Oft wird von Witwenrente oder Waisenrente gesprochen. Oder aber auch von Renten wegen Todes oder Hinterbliebenenrenten. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Hinterbliebenenrente aus dem System der Altersicherung. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de stellen die wichtigsten Hinterbliebenenrenten im Überblick vor. Wo? In unserem Renten-ABC!
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist nicht nur im gesetzlichen Rentenrecht des Sozialgesetzbuch Nr.6 geregelt. Gesetzliche Hinterbliebenenrenten finden sich auch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, im Beamtenrecht und bei den Alterssicherung der Landwirte (ALG). Hier der Überblick der einzelnen Rentenarten. Die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrenten werden wir in diesem Beitrag nicht erläutern. Die Hinterbliebenenrente aus dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) haben wir ebenfalls nicht erfasst.
Witwen, Witwer, Waisen-Rente
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Die gesetzliche Hinterbliebenenrente : Renten wegen Todes aus dem SGB VI
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt folgende Hinterbliebenenrenten:
- kleine Witwenrente oder Witwerrente,
- große Witwenrente oder Witwerrente,
- Erziehungsrente,
- Waisenrente als Halb-oder Vollwaisenrente,
- Witwenrente und Witwerrente an vor dem 01.Juli 1977 geschiedenen Ehegatten,
- Rente wegen Todes bei Verschollenheit,
- Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten,
- Große Witwenrente oder Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, § 303a SGB VI und
- die Waisenrente nach § 304 SGB VI als Dauerrente bei körperlichen Gebrechen des Waisen.
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Renten wegen Todes aus dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht
In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch verschiedene Arten der Hinterbliebenenversorgung. Diese sind:
- Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten, § 64 SGB VII,
- Witwen- und Witwerrente, § 65 SGB VII,
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- Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten, § 66 SGB VII,
- Waisenrente nach § 67 SGB VII,
- Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie, § 69 SGB VII und
- Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe nach § 71 SGB VII.
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Hinterbliebenenversorgungen bei den Beamten
In dieser Kategorie erfassen wir „nur“ die Hinterbliebenenansprüche aus dem Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes ( BeamtenVG). Nicht aber die Versorgungen aus den einzelnen Bundesländern mit deren Beamtenversorgungsgesetzen.
Im Beamtenrecht des Bundes finden sich folgende Hinterbliebenenversorgungen:
- Bezüge für den Sterbemonat, § 17 BeamtenVG Bund,
- Sterbegeld, § 18 BeamtenVG Bund,
- Witwengeld, § 19 BeamtenVG Bund,
- Witwenabfindung, § 21 BeamtenVG Bund,
- Waisengeld, § 23 BeamtenVG,
- Unterhaltsbeitrag für Witwen und frühere Ehefrauen, die nicht witwengeldberechtigt sind, § 22 BeamtenVG,
- Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und Probe, § 26 BeamtenVG und die
- Witwerversorgung nach § 28 BeamtenVG.
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Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Hinterbliebenenversorgung bei den Landwirten aus dem ALG
Die Landwirte haben ähnlich wie die gesetzlichen Versicherten nach dem SGB VI folgende Hinterbliebenenrentenansprüche im Falle des Todes:
-
Witwen-und Witwerrente nach § 14 ALG,
-
die Waisenrente, § 15 ALG und die Rente wegen Todes bei Verschollenheit nach § 16 ALG.
Die Anspruchsvoraussetzungen für alle gesetzlichen Renten oder Hinterbliebenenversorgungen aus dem Beamtenrecht sind höchst unterschiedlich geregelt. Deshalb sind die einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen auch im Sinne der unterschiedlichen Sicherungssysteme immer anders zu bewerten.
Ja, ich möchte wissen, ob ich ein Anspruch auf meine Witwenrente habe!