unfallrente angerechnet oder nicht. Im SGB VII gibt es keine vergleichbare Regelung, wie im gesetzlichen Rentenrecht, die eine derartige Einkommensanrechnung zulässt. Also die Unfallrente wird neben dem Arbeitseinkommen nicht gekürzt.
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen