Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden
Das Thema Rente und Hinzuverdienst ist ein spannendes Thema. Immer wieder erreichen die Rentenberater von rentenbescheid24.de viele Fragen zu diesem Thema. Eine der Fragen ist: Muss ich den Hinzuverdienst oder das Einkommen, welches ich neben einer Rente erziele, meiner Rentenversicherung melden? Gilt dies für jeden Fall des Hinzuverdienstes oder Einkommens oder gibt es auch Ausnahmen! Hier unsere Antwort auf diese wichtige Frage! Eines vorab als erste Antwort: Es kommt- wie immer- darauf an!
Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden? Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage nicht. Sondern es muss zwischen den einzelnen Einkunftsarten und den jeweiligen gesetzlichen Renten unterschieden werden. Wir machen hierbei fünf grundsätzliche Unterschiede auf, bei denen es Meldepflichten gibt oder auch nicht!
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Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: die unterschiedlichen Regelungen
Das Rentenrecht kennt verschiedene Arten von Anrechnungen von Einkünften. Diese sind:
- Anrechnung von Hinzuverdienst auf eine Altersrente – § 34 SGB VI
- Anrechnung von Hinzuverdienst auf eine Rente wegen Erwerbsminderung- § 96a SGB VI
- Anrechnung einer gesetzlichen Unfallrentenleistung an eine gesetzliche Rente nach § 93 SGB VI
- Anrechnung von Einkommen an einer Rente wegen Todes nach § 97 SGB VI und
- die Anrechnung von Einkommen an den Grundrentenzuschlag (Grundrente ist keine eigene Rentenart), § 97a SGB VI.
Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: Regelaltersgrenze erreicht!
Jedes Jahr erreichen Hunderttausende , die eine vorgezogene Altersrente beziehen, ihre Regelaltersgrenze. Der Übergang erfolgt meist ohne dass es die Rentenbezieher bemerken. Die Versicherten erhalten deswegen keine gesonderte Mitteilung durch ihren Rententräger. Am Monatsende an dem die vorgezogenen Rentenbezieher Ihre Regelaltersgrenze vollendet haben, entfällt die Anrechnung des Hinzuverdienstes. Danach kann der oder die Rentenbezieherin dann unbegrenzt dazuverdienen. Es besteht dann keine Meldepflicht mehr! Keine Mitwirkungspflicht beim Hinzuverdienst neben der Altersrente!
Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: Regelaltersgrenze noch nicht erreicht!
Wer seine Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht hat, darf seiner Altersrente etwas hinzuverdienen. Drei Dinge sind dabei zu beachten:
- Die Rentenbezieher müssen ihrer Rentenversicherung die Aufnahme jeder Beschäftigung – auchMehrfachbeschäftigungen- oder selbstständigen Tätigkeit melden.
- Die Rentenbezieher müssen die Höhe des Verdienstes melden oder wenigstens eine Prognose abgeben, wie hoch der Jahresverdienst ausfallen kann.
- Überschreitet der Hinzuverdienst diejeweils geltenden Hinzuverdienstgrenzten kommt es gegebenenfalls zu einer Rentenkürzung, die Altersrente wird dann als Teilrente ausgezahlt oder es kommt wegen der Spitzabrechnung zum 01.07. des nächsten Jahres zu einer Rückzahlungsforderung durch Ihre Rentenversicherung!
Peter Knöppel: Meldepflichten sind keine „Spaßvorgaben“, sondern gesetzlich vorgesehen! Sie kennen dies vielleicht unter dem Stichwort Mitwirkungenpflichten. Diese Pflichten sind gesetzlich ab § 60 Sozialgesetzbuch Nummer 1 geregelt. Und genau in § 60 SGB I ist geregelt, dass Sie als Bezieher einer Sozialleistung alle Tatsachen anzugeben haben, die für die Leistung erheblich sind. Sie müssen sogar auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zustimmen. Daneben müssen Sie auch Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind unverzüglich dem Leistungsträger mitteilen, § 60 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 und 2 SGB I ( Sozialgesetzbuch Nummer 1). Wenn für die Angabe der erforderlichen Tatsachen- wie das Hinzutreten von Hinzuverdienst oder Einkommen bei einer laufenden Rentenleistung- Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden!
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Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente
Wer eine EM-Rente bezieht, darf auch Hinzuverdienst neben dieser speziellen Rentenart haben. Dabei sind für den Erhalt der Rente die gesetzlichen Stundenvorgaben einzuhalten.
Je nach Art der EM-Rente, also volle oder teilweise EM-Rente, gibt es neben dem „klassischen Hinzuverdienst aus Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbare Einkommen“, noch diverse Sozialleistungen, die nach § 96a SGB VI entweder an die volle oder an die teilweise EM-Rente als Hinzuverdienst anzurechnen sind!
Verschärfte Mitwirkungspflicht beim Hinzuverdienst neben der EM-Rente!
Rentenbezieher einer EM-Rente müssen jede Art des Hinzuverdienstes und der Höhe nach dessen erstmaliger Aufnahme melden, Änderungen ebenso. Auch der Wegfall des Hinzuverdienstes sollte umgehend gemeldet werden. Im Regelfall werden allerdings geringfügige Beschäftigungen- Minijob- mit einem maximalen Entgelt von 450 Euro monatlich als rentenunschädlich angesehen. Dies gilt bei einer vollen EM-Rente. Bei einer teilweisen EM-Rente gibt es anderen Hinzuverdienstgrenzen. Die Mindestgrenze beim Hinzuverdienst einer teilweisen EM-Rente beträgt 2022= 15.989,40 EUR. Er kann aber individuell auch höher ausfallen.
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Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: Einkommen bei der Hinterbliebenenrente
Sie sehen den Unterschied in den Begriffen. Bei der Altersrente und Rente wegen Erwerbsminderung sprechen wir vom Hinzuverdienst. Der Hinzuverdienst erfasst nur eine ganz bestimmte Art von Verdiensten und Einkünften neben der Altersrente und EM-Rente. Das Einkommensbegriff erweitert diese Einkünfte deutlich und ist extrem umfassend. Er schließt den Hinzuverdienst neben der Altersrente oder EM-Rente mit ein. Sogar die Altersrente oder EM-Rente können anrechenbares Einkommen an eine große Witwen-oder Witwerrente sein!
Die Meldung von Einkommen an einer Hinterbliebenenrente erfasst nur drei Arten von Hinterbliebenenrenten:
- die Witwerrente,
- die Witwenrente und
- die Erziehungsrente.
So steht es in § 97 SGB VI geschrieben! Es gibt keine Einkommensanrechnung bei gesetzlichen Waisenrenten!
Die Bezieher der vorgenannten drei Hinterbliebenenrenten müssen jedes Einkommen, jede Änderung, jedes Hinzutreten neues Einkommen melden. Und diese Meldepflicht gilt unabhänfgig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder nicht. Denn eine Einkommensanrechnung/ prüfung findet solange statt, bis Sie selbst als Witwe oder Witwer entweder kein eigenes Einkommen neben Ihrer Hinterbliebenenrente mehr haben, oder der Anspruch auf die WR Rente wegfällt oder Sie selbst sterben!!!
Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: Unfallrente neben einer gesetzlichen Rente, § 93 SGB VI
Wer eine eigene gesetzliche Unfallrente bezieht und eine Altersrente beantragt- egal ob vor oder nach der Regelaltersgrenze- muss den Bezug der Unfallrente seiner Rentenversicherung melden. Es kann sein, dass es zu einer Anrechnung der Unfallrente an die Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung kommen kann.
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Ob es wirklich zu einer Anrechnung kommt, weil zum Beispiel die Art der Unfallrente mit Ihrer gesetzlichen Rente nicht gleichartig sind oder weil die gesetzlichen Grenzbeträge nicht erreich sind, wird durch die Rentenversicherung geprüft!
Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden: Einkommen neben der Grundrente
Auch hier gelten verschärfte Meldevorschriften, wie bei der Einkommensanrechnung an die Hinterbliebenenrente. Denn die Rentenversicherung will genau wissen, wie hoch Ihr Einkommen neben dem möglichen Grundrentenzuschlag ist. Dies hat nichts mit den Ihnen zustehenden Freibeträgen zu tun. Diese Meldepflicht fällt nicht mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze weg!
Wann muss ich Einkommen oder Hinzuverdienst der RV melden!
Im wesentlichen müssen Sie Hinzuverdienst oder Einkommen neben einer gesetzlichen Rentenleistung im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungspflichten des SGB I Ihrer Rentenversicherung melden. Diese Mitwirkungspflicht entfällt im speziellen zum Beispiel dann, wenn Sie als Altersrentner Ihre eigene Regelaltersgrenze erreicht haben! Bei Einkommen neben einer Witwen-oder Witwerrente, neben dem Grundrentenzuschlag oder beim Hinzuverdienst neben der EM-Rente gelten verschärfte Mitwirkungspflichten!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich im Jahr 2022 in Rente gehen kann!
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