Die gesetz­lichen Renten­arten- Ein Überblick

Viel ist zu lesen, zum Thema Rente. Da wird von Frührente, Rente mit 63 oder der abschlagsfreien Altersrente geschrieben, die man beim Rentenantrag beantragen könnte. Von einer Frührente oder einer abschlagsfreien Rente ist im Rentenantrag aber nichts zu finden. Das Gesetz gibt den Versicherten klar vor, welche Rentenarten es gibt. So stehen diese auch im Rentenantrag. Die Rentenberater vom Team rentenbescheid24.de klären auf, um was es bei den Rentenarten geht und welche Renten Sie aktuell 2019 noch beantragen können. Hier in unserem Renten-ABC zum Nachlesen!

Die gesetzlichen Rentenarten sind eindeutig bestimmt. Das gesetzliche Rentenrecht aus dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 kennt eine Vielzahl von Rentenarten. Diese Renten werden oft mit Begrifflichkeiten, wie Frührente oder Rente mit 63 verwechselt. Dabei kennt das Gesetz eine solche Rente gar nicht. Es finden sich in anderen Gesetzen, wie dem SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) oder dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte auch noch Rentenarten, auf die wir hier nicht eingehen werden. Die bekannteste Rentenart aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verletztenrente.

Auf dieser Seite werden die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Rente nicht erklärt.


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Die gesetzlichen Rentenarten: vier Gruppen von Renten

Das Gesetz unterscheidet wie folgt:

Letzte Renten sind, wie einige Altersrente Auslaufmodelle, die aktuell (Stand 08.08.2019) nicht mehr beantragt werden können ( Ausnahmen soll es geben).

 

Die gesetzlichen Rentenarten: Die Altersrenten

Das gesetzlichen Rentenrecht kennt folgende Altersrenten:

Andere Altersrenten kennt das gesetzliche Rentenrecht nicht.

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Die gesetzlichen Rentenarten: Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Renten wegen Erwerbsminderung sind:

Die gesetzlichen Rentenarten: Die Renten wegen Todes

Die Renten wegen dem Tod eines Versicherten sind:

Die gesetzlichen Rentenarten: Die Renten, die es bald nicht mehr gibt!

Es gibt im deutschen Rentenrecht Arten von Renten die auslaufen. Die also der Versicherte wegen seines Geburts­jahrganges oder bestimmter Anspruchs­voraussetzungen nicht mehr erreichen oder beanspruchen kann. So zum Beispiel die Knappschaftsausgleichsleistung oder die teilweise Erwerbs­minderungs­rente wegen Berufs­unfähigkeit nach § 240 SGB VI. Ebenso die Altersrente für Frauen oder die Altersrente nach Arbeits­losigkeit oder Alters­teilzeit.


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

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Im Ausland leben und die deutsche Rente beziehen.

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