Wirkt die Rentenerhöhung nur für Rentenbezieher
Die Wellen der Aufregung schlagen hoch. Ab dem 01.07.2022 kann es in Gesamt-Deutschland zu einer wirklich hohen Rentenanpassung kommen. In Rede stehen nach den Schätzwerten der Rentenversicherung für den Westen eine Erhöhung im 5,2 % und im Osten von 5,9 %. Ob die Rentenerhöhung 2022 wirklich in dieser Dimension kommen wird, ist noch offen. Das entscheidende und letzte Wort spricht die Bundesregierung in einer neuen Rentenwertbestimmungsverordnung, die im Frühjahr 2022 (meist Ende März/ Anfang April) erlassen wird. Dann werden alle Rentenbezieher es schwarz auf weiß haben, ob und in welcher Höhe die Rentenwerte zum 01.07.2022 steigen werden! Es gibt schon jetzt Fragen. Zum Beispiel, ob die Rentenerhöhung im Jahr 2022 nur für Rentenbezieher wirksam ist? Oder ob sich diese Rentenerhöhung auch in den Rentenansprüchen der zukünftigen Rentenbezieher*innen niederschlägt. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, was es mit der möglichen Rentenerhöhung 2022 auf sich hat.
Wirkt die Rentenerhöhung nur für Rentenbezieher oder auch auf Versicherte aus, die noch keine Rente beziehen? So die Frage, die uns auf rentenbescheid24.de erreichte! Hier unsere Antwort. Zuvor nochmals eine kleine Übersicht, was es mit der Rentenanpassung 2022 auf sich hat.
Wirkt die Rentenerhöhung nur für Rentenbezieher: mögliche Rentenanpassung 2022
Am 03.11.2022 gab es die überraschende Nachricht, dass es zum 01.07.2022 eine massive Rentensteigerung geben kann. Die ersten Vorausschätzungen der Deutschen Rentenversicherung zeigen es, dass im Westen eine Rentenanpassung von 5,2% und im Osten von 5,9% möglich sind. Wir wollen aber auch sagen, dass es sich um reine Schätzwerte handelt.
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Positiv ist, dass die Löhne und Gehälter im 2. Quartal 2021 laut dem statistischen Bundesamt um rund 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahres- Quartal 2020 gestiegen sind. Dieser Anstieg ist der Nominallohnindex. Real ist der Lohnanstieg um den Anstieg der Verbraucherpreise von 2,4 % zu bereinigen, so dass der Reallohnindex im 2. Quartal 2021 um gut 3 % höher war, als im Vorjahresquartalszeitraum.
Im 2. Quartal 20220 waren noch Lohneinbußen von 4,0 % auf Grund der Corona-Krise zu verzeichnen.
Wirkt die Rentenerhöhung nur für Rentenbezieher: Für wen wirkt die mögliche Rentenanpassung?
Jeder gesetzliche Rentenempfänger profitiert im Normalfall direkt von der Rentenanpassung. Denn der jeweilige Rentenwert steigt und damit auch die Höhe der Rente! Wer Bestandsrentner ist, bekommt dann ab dem 01.07.2022 eine Rentenanpassung mit dem Rentenanpassungsbescheid. Aber es gibt auch Ausnahmen. Wenn zum Beispiel der oder die Rentenempfängerin eine höhere Rentenleistung erhalten hat, als im eigentlich zugestanden hat, und dies durch die Rentenversicherung mit Bescheid festgestellt wurde, kann es sein, dass er oder sie von der Rentenerhöhung nicht profitiert. Denn wenn die DRV oder der Rentenversicherungsträger die überzahlte Rente wegen Fristablauf nicht mehr zurückverlangen kann, so kann sie aber die Rentenerhöhungen so lange aussparen, bis die Überzahlung durch die Rentenerhöhungsbeträge “ abbezahlt“ ist.
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Auch Versicherte, die noch keine gesetzliche Rente beziehen, profitieren unmittelbar von der Rentenerhöhung. Denn die zukünftige Rentenhöhe, welche sich aus dem Wert ihrer bis zum Stichtag 01.07. angesparten Entgeltpunkte ergibt, steigt auch um die prozentuale Rentenerhöhung!
Wirkt die Rentenerhöhung nur für Rentenbezieher: Beispiel
Sie sind noch kein gesetzlicher Rentenbezieher. Sie haben bis zum 01.07.2022 55,5555 Entgeltpunkte im Rentenkonto erwirtschaftet! Der aktuelle Rentenwert West beträgt seit dem 01.07.2021 34,19€ (keine Änderung seit dem 01.07.2020). Nehmen wir an, der Rentenwert wird im Westen am 01.07.2022 um 5,2% erhöht (34,19 x 1,052). Dann beträgt der neue Rentenwert West 35,97 Euro. Wir gehen von Rentenansprüchen für eine mögliche Regelaltersrente aus, deshalb auch die Bezeichnung EP und nicht pEP- stark verkürzt).
Ihre Rentenansprüche mit altem und neuem Rentenwert sehen wie folgt aus:
- bis 01.07.2022 = Monatsrente: 1.899,44 € Brutto ( 55,5555 EP x 34,19€),
- ab 01.07.2022 = Monatsrente: 1.998,33 € Brutto ( 55,5555 EP x 35,97€).
Die Rentenansprüche für eine noch nicht gezahlte Altersrente steigen sprichwörtlich innerhalb von Sekunden nach Ablauf des 30.06.2022 um rund 100€ Brutto.
Wirkt die Rentenerhöhung nur für Rentenbezieher!
Nein! Rentenanpassungen wirken sich zum einem direkt auf die Rentenhöhe der gesetzlichen Rentenbezieher aus! Und zum anderen unmittelbar auf die Höhe der Rentenansprüche der zukünftigen Rentenbezieher. Gesetzliche Rentenempfänger sind diejenigen, die eine gesetzliche Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente, Rente aus der Alterssicherung der Landwirte und einer gesetzlichen Unfallrente beziehen!
Ja, ich möchte wissen, ob und wann ich in Rente gehen kann!
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