Rentenauskunft und Renteninformation
Die Rentenauskunft: Kein Zufall, dass Sie informiert werden! Jedes Jahr erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben über Ihren Stand bei der Rente. Dies ist nicht zufällig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Jetzt werden Sie sich fragen, was ist der Unterschied zwischen Rentenauskunft und Renteninformation. Da Sie wahrscheinlich Deutscher Staatsbürger sind, wissen Sie, dass der Gesetzgeber immer sehr gründlich arbeitet und alles geregelt hat.
Der Unterschied zwischen Rentenauskunft und Renteninformation – was Sie wissen sollten!
Die Rentenauskunft und Renteninformation ist im § 109 Sozialgesetzbuch Nr. 6 geregelt.
Haben Sie das 27. Lebensjahr vollendet, erhalten Sie jährlich eine schriftliche Renteninformation.
Haben Sie das 55.Lebensjahr vollendet, werden Sie alle 3 Jahre eine Rentenauskunft erhalten. Im Gesetz steht, die Renteninformation wird dann durch die Rentenauskunft ersetzt.
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Ja, wo ist jetzt der Unterschied?
Renteninformation:
- Die Renteninformation enthält Angaben über die Rentenberechnung
- Angaben über die Höhe einer eventuellen Erwerbsminderungsrente,
- Eine Prognose über die zu erwartende Regelaltersrente,
- Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen,
- Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für die Beitragszeiten von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden ist.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Rentenauskunft:
- Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten ( Versicherungsverlauf),
- Darstellung der Ermittlung Ihrer erwirtschafteten persönlichen Entgeltpunkte,
- Angaben über die Höhe der Rente, welche zur Zeit auf Grundlage der Entgeltpunkte nach geltendem Recht berechnet werden kann,
- Bei verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen wäre,
- Bei Tod als Witwen/ Witwerrente, welche zuzahlen wäre,
- Auf Antrag der Ausgleichsbetrag, der zum Ausgleich bei Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme Ihrer Rente erforderlich ist,
- Allgemeine Hinweise auf die Erfüllung der Voraussetzungen eines Rentenanspruches.
Unterschied? Die Renteninformationen enthält nur kurze Auskünfte über die Rente und die Rentenauskunft kommt einem Rentenbescheid schon sehr nahe.
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Beide Auskünfte müssen den Hinweis haben, dass sie auf Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten erstellt sind und unter Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen stehen!
Offene Fragen trotz Rentenauskunft und Renteninformationen, Auskunft beantragen!
Sie sind verheiratet und wollen wissen, was Sie an Rente erwirtschaftet haben?
Wollen Sie wissen, welche Rente und Entgeltpunkte Sie während der Ehe oder Ihrer Lebenspartnerschaft erwirtschafteten Rentenanwartschaften haben, so können Sie dies ebenfalls von der Rentenversicherung beantragen. Sogar Ihr Ehegatte oder Lebenspartner kann eine Rentenauskunft über Ihre Ansprüche in geeigneten Fällen erhalten. Diese Auskunft muss Ihnen dann auch mitgeteilt werden.
Details zur Renteninformation können Sie hier nachlesen!
Rentenauskunft oder Renteninformation, kann mir das mal jemand verständlich erklären?
Sie haben die Rentenauskunft erhalten und verzweifeln an den vielen ungeordneten Informationen und wissen nicht, was Sie damit anfangen sollen? Verzweifeln Sie nicht, sondern packen Sie die Rentenauskünfte und Ihre Unterlagen ein zum Beispiel in die Rentenbox von rentenbescheid24.de, senden Sie diese an uns oder kommen Sie zu uns. Wir prüfen, Ihre Renteninformation/ Rentenauskunft auf Richtigkeit und erklären Ihnen Unverständliches verständlich. So bleiben Sie auf dem aktuellem Stand bezüglich Ihrer Rente und können Ihre Rentenansprüche verstehen und nachvollziehen.
Damit die Rente stimmt!
- Rentenerhöhung / Rentennachzahlung sichern
- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Fazit
Verstehen Sie endlich den Brief mit der Renteauskunft und den Renteninformationen richtig. Unsere unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberater unterstützen Sie dabei.