Millionen von Rentnern erhalten keine Rentenanpassung 4,57 %
Die Regierung hat am 24. April 2024 die Rentenerhöhung zum 1.7.2024 beschlossen. Die Rentenwertbestimmungs-Verordnung 2024 wird somit in das Gesetzgebungsverfahren kommen und der Bundesrat wird dann aller Voraussicht nach Mitte Juni 2024 auch abstimmen. 4,57% mehr Rente wird es zum 1.7.2024 für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland geben. Gemeint sind die gesetzlichen Rentenbezieher. Es gibt aber Millionen anderer Rentner, die diese Rentenerhöhung nicht erhalten werden. Welche Gruppen von Rentnern dies sind, hier in diesem Beitrag kurz aufgeführt.
Millionen anderer Rentner erhalten keine Rentenanpassung 4,57%, weil sie keine gesetzlichen Rentner sind und somit nicht dem Kreis derer unterliegen, die von der Rentenanpassung oder nicht begünstigt werden. Die Rentenanpassung 2024 erfasst nur gesetzliche Rentner. Dies sind:
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- Altersrentner,
- Erwerbsminderungsrentner,
- Hinterbliebenenrentner,
- Altersrentner aus der landwirtschaftlichen Altersversorgung und
- Rentenempfänger aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Millionen anderer Rentner erhalten keine Rentenanpassung 4,57% : Wer erhält nicht die Rentenerhöhung?
Rund 21 Millionen gesetzliche Rentner werden zum 1.7.2024 die Rentenerhöhung erhalten. Individuell kann es aber sein (dies ist eine sehr geringe Zahl von Betroffenen), dass einige Rentner von der Rentenerhöhung nicht profitieren. Dies sind aber nicht die Personenkreise, die in diesem Beitrag gemeint sind. Grundsätzlich erhalten folgende Rentner die Rentenerhöhung zum 1.7.2024 nicht:
- Betriebsrentner,
- Bezieher einer privaten Rente, wie Rente aus einer privaten Rentenversicherung, Rente aus einer Lebensversicherung und Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Riester-Rentner,
- Rürup-Rentner und
- Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente oder Altersruhegeld aus einem gesetzlichen Versorgungswerk erhalten.
Alle die genannten Rentnergruppen erhalten die 4,57% Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 nicht. Für die vorstehend genannten betroffenen Personengruppen gelten andere Regelungen für Rentenanpassungen. So gibt es zum Beispiel über eine Million VBL-Rentner zum 1.7.2024 eine Rentenerhöhung von gerade einmal ein Prozent. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 gilt ausschließlich nur für Rentenempfänger gesetzlicher Renten unter anderem nach dem SGB 6.
Millionen andere Rentner erhalten keine Rentenanpassung 4,57%
Viele der gesetzlichen Rentner, die am 1.7.2024 eine höhere Rente auf Basis von 4,57% Rentenanpassung erhalte, sind auch Betriebsrentner oder beziehen eine Riester Rente. Deren Rentenanpassung, soweit es überhaupt in diesen Bereichen eine gibt, folgt nach anderen Regelungen. Insoweit kann man sagen, das Millionen anderer Rentner die Rentenerhöhung zum 1.7.2024 nicht auf Basis der 4,57% erhalten.
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