Die Erziehungs­rente

Der Ex gestorben, trotzdem gibt es eine Rente

Wer heute einen Angehörigen verliert, hat meist Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Je nach dem kann es eine Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente sein. Sind Sie geschieden und stirbt der Ex-Partner können Sie Anspruch auf eine Erziehungsrente haben. Wir klären auf, was sich hinter dieser besonderen Rente verbirgt.

Die Erziehungsrente ist eine Hinterbliebenenrente. Sie gehört also in die Reihe der Renten wegen Todes. Sie ist keine Erwerbsminderungsrente!

Die Erziehungsrente: ein kurzer Überlick!

Worin besteht der Unterschied zur Witwen/Witwerrente?

Die Witwen-und Witwerrente bekommt der Anspruchsteller aus abgeleiteten Recht. Er benötigt keine eigenen versicherungsrechtlichen Wartezeiten für die Witwenrente. Sie bekommen diese Renten nicht aus eigener Versicherung.


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Die Erziehungsrente bekommen Sie aus eigener Versicherung. Sie ist daher auch der Höhe nach gegenüber der Witwenrente unterschiedlich.

Witwen-und Witwerrente und die Erziehungsrente haben Unterhaltsersatzfunktion. Sie sollen durch Tod verloren gegangenes Familieneinkommen oder Unterhaltsleistungen zum Teil ausgleichen.

Bei der Erziehungsrente soll es den Anspruchsteller möglich sein, sich stärker um die Erziehung des gemeinsamen Kindes zu kümmern.

Eingetragene Lebenspartner erhalten die Rente unter gleichen Bedingungen wie verheiratete Eheleute.

Voraussetzungen für die Rente!

Der Anspruchsteller muss eine eigene Wartezeit von 5 Jahren (60 Kalendermonaten) bis zum Tod des Ex-Partners erfüllt haben.

Hier merken Sie schon den ersten Unterschied zur Witwenrente. Bei dieser Rente müssen Sie keine Wartezeit erfüllt haben, sondern der Verstorbene!

Weitere Voraussetzungen sind:
  • Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden sein
  • Der geschiedene Ehepartner ist verstorben
  • Der Anspruchsteller ist unverheiratet geblieben oder ist keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen
  • Erziehung eines eigenen oder ein Kind des früheren Ehepartners- somit auch Stief-oder Pflegekind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Erziehung eines eigenen behinderten Kindes oder behinderten Stiefkindes, unabhängig davon wie alt es ist
Aufgepasst:

Ehepartner, die ein Rentensplitting durchgeführt haben und verwitwet sind, können auch eine Erziehungsrente erhalten.

Die Höhe der Rente!

Sie wird in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Sie hat im Unterschied zur klassischen großen Witwen/Witwerrente einen Rentenartfaktor 1,0 und nicht 0,6 oder 0,55 nach neuen Recht.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Wer die Erziehungsrente vor dem 63. Lebensjahr bezieht, bekommt noch einen Abschlag in der Rente.

Rente und Einkommen!

Eigenes Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet. So steht es im Gesetz. Die Rente ist den Regelungen der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrente / Renten wegen Todes unterworfen, § 97 Sozialgesetzbuch Nr. 6.

Wann beginnt und wann endet die Rente?

Anspruch auf die Rente haben Sie immer am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Immer dann, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Stellen Sie den Antrag später, so bekommen Sie die Rente auch später.

Merke! Bei der klassischen Witwenrente können Sie den Antrag rückwirkend 1 Jahr später stellen! Auch hier sehen Sie den Unterschied zur Erziehungsrente oder umgekehrt.


Rentenantrag bearbeiten lassen vom Rentenbearter, Fehler vermeiden und so stressfrei zum korrekten Rentenantrag, die Rentenberater von rentenbescheid24.de machen das für Sie.Antrag auf Rente stellen

Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!

- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren

mehr erfahren


Die Rente endet:

  • wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, dann gibt es die Rente bis zum Ablauf dieses Kalendermonates,
  • wenn der Versicherte wieder heiratet, endet auch die besondere Rente,
  • mit Erreichen der Regelaltersgrenze, aber nur dann wenn der Versicherte nichts anderes bestimmt!
  • bei Wiederheirat hat der Versicherte keinen Anspruch auf Abfindung, wie es bei der Witwen/Witwerrente sein kann

Die Rente ist unbekannt, aber wichtig!

Kaum einer kennt sie. Die Rente wegen Erziehung eines Kindes aus einer geschiedenen Ehe, ist eine bestehende Rentenart, auf die viele Versicherte Anspruch haben. Ohne es zu wissen!

Erziehungs­rente eine Erwerbs­minderungs­rente?

Nein! Die Erziehungsrente ist keine Erwerbsminderungsrente. Sie wird zwar in Höhe einer vollen EM-Rente gezahlt,  ist aber in das System der Hinterbliebenenrenten einzuordnen. Daher gelten für die Erziehungsrente auch die Regelungen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung