Rentenanpassung 2022: Bundestag entscheidet am 03.06.22
Das große Finale! Am 03.06.2022 gegen 16.00 Uhr entscheidet der Bundestag in der zweiten und dritten Lesung zur Rentenanpassung 2022 und zur pauschalen Zuschlagslösung für EM-Bestandsrentnerinnen und Rentner. Eines ist klar, die Rentenerhöhung 2022 zum 01.07.2022 wird kommen. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung schon mitgeteilt, dass er die Rentenanpassung zum 01.07.2022 und die Verbesserungen für EM-Bestandsrentner*innen ab dem 01.07.2024 mitträgt. Inoweit dürfte auch die Entscheidung im Bundesrat zu diesem Gesetz klar sein! Grund zur Freude: Ab dem 01.07.2022 kommt die neue Rentenanpassung! Und zwar in Ost und West!
Die Rentenanpassung 2022: Bundestag entscheidet am 03.06.22! Nach der aktuellen Tagesordnung des Bundestages wird dieser gegen 16.00 Uhr am 3. Juni 2022 über die Rentenerhöhung 2022 entscheiden. Es gibt eine zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung! Ca. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich auf eine große Rentenerhöhung ab dem 01.07.2022 freuen. Über den Beschluss der Bundesregierung zur Rentenanpassung 2022 hatten wir berichtet: hier zum Nachlesen!
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Rentenanpassung 2022: Bundestag entscheidet am 03.06.22: Neue Rentenwerte zum 01.07.2022
Zum 01.07.2022 gibt es neue Rentenwerte. Im Westen gibt es für einen Entgeltpunkt ab dem 01.07.2022 = 36,02 Euro Rente und im Osten sind es 35,52€. Die Rentenerhöhung 2022 betrifft alle gesetzlichen Renten, die Altersrenten für Landwirte und die gesetzlichen Unfallrenten. Wir haben berichtet.
Rentenanpassung 2022: Bundestag entscheidet am 03.06.22: Mehr Rente für EM-Bestandsrentner
Der Bundestag hat auch gleichzeitig mit der Rentenerhöhung 2022 über die Zuschlagslösung der EM-Bestandsrentner entschieden.
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Ab dem 01.07.2024 werden alle die EM-Rentnerinnen und Rentner, die nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2019 eine EM-Rente bekommen haben ab dem 01.07.2024 bis zu 7,5 Prozent pauschalen Zuschlag auf die Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie entweder am Stichtag 30.06.2024 eine EM-Rente beziehen oder als unmittelbare Folgerente eine Altersrente beziehen. Auch Hinterbliebenenrentner*innen können von dieser Zuschlagslösung profitieren.
Peter Knöppel sagt: Auszahlung des pauschalen Zuschlags für EM-Bestands-Rentner wird zeitlich nicht vorgezogen. Es verbleibt beim Termin 01.07.2024! Ich hatte zu diesem Thema berichtet: hier zum Nachlesen!
Weitere News und Infos zum Thema 7,5 % mehr Rente für EM-Bestandsrentner*innen ab 01.07.2024 können Sie in meinem kostenfreien Ratgeber nachlesen: hier zum Herunterladen!
Rentenanpassung 2022: Bundestag entscheidet am 03.06.22!
Die Rentenerhöhung 2022 führt zu einer deutlichen Rentenanpassung und Erhöhung der Renten. Viele Menschen können aufatmen. Vor allem im Westen dürfte die Freude groß sein. Nach der Nullrunde im Jahr 2022 werden Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder mehr Rente bekommen. In Zeiten der extremen Inflation durch die Energiekrise und den Ukrainekrieg ist sicher jeder Euro mehr im Portemanaise willkommen!
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