Die Erziehungsrente ist eine Hinterbliebenenrente. Sie gehört also in die Reihe der Renten wegen Todes. Sie ist keine Erwerbsminderungsrente!
Worin besteht der Unterschied zur Witwen/Witwerrente?
Die Witwen-und Witwerrente bekommt der Anspruchsteller aus abgeleiteten Recht. Er benötigt keine eigenen versicherungsrechtlichen Wartezeiten für die Witwenrente. Sie bekommen diese Renten nicht aus eigener Versicherung.
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Die Erziehungsrente bekommen Sie aus eigener Versicherung. Sie ist daher auch der Höhe nach gegenüber der Witwenrente unterschiedlich.
Witwen-und Witwerrente und die Erziehungsrente haben Unterhaltsersatzfunktion. Sie sollen durch Tod verloren gegangenes Familieneinkommen oder Unterhaltsleistungen zum Teil ausgleichen.
Bei der Erziehungsrente soll es den Anspruchsteller möglich sein, sich stärker um die Erziehung des gemeinsamen Kindes zu kümmern.
Eingetragene Lebenspartner erhalten die Rente unter gleichen Bedingungen wie verheiratete Eheleute.
Der Anspruchsteller muss eine eigene Wartezeit von 5 Jahren (60 Kalendermonaten) bis zum Tod des Ex-Partners erfüllt haben.
Hier merken Sie schon den ersten Unterschied zur Witwenrente. Bei dieser Rente müssen Sie keine Wartezeit erfüllt haben, sondern der Verstorbene!
Ehepartner, die ein Rentensplitting durchgeführt haben und verwitwet sind, können auch eine Erziehungsrente erhalten.
Sie wird in Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Sie hat im Unterschied zur klassischen großen Witwen/Witwerrente einen Rentenartfaktor 1,0 und nicht 0,6 oder 0,55 nach neuen Recht.
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Wer die Erziehungsrente vor dem 63. Lebensjahr bezieht, bekommt noch einen Abschlag in der Rente.
Eigenes Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet. So steht es im Gesetz. Die Rente ist den Regelungen der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrente / Renten wegen Todes unterworfen, § 97 Sozialgesetzbuch Nr. 6.
Anspruch auf die Rente haben Sie immer am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Immer dann, wenn Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Stellen Sie den Antrag später, so bekommen Sie die Rente auch später.
Merke! Bei der klassischen Witwenrente können Sie den Antrag rückwirkend 1 Jahr später stellen! Auch hier sehen Sie den Unterschied zur Erziehungsrente oder umgekehrt.
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Die Rente endet: