Die Witwer­rente

Die Hinter­bliebenen­rente des Mannes

Die Witwerrente ist das Gegenstück zur Witwenrente. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de erläutern, warum es eine Witwerrente gibt! In unserem Renten-ABC von rentenbescheid24.de wird die Witwerrente kurz dargestellt.

Die Witwerrente ist eine der Folgen der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau.

Seit 1986 sind in Deutschland Männer und Frauen bei den Hinterbliebenenrenten gleichgestellt. Daher gelten alle in unserem Renten-ABC zum Thema „ Die Witwenrente“ ausgeführten Darlegungen zu dieser Rentenproblematik für alle Geschlechter.


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Die Witwerrente gibt es genauso wie die Witwenrente – groß oder klein.

Grundvoraussetzung ist, dass die Eheleute mindestens 1 Jahr vor dem Tod der Ehefrau verheiratet waren oder Lebenspartner im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen waren. Es finden auf die Witwerrente auch die Grundsätze der Versorgungsehe, bei kürzerer Ehezeit Anwendung.

Bitte beachten. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Hier sollten Sie genauer hinsehen!Witwer konnten vor 1986 Witwerrente bekommen, aber nur unter engen Voraussetzungen

Vor der Reform vom 03. August 1986 hatten Witwer nur dann einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn der ehelich Unterhalt überwiegend durch Einkommen der verstorbenen Ehefrau bestritten wurde.

Das Ganze resultierte daraus, dass in der alten Bundesrepublik die viele Ehefrauen während der Ehe nicht berufstätig waren. Sie erfüllten das heute überkommene Rollenspiel, dass die Frau sich um die Kinder und den „Haushalt“ kümmern sollten. Der Mann war für die Einkommen in Geld durch Arbeit „zuständig“.

Für sie gilt auch die Einkommensanrechnung von Einkommen auf die Hinterblienenrente nach den geltenden Vorschriften des SGB VI, § 97 SGB VI und §§ 18, 18a SGB IV.

Die Witwerrente seit 1986

Der Gesetzgeber entsprach mit am 03. August 1986 mit der Gleichstellung von Mann und Frau bei  den  Hinter­bliebenen­renten einer Anordnung des Bundes­verfassungs­gerichtes von 1975. Es finden auf die Witwerrente die Vorschriften der Hinterbliebenenrente im allgemeinen Anwendung. In der ehemaligen DDR war die Gleichstellung von Frau und Mann im rentenrechtlichen Sinne schon viel früher gesetzlich vollzogen worden!


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Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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