Für welche Renten gilt die Rentenerhöhung 2023 nicht
Die Rentenanpassung 2023 kommt. Am 20. März 2023 machte im Internet und in den Medien die Nachricht die Runde, dass es am 01.07.2023 eine Rentenerhöhung geben wird. Auch aus dem fernen Kanada gab es eine Mitteilung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD), dass es am 01.07.23 zu einer deutlichen Rentenerhöhung kommen wird. Offiziell bestätigt war dies aber noch nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte in einer Pressemitteilung am Abend des 20. März 2023 nach.
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Für welche Renten gilt die Rentenerhöhung 2023 nicht! Für welche Renten gilt die Rentenanpassung 2023
Die Rentenanpassung 2023 erfasst nur gesetzlichen Renten, wie Altersrenten, EM-Renten, Hinterbliebenenrenten aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 6, gesetzlichen Unfallrente aus dem Sozialgesetzbuch Nummer VII und die Renten der Landwirte.
Für welche Renten gilt die Rentenerhöhung 2023 nicht!
Betriebsrenten, Private Renten, Riesterrente, Rüruprente, Lebensversicherungen, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sind alles keine gesetzlichen Renten, welche die die Rentenwerterhöhung zum 01.07.2023 erfasst.
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Alle der genannten Rentenleistungen werden nach anderen Vorschriften angepasst, wenn es denn solche geben sollte. So können sich Anpassungsregelungen aus vertragsrechtlichen Bedingungswerken, wie allgemeine Versicherungsbedingungen ergeben. Aus Satzungen der Versorgungswerke können eventuell sich Rentenanpassungen ergeben. Ähnlich auch in der VBL-Satzung für die Betriebsrente der VBL im öffentlichen Dienst. Oder aber aus einer gesetzlichen Regelung im Betriebsrentengesetz. Alles Vorschriften die nichts mit der Rentenwerterhöhung ab 01.07.2023 zu tun haben, welche sich aus der Rentenwertbestimmungsverordnung ableitet.
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Für welche Renten gilt die Rentenerhöhung 2023 nicht!
Die Rentenwerterhöhung 2023 ist beschlossene Sache. Zum 01.07.2023 werden gesetzliche Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Ab dem 01.07.23 gibt es für alle gesetzlichen Rentner in Deutschland einen einheitlichen Rentenwert vom 37,60€.
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