Gilt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro für das ganze Jahr 2022
Viele Fragen zum Thema Hinzuverdienst zur Altersrente! Die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ wurde auch für das Jahr 2022 angehoben und gilt ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022. Wer 2021 schon eine vorgezogene Altersrente erhielt, stellt sich die Frage, ob die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ auch im Jahr 2022 zu seinen Gunsten genutzt werden kann! Was der Versicherte beim Hinzuverdienst neben der Rente im Jahr 2022 beachten sollte, hier zum Nachlesen!
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro für das ganze Jahr 2022 für mich? So eine Frage, die uns über kontakt@rentenbescheid24.de erreichte!
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro für das ganze Jahr 2022: Frage um die es geht
Ich bin seit dem 01.09.2021 in Ruhestand und beziehe eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren und 10 Monaten. Auf der Homepage von rentenbescheid24.de habe ich gerade gelesen, dass die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ mit Beschluß des Bundestages vom 18.11.2021, auch im 2022 gelten wird. Wir haben darüber berichtet- hier zum Nachlesen! Gilt die Hinzuverdienstgrenze auch für das ganze Jahr 2022 für mich, wenn ich nur noch bis zum 01.08.2022 neben der Rente arbeiten gehe?
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Gilt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro für das ganze Jahr 2022: Antwort
Wenn Sie auch im Jahr 2022 neben Ihrer vorgezogenen Rente weiter arbeiten wollen, können Sie die Hinzuverdienstmöglichkeit, die bis zum 31.12.2022 verlängert wurde, auch für sich nutzen. Für Sie würde im ganzen Jahr 2022 die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € gelten. Wenn Sie mit Ihrem Bruttoeinkommen unter dieser Jahresverdienst- Grenze bleiben, wird diese nicht an Ihre vorgezogene Altersrente angerechnet! Wenn Sie aber mehr als die 46.060€ verdienen, wird der Verdienst über dieser Grenze zu 40 Prozent an Ihre Rente angerechnet werden. Und zwar bezogen auf das volle Jahr 2022.
Max Mustermann bezieht seit dem 01.09.2021 eine Altersrente ohne Abschläge. Die monatliche Rente beträgt Brutto 1800€. Für das Jahr 2022 wird er 56.000€ Bruttoeinkommen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Max möchte wissen, wie hoch seine Rentenansprüche ab dem 01.01.2022 sind.Ergebnis:
- Bereinigung des Bruttoverdienstes von 56.000 € vom anrechnungsfreien Hinzuverdienst von 46.060€
- 56.000€ minus 46.060€ = 9.940€
- 40 % von 9.940€ = 3.976 €
- Anrechnungsbetrag mtl= 3.976€ geteilt duch 12 = 331,33 €
- Monatsrente für Max ab 01/2022 = 1800€ minus 331,33 = 1.468,67€
Die Monatsrente von Max beträgt für das gesamte Jahr 2022 nicht mehr 1800€ Brutto, sondern 1.468,67€ Brutto.
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Gilt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro für das ganze Jahr 2022: Hinzuverdienstgrenze besteht unabhängig von verschiedenen Einkommen
Die anrechnungsfreien 46.060€ erfassen nicht nur ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis. Als Hinzuverdienstgrenze wird das gesamte Einkommen des anrechnungsfähigen Hinzuverdienst erfasst. Dies können auch Verdienste aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen sein oder Einkünfte aus einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit. Erfasst wird immer der gesamte Verdienst. Aber nur der Hinzuverdienst, der nach § 34 SGB VI auch tatsächlich an einer vorgezogenen Altersrente anrechenbar ist! Die Hinzuverdienstgrenze gilt auch dann als eine fest Grenze, wenn der oder die Versicherte im Jahr 2022 mehrere Arbeitsverhältnisse hintereinander hat. Zum beispiel bei befristeten Arbeitsverträgen mit zeitlicher Unterbrechung. Die Hinzuverdienstgrenze gilt nicht für jedes Arbeitsverhältnis neu!
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro für das ganze Jahr 2022
Bestandsrentner, die im Jahr 2022 die Regelaltersgrenze noch nicht erreichen, können die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ für sich nutzen. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung, die bis zum 31.12.2022 befristet ist, erreichen, dass so viele Rentenbezieher wie möglich weiter arbeiten und die Wirtschaft mit am Laufen halten! Und auch die Möglichkeit des Arbeitens neben der Rente so attraktiv wie möglich machen!
Ja, ich möchte im Jahr 2022 meine Altersrente in Anspruch nehmen und noch nebenher arbeiten gehen!
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