5,6 Prozent Rentenerhöhung im Jahr 2022
Die Bildzeitung und andere Medien überschlagen sich mit Ankündigungen. Am 17.Mai 2021 veröffentlichten mehrere Online-Zeitungen und das Internet: Bis zu 5,6 Prozent mehr Rente im Osten und 4,8 Prozent mehr Rente im Westen. Am 01.07.2021 fällt die Rentenerhöhung im Westen aus. Grund corona-bedingt keinen Lohnanstieg. Für den Osten sind es am 01.07.2021 = 0,72 Prozent mehr Rente. Sollten die Prognosen, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2020 der Bundesregierung geschrieben stehen, eintreffen,werden viele Rentnerinnen und Rentner sehr erfreut sein.
5,6 Prozent Rentenerhöhung im Jahr 2022 im Osten und 4,8 Prozent mehr im Westen. So der große Aufmacher am 17.05.2021 in der Bildzeitung und anderen Print-und oder Onlinezeitungen. Die Rentnerinnen und Rentner im Westen werde sich am 01.07.2021 auf eine Nullrunde einstellen müssen. Im Osten werden die Rentenempfänger 0,72 Prozent mehr Rente bekommen. Die Rentenerhöhung im Osten kommt nur dehalb zustande, weil im gesetzlichen Rentenrecht gesetzlich bis zum Jahre 2024 die Rentenangleichung Ost an West geregelt ist.
Für das Jahr 2022 sieht die „Renten-Welt“dann anders aus, so die sehr optimistischen Prognosen der Bildzeitung. Diese stützt sich auf den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung von 2020. Dann würde es ab dem 01.07.2022 einen wahrhaften Geldsegen für die Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland geben! Wir hatten in einem früheren Beitrag schon von einer Mega-Rentenerhöhung im Jahr 2022 berichtet. Hier zum Nachlesen!
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5,6 Prozent Rentenerhöhung im Jahr 2022: Ein Grund für die Rentenerhöhung ist der ausgesetzte Nachholfaktor
Die Bundesregierung hat mit eher letzten chirugischen Eingriffen in die Berechnungsformel des aktuellen Rentenwertes zur Stabilisierung des sogenannten Rentenniveaus den Nachholfaktor bis zum Jahr 2025 ausgesetzt. Der Nachholfaktor hängt unmittelbar mit der sogenannten Schutzklausel zusammen, die im Jahr 2004 eingeführt wurde. Mit der Schutzklausel wird verhindert, dass es wegen Lohnminderung zu einer Verringerung des Rentenwertes kommen kann. Im Jahr 2007 wurde dann der sogenannte Nachholfaktor eingeführt oder besser die Schutzklausel um den Nachholfaktor ergänzt. 2009 wurde dann gesetzlich die Nullrunde verankert. Die Rentenzahlbeträge bleiben dann gleich. Die unterbliebene Rentenkürzungen wird über den „Nachholfaktor“ mit späteren Rentenerhöhungen verrechnet. Der Nachholfaktor oder Ausgleichsbedarf aus dem Vorjahr wird dann mit der Rentenwerterhöhung verrechnet. Und diese Verrechnung findet bis 2025 nicht statt. Weil der Nachholfaktor ausgesetzt wurde.
2021 soll wirtschaftlich gesehen ein Boomjahr werden. Wenn die Corona-Pandemie uns verlassen hat, wird es 2021 in der Wirtschaft nur eine Richtung geben, nach oben. Dann werden die Lohnverluste im Jahr 2020 wieder ausgeglichen oder sogar übersteigen. Ob es aber wirklich zu den prognostizierten Lohnsteigerungen kommen wird, ist offen. Das statitische Bundesamt hat die Reallohnentwicklung für das erste Quartal 2021 ( Stand 18.05.2021) noch nicht veröffentlicht.
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5,6 Prozent Rentenerhöhung im Jahr 2022 erwartet!
Diese Zahlen die prognostiziert wurden, stimmen sehr optimistisch. Aber Prognose bleibt Prognoise. Es bleibt eine große Unbekannte in der Rentenwerterhöhungsformel für 2022. Die Corona-Pandemie und deren Auswirkung auf die Lohnentwicklung 2021. Wenn die Pandemie nicht weggeht, wird die Wirtschaft und die Menschen auch im Jahr 2021 weiter leiden. Ob es wirklich bis zum 5,5 Prozent mehr Rente im Jahr 2022 gibt, wird uns eine neue Bundesregierung spätestens im Jahr 2022 (im März 2022?) bekanntgeben. Grundsätzlich sind die Zahlen Fingerzeig, in welche Richtung es im Jahr 2022 mit der Rentenanpassung gehen kann! Das Wort heißt „kann“.
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