Welche Folgen hat die Rentenangleichung Ost an West
Der 01.Juli 2023 markierte einen Wendepunkt in der Geschichte der gesetzlichen Rente. An diesem Tag gab es erstmals einen einheitlichen gesetzlichen Rentenwert für West und Ost. Die Wertentwicklung des Rentenwertes Ost mit Angleichung an den Rentenwert West zum 01.07.2023 lag maßgeblich an der höheren Lohnentwicklung in Ostdeutschland. Die Rentenangleichung erfolgte somit ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen. Nach § 255c Sozialgesetzbuch Nummer 6 sollte an Stelle des Rentenwertes Ost der allgemeine Rentenwert treten. Dies gesetzliche Folge tritt auch zum 01.07.2024 ein. Aber die rechnerische Angleichung beider Rentenwerte erfolgte erstmals zum 01.07.2023. Aber es gibt auch noch eine andere Folge der Rentenangleichung Ost an West und dies ist der Wegfall des Umwertungsfaktor (im Volksmund auch Hochrubelungsfaktor genannt) der Ostgehälter in der Rentenberechnung der Entgeltpunkte.
Welche Folgen hat die Rentenangleichung Ost an West? Zum 01.01.2025 entfällt der Umrechnungsfaktor, für die Umrechnung der Beitragszeiten im Osten. Bis zum 31.12.2024 bleibt dieser Faktor aber noch gültig.
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Welche Folgen hat die Rentenangleichung Ost an West: Was geschieht genau?
Wie Eingangs beschrieben, wurde der aktuelle Rentenwert Ost an den Rentenwert West seit 2018 angehoben. Erstmals zum 01.07.2018 auf genau 95,8 % des Rentenwertes West. Dann sollte, so der Plan im Gesetz der Rentenwert Ost in sechs weiteren Schritten jedes Jahr um 0,7 Prozent angehoben werden, was auch bis zum 01.07.2023 geschehen ist. Ab dem 01.07.2023 haben wir einen gleichen Rentenwert Ost und West. Ab dem 01.07.2024 gibt es nur noch einen einheitlichen Rentenwert, dann gilt nicht mehr Ost und West. Dass ist dann Geschichte. Bei der Rentenerhöhung im Jahr 2023 hatte sich ergeben, dass nach der Neuberechnung der Rentenformel für die neuen Bundesländer ein höherer Wert vorgesehen war, so dass der Rentenwert Ost zahlenmäßig am 01.07.2023 mit dem Rentenwert West übereinstimmte.
Ab dem 01.01.2025 gibt es in der allgemeinen Rentenversicherung nur noch eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze, dies ist eine Folge der Rentenangleichung.
Welche Folgen hat die Rentenangleichung Ost an West: Abschmelzung Umwertungsfaktor Ost: fatal bei deutlich geringeren Osteinkünften gegenüber Westeinkünften
Eine weitere Folge der Rentenangleichung Ost an West ist, dass der Umwertungsfaktor Ost seit Januar 2019 in sieben Schritten abgeschmolzen wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Höherwertung des Osteinkommens in der Rente geringer wird. Im Jahr 2023 betrug der Umwertungsfaktor 1,0280 und ab dem 01.01.2024 1,0140.
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Bevor Entgeltpunkte ausgerechnet werden, wird das Osteinkommen mit diesem Faktor „höher bewertet“. Und genau diese Einkommen sind laut Angaben des Bundesamtes für Statistik im Durchschnitt im Osten immer noch deutlich niedriger als im Durchschnitt für den Westen.
Folge des Wegfalles des Umwertungsfaktor Ost ab dem 01.01.2025: Ostdeutsche Gehälter, die immer noch deutlich im Schnitt niedriger sind als Westeinkommen, werden nicht mehr hochgewertet, sondern nach den allgemeinen Regeln mit dem jeweilig geltenden Durchschnittsentgelt dividiert. Dann hat man die Entgeltpunkte für ein Beitragsjahr Ost und West. Damit bei unterschiedlichen Durchschnittseinkommen Ost und West leider niedrigere Rentenansprüche für die ostdeutschen Arbeitnehmer!
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Welche Folgen hat die Rentenangleichung Ost an West: Rechnung nach Durchschnittseinkommen 2023 West und Ost für Rentenansprüche für das Jahr 2025
Das Bundesamt für Statistik hatte für 2023 ermittelt, dass das Durchschnittseinkommen verteilt nach West und Ost wie folgt vorlag:
- Bruttoverdienst West = mtl. 4.578€
- Bruttoverdienst Ost = mtl. 3.754€
Anhand dieser Verdienste haben wir mal gerechnet, was in der Rentenberechnung 2025 passiert. Wir haben das Durchschnittsentgelt 2024 in Höhe von 45.358€ herangezogen, weil es ein neues amtliches vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 noch nicht gibt ( Stand 26.04.2024). Bei der Berechnung der Monatsrente sind wir vom Rentenwert 39,32€ der ab dem 01.07.2024 gilt ausgegangen.
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- Rente West 2025
- 4.578€ x 12 = 54.936
- 54.936 ./. 45.358€ = 1,2112 Entgeltpunkte
- Monatsrente West für 2025
- 1,2112 EP x 39,32= 47,62€
- Rente Ost 2025
- 3.754€ x 12 = 45.048€
- 45.048€ ./. 45.358€ = 0,9932 Entgeltpunkte
- Monatsrente Ost für 2025
- 0,9932EP x 39,32€ = 39,05€
- Ergebnis: Ostdeutsche Rentenansprüche sind bei diesem Lohnunterschied um 8,57€ niedriger pro Monat als im Westen.
Welche Folgen hat die Rentenangleichung Ost an West
Ostdeutsche Arbeitnehmer werden ab 2025 deutlich weniger Rentenanwartschaften erwirtschaften, als westdeutsche Kollegen. Der Grund liegt darin, weil nicht nur der Umwertungsfaktor Ost ab dem 01.01.2025 wegfällt, sondern auch darin, weil Ostdeutsche immer noch im Schnitt deutlich weniger verdienen, als westdeutsche Arbeitnehmer. Die Zahlen des DESTATIS zeigen es. Eines ist aber auch klar, die Rentenangleichung bringt für die Rentenversicherung Vorteile in der Vereinfachung der Berechnung der monatlichen Renten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rente ist ab dem 01.01.2025 einheitlich.
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