Was ist der Rentenantrag ? Der Begriff Rentenantrag erscheint uns in vielen Farben. Er ist gefühlt millionenfach durch Funk, Internet, die Presse und Fernsehen gegangen. Oft sprechen die Versicherten im Zusammenhang mit der Rente mit 63 vom Rentenantrag. Hier eine kurze Begriffserklärung.
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Das Rentenantragsverfahren ist die Voraussetzung für die durch die Rentenversicherung vorzunehmende Bewilligung oder Ablehnung des Antrags auf eine Rentenleistung. Mit dem Rentenantrag können folgende Leistungen beantragt werden:
Die Rechtsvorschriften zum Rentenantrag finden sich im gesetzlichen Rentenrecht oder in den allgemeinen Verfahrensvorschriften des SGB IV. Mit der Einführung der Invaliditäts-und Altersversicherung 1889 wurde schon damals geregelt, dass für eine Rente ein Rentenantrag gestellt werden musste. Bis zum heutigen Tage hat sich an diesem Grundsatz nichts geändert. Der Grundsatz zum Rentenantragszwang gilt bis auf wenige Ausnahmen- siehe § 116 Absatz 2 SGB VI.
Der Rentenantrag ist die Erklärung des Versicherten, dass er eine Leistung durch die Rentenversicherung oder Knappschaft erhalten möchte. Der Rentenantrag ist eine rechtlich verbindliche Erklärung des Versicherten. Er fordert die DRV zum Handeln auf, ein Rentenverfahren zu beginnen.
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In dem gesetzlichen Rentenrecht gilt das Antragsprinzip. Dies ergibt sich unmittelbar geltend aus § 19 Sozialgesetzbuch Nummer 4.
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Es gilt der Grundsatz: Im Allgemeinen werden Leistungen nur auf Antrag bewilligt! Leistungen aus der gRV werden nur auf Antrag erbracht, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.
Der Grund für das Antragsprinzip liegt darin, dass die Feststellung Zahlung einer Leistung vom eindeutig auslegbaren Willen des Versicherten abhängen soll. Es gelten für den Erklärungsinhalt immer die Auslegungsregelungen für Willenserklärungen. Der Rentenantrag löst nämlich Folgen:
Die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann das Ende eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach sich ziehen. Wenn im Tarifrecht eine entsprechende Regelung diese Rechtsfolge vorsieht.
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