Was sind die vorgezogenen Altersrenten

Altersrenten vor der Regelaltersgrenze

Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Welche davon ist eine vorgezogene Altersrente?

Was sind die vorgezogenen Altersrenten? § 34 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6 sagt folgendes sinngemäß: “ Der Versicherte hat Anspruch auf eine Rente wegen Alters als Vollrente besteht vor Erreichen der Regelaltersgrente nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze ….. nicht überschritten wird“. In diesem Satz tauchen die Worte „vor Erreichen der Regelaltersgrenze“ auf.  Diese Worte deuten schon daraufhin, dass es also Altersrenten gibt die vorzeitig in Anspruch genommen werden können. Vorzeitig meint im Bezug auf das Erreichen der Regelaltersgrenze.


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Die vorgezogenen Altersrenten: Vorzeitige Inanspruchnahme

 

Noch genauer wird der § 77  Absatz 2 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6. Diese Vorschrift sagt uns, dass es Altersrenten gibt, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat vor der Regelaltersgrenze einen Abschlag von 0,3 Prozent erreichen. Denn das Gesettz immer davon aus, dass der Zugangsfaktor für eine Altersrente, die mit Ablauf der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden = 1,0 ist. Also ohne Abschlag.

Die vorgezogenen Altersrenten: Vorgezogene Altersrenten immer vor der Regelaltersgrenze

Im Ergebnis kann man also sagen, dass alle Altersrenten, die vor dem Erreichen des regulären Rentenalters ( Regelaltersgrenze) in Anspruch genommen werden, vorgezogene Altersrente sind. Bezugspunkt ist somit immer der Beginn der Altersrente vor dem Datum des Eintritts / Vollendung der Regelaltersgrenze. Alle Altersrenten davor sind vorgezogene Altersrenten.


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Damit gelten die Altersrenten für:

  • langjährige Versicherung
  • besonders langjährige Versicherung und
  • schwerbehinderter Menschen vor Beginn der Regelaltersgrenze als vorgezogene Altersrenten.

Die Regelaltersrente selbst kann daher niemals eine vorgezogene Altersrente sein. Diese Altersrente kann der Versicherte nur mit Erreichen seiner Regelaltersgrenze bekommen.

Die vorgezogenen Altersrenten

Die Begriffe vorgezogene Altersrente oder Frührente haben sich umgangssprachlich eingebürgert. Mit der Frührente meinen wir neben der Altersrente auch die Rente wegen Erwerbsminderung. Alle Altersrenten vor der Vollendung der Regelaltersgrenze sind vorgezogene Altersrenten.


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