Rentenantrag im Jahr 2022 stellen
Das Jahr 2022 wird ein spannendes Rentenjahr. Viele Veränderungen stehen an. Corona wird uns weiter als Pandemie begleiten. Viele Rentenversicherte werden auch im Jahr 2022 wieder eine Altersrente beanspruchen. In den wohlverdienten Ruhestand gehen oder noch neben der Rente weiter arbeiten. Dank der neuen Hinzuverdienstregelung für das Jahr 2022 mit dem Hinzuverdienstfreibetrag von 46.060 Euro. Die Rentenberater von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, auf was Sie beim Rentenantrag achten müssen.
Den Rentenantrag im Jahr 2022 stellen. Was ist eigentlich ein Rentenantrag? Im Beitrag einfach weiterlesen!
Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: Was ist überhaupt ein Rentenantrag?
Der Rentenantrag ist die Erklärung des Versicherten, dass er seine Rente/ die Rente durch die Rentenversicherung oder Knappschaft bewilligt haben möchte. Der Rentenantrag ist eine rechtlich verbindliche Erklärung des Versicherten. Er fordert die DRV zum Handeln auf, ein Rentenverfahren zu beginnen.
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Das Rentenverfahren ist die Voraussetzung für die durch die Rentenversicherung vorzunehmende Bewilligung oder Ablehnung des Antrags auf eine Rentenleistung. Mit dem Rentenantrag können folgende Leistungen beantragt werden:
- Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsminderung und
- Renten wegen Todes!
Peter Knöppel sagt: ohne einen Rentenantrag gibt es im Grundsatz keine Rente, dies gilt auch im Jahr 2022! Also einfach den Antrag auf eine Altersrente stellen!
- “ Ich, Max Mustermann, möchte zum 01.05.2022 in Rente gehen“ ist ein rechtsverbindlicher Rentenantrag!
- “ Ich, Max Mustermann, möchte schnellstmöglich in Rente gehen, bitte DRV sende mir die Rentenauskunft zu“, ist kein rechtsverbindlicher Rentenantrag!
Mit der Einführung der Invaliditäts-und Altersversicherung im Jahr 1889 galt der Grundsatz des Rentenantrags-Zwanges. Dieser Grundsatz gilt auch im aktuellen Rentenrecht (Jahr 2021/ 2022). Hiervon gibt es einige kleine Ausnahmen, § 116 Absatz 2 SGB IV.
Das Antragsprinzip für das gesetzliche Rentenrecht gilt unmittelbar aus § 19 SGB IV.
Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: Der Rentenantrag ist keine Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente
Der Antrag auf eine Altersrente ist nicht die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug einer Altersrente. Er setzt aber den Beginn des Rentenverfahrens fest und ist somit Auslöser für das Tätigwerden der Rentenversicherung- § 18 SGB X und § 115 SGB VI. Der Rentenantrag markiert den Beginn der Rente nach § 99, 268 SGB VI.
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Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: Vorsicht: Falle Rentenantrag ?!
Warum sagen wir Vorsicht Falle Rentenantrag! Der Antragszwang setzt eine Willenserklärung des Versicherten voraus. Diese ist rechtlich verbindlich! Mit dem Rentenantrag kann dieser unmittelbar Folgen für verschiedene andere Rechtsgebiete auslösen, die der Versicherte kennen muss. Am besten vorher geklärt haben sollte:
- im Rentenrecht,
- im Arbeitsrecht,
- im Tarifrecht oder
- Dienstrecht aus.
Die Bewilligung einer beantragten Rente wegen voller Erwerbsminderung kann das Ende eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach sich ziehen. Z. B. wenn im Tarifvertrag eine entsprechende Regelung diese Rechtsfolge vorsieht. Oder ein Arbeitsverhältnis kann auf Grund tariflicher Regelungen enden.
Daher sollten die Versicherten vor einem Rentenantrag genau prüfen, ob ihr Arbeitsverhältnis nicht im Falle einer beantragten vorgezogenen Altersrente enden kann!
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Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: Vorsicht „Falle Teilrentenantrag“
Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente und eine Betriebsrente. Ich pflege meinen Ehegatten, der auf meine Hilfe/Pflege angewiesen ist. Die Regelaltersgrenze naht. Ich will weiter in dem Genuß der Pflichtversicherung aus § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI bleiben und meine Rente durch die zusätzlichen Beitragsleistungen der Pflegekasse meines Ehegatten aufbessern. Ich habe gelesen und gehört, dass ich einfach aus meiner vollen Altersrente eine Teilrente zu 99 % mache oder besser 99,99%! Hier zum Nachlesen, warum es eine 99,99% Teilrente gibt.
Was aber viele Rentenbezieher nicht wissen? Mit dem Teilrentenantrag können Sie Ihren Anspruch auf die Betriebsrente verlieren. Denn oftmals gibt es Regelungen im Betriebsrentenvertrag die eine Auszahlung der Betriebsrente an eine Vollrente koppeln!
Vorsicht bei der Teilrente! Eine gewählte Teilrente als Altersrente ist sicher für die Fortführung der Pflichtversicherung aus der Pflege eines nahen Angehörigen bei Erreichen der Regelaltersgrenze notwendig, kann aber Ihre Betriebsrente in Gefahr bringen!
Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: Lebens-Altersgrenzen beachten
Wer im Jahr 2022 seine Altersrente haben möchte, muss verschiedene Altersgrenzen beachten! Neurentner*innen müssen je nach dem welche Altersrente Sie im Jahr 2022 beantragen wollen, unterschiedliche Lebensalter erreicht haben.
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Wer zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte im Jahr 2022 beantragen möchte, muss das 63. Lebensjahr vollendet haben. Wer seine Regelaltersrente im Jahr 2022 erstmals zum gesetzlichen frühesten Termin beantragen möchte, sollte wenigstens 1956 oder 1957 geboren sein!
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und 45 Jahren Wartezeit wäre der Rentenbeginn im Jahr 2022 mit Vollendung des 64. Lebensjahres möglich, wenn der oder die Antragssteller*in im Jahr 1958 geboren ist.
Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: Rentenantrag bis 3 Monate rückwirkend stellen
§ 99 SGB VI stellt die Grundregel auf. Die Rente beginnt in dem Monats zu dessen Anspruchsvoraussetzungen erstmals für die Rente vorliegen und wenn der Versicherte die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
Beispiel Rentenbeginn
Am 15.01.2022 vollendet unser Versicherter sein Lebensalter für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit.
Lösung!
- erstmaliger Rentenbeginn: 01.02.2022
- Bginn der Rente zum 01.02.2022 bei Rentenantrag bis zum 31.04.2022 möglich
- späterer Rentenantrag am 15.05.2022: Rentenbeginn erst am 01.05.2022
Damit die Rente stimmt!
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- Fehler und Lücken aufdecken
- Rentenbescheid prüfen ist ein Muss!
Rentenantrag im Jahr 2022 stellen: 46.060€ Hinzuverdienstgrenze boostert Ihre Rente
Wer 2022 in Rente gehen will, hat eine super Gelegenheit. Der Gesetzgeber hat die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrente für das jahr 2022 von 6.300€ auf 46.060€ angehoben. Im Grunde die Regelungen von 2021 bis zum 31.12.2022 verlängert. Damit haben viele Altersrentnerinnen und Rentner die Möglichkeit ihr Einkommen zu verbesserb. Eine volle Altersrente bei maximalen Hinzuverdienst von 46.060€ Brutto. Die Hinzuverdienstgrenze gilt Beginn der jeweiligen Rente bis zum Ende 2022.
Rentenantrag im Jahr 2022 stellen!
Das Jahr 2022 wird ein spannendes Rentenjahr. Die gesetzliche Rente steht ganz im Zeichen der Ampelregierung! Vieles in der gesetzlichen Rente bleibt beim Alten, einiges soll verändert werden. Mit großer Spannung wird die nächste Rentenerhöhung 2022 erwartet. Wir warten es ab! Vergessen Sie bitte eines nicht. Wenn Sie eine gesetzliche Rente haben wollen, müssen Sie den Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente!
Ja, ich möchte meine Altersrente für 2022 beantragen!
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