Gilt die Hinzuverdienstgrenze 44.590 € auch für Selbstständige
Das Thema Einkommen und Hinzuverdienst an Renten ist ein umfassendes Feld. Viele Rentenbezieher- ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente– müssen Einkommen und Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden. Mit der Konsequenz, dass der Hinzuverdienst oder das Einkommen an die jeweilige Rentenart angerechnet werden kann! Es stellt sich die Frage, ob nur bei Arbeitnehmern deren Einkommen oder Hinzuverdienst angerechnet wird oder gilt die Hinzuverdienstgrenze 44.590€ auch für Selbstständige!
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 44.590€ auch für Selbstständige: Für das Jahr 2020 galt eine neue Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten- ober genauer gesagt bei den vorgezogenen Altersrenten. Conoronabedingt galt ab März 2020, dass der kalenderjährliche Hinzuverdienst von 6.300€ auf 44.590€ angestiegen ist. Ab 2021 gilt eine kalenderjährlicher Hinzuverdienstgrenze von 46.060€. Immer ab Beginn einer Altersrente gerechnet.
Einkommensanrechnung zur Rente
Was wird und darf auf die Rente angerechnet.
Kann der Hinzuverdienst die Rente kürzen.
Hinzuverdienst, Teilrente, Witwenrente, Betriebsrente, Abfindungen
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 44.590€ auch für Selbstständige: Sachverhalt der Frage
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de erreichte sinngemäß folgende Frage:
„Ich seit Januar 2019 Altersrentner. Neben der Rente übe ich eine selbstständige Tätigkeit aus, mein Unternehmen läuft noch. Ist der Hinzuzuverdienst für 2020 in Höhe von €44.590 auch in meinem Fall als Selbstständiger neben der Rente gültig?
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 44.590€ auch für Selbstständige: Hinzuverdienstgrenze gelten auch für selbstständig Tätige als Rentenbezieher
§ 34 Sozialgesetzbuch Nummer 6 ( gesetzliches Rentenrecht) unterscheidet beim Hinzuverdienst der an eine vorgezogene Altersrente anrechenbar sein kann, zwischen dem Arbeitsentgelt und dem Arbeitseinkommen.
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Das Arbeitseinkommen ist der Gewinn eines Selbstständigen. Der Gewinn ist verkürzt ausgesprochen die rechnerische Differenz zwischen den Umsatzeinnahmen und den Betriebsausgaben. Da das Gesetz ( § 34 SGB VI) von dem Gewinnbegriff als Arbeitseinkommen ausgeht, ist es im Umkehrschluss klar, dass somit die jeweils geltenden Hinzuverdienstgrenzen auch bei dem Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit anzuwenden sind.
Gilt die Hinzuverdienstgrenze 44.590€ auch für Selbstständige!
Die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2020 von 44.590€ galt auch für Einkünfte selbstständig tätiger Rentenbezieher. Gleiches gilt auch für das Jahr 2021. Das Gesetz erfasst die Hinzuverdienstgrenze/n bei vorgezogenen Altersgrenzen für Arbeitnehmer oder Selbstständige.
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