Was ist der Rentenbescheid im rechtlichen Sinne? Was so oft über die Lippen kommt, ist rechtlich gesehen, ein komplexer Begriff mit verschiedenen Inhalten. Kurz gesagt, der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt. Die gesetzliche Rentenversicherung gibt dem Adressaten des Verwaltungsaktes, dem Antragsteller einer Rente, Bescheid ob er seine Rente bekommt oder nicht.
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Mit dieser vom Gesetzgeber aus dem Sozialverwaltungsverfahren bestimmten Form der Mitteilung an den Adressaten, eröffnet sich für diesen grundsätzlich der Rechtsweg. Damit sich der Antragsteller, der Versicherte oder auch Rentner gegen eine nachteilige Entscheidung der deutschen Rentenversicherung wehren kann.
Der Rentenbescheid ist immer ein Verwaltungsakt. Die deutsche Rentenversicherung setzt mit dem Rentenbescheid ein Rechtssetzungsakt zwischen ihr und dem Rentenantragsteller in Gang. Der Rentenbescheid regelt somit ein besonderes gesetzliches Verhältnis zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem Versicherten. Er ist an bestimmte Formen gebunden und muss um überhaupt wirksam zu werden, dem Adressaten auch tatsächlich zugehen.
Damit unterscheidet sich der Rentenbescheid als Verwaltungsakt von einer bloßen Mitteilung oder Information. Die Renteninformation oder die Rentenauskunft sind keine bindenden und angreifbaren Verwaltungsakte. Sie haben rein informellen Charakter.
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Die Rentenanpassungsmitteilung ist ein Verwaltungsakt. Diese ändert die tatsächliche Rentenhöhe. Sie ist somit mit einem Widerspruch anfechtbar.
Spannend ist auch die Frage, was ein Rentenbescheid eigentlich inhaltlich regelt. Im wesentlichen vier Aussagen zur Rente:
Um sicher zu gehen, dass der Versicherte das „Richtige“ tut, sollte er vor einem Widerspruch einen versierten Rentenberater oder Rechtsanwalt aufsuchen.
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