Die gesetz­­liche Hinter­­bliebenen­­rente

Oft wird von Witwenrente oder Waisenrente gesprochen. Oder aber auch von Renten wegen Todes oder Hinterbliebenenrenten. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Hinterbliebenenrente aus dem System der Altersicherung. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de stellen die wichtigsten Hinterbliebenenrenten im Überblick vor. Wo? In unserem Renten-ABC!

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist nicht nur im gesetzlichen Rentenrecht des Sozialgesetzbuch Nr.6 geregelt. Gesetzliche Hinterbliebenenrenten finden sich auch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, im Beamtenrecht und bei den Alterssicherung der Landwirte (ALG). Hier der Überblick der einzelnen Rentenarten. Die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrenten werden wir in diesem Beitrag nicht erläutern. Die Hinterbliebenenrente aus dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) haben wir ebenfalls nicht erfasst.


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Die gesetzliche Hinterbliebenenrente : Renten wegen Todes aus dem SGB VI

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt folgende Hinterbliebenenrenten:

  • kleine Witwenrente oder Witwerrente,
  • große Witwenrente oder Witwerrente,
  • Erziehungsrente,
  • Waisenrente als Halb-oder Vollwaisenrente,
  • Witwenrente und Witwerrente an vor dem 01.Juli 1977 geschiedenen Ehegatten,
  • Rente wegen Todes bei Verschollenheit,
  • Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten,
  • Große Witwenrente oder Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, § 303a SGB VI und
  • die Waisenrente nach § 304 SGB VI als Dauerrente bei körperlichen Gebrechen des Waisen.
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Renten wegen Todes aus dem gesetzlichen Unfallversicherungsrecht

In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch verschiedene Arten der Hinterbliebenenversorgung. Diese sind:

  • Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten, § 64 SGB VII,
  • Witwen- und Witwerrente, § 65 SGB VII,

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  • Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten, § 66 SGB VII,
  • Waisenrente nach § 67 SGB VII,
  • Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie, § 69 SGB VII und
  • Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe nach § 71 SGB VII.
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Hinterbliebenenversorgungen bei den Beamten

In dieser Kategorie erfassen wir „nur“ die Hinterbliebenenansprüche aus dem Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes ( BeamtenVG). Nicht aber die Versorgungen aus den einzelnen Bundesländern mit deren Beamtenversorgungsgesetzen.

Im Beamtenrecht des Bundes finden sich folgende Hinterbliebenenversorgungen:

  • Bezüge für den Sterbemonat, § 17 BeamtenVG Bund,
  • Sterbegeld, § 18 BeamtenVG Bund,
  • Witwengeld, § 19 BeamtenVG Bund,
  • Witwenabfindung, § 21 BeamtenVG Bund,
  • Waisengeld, § 23 BeamtenVG,
  • Unterhaltsbeitrag für Witwen und frühere Ehefrauen, die nicht witwengeldberechtigt sind, § 22 BeamtenVG,
  • Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und Probe, § 26 BeamtenVG und die
  • Witwerversorgung nach § 28 BeamtenVG.

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Die gesetzliche Hinterbliebenenrente: Hinterbliebenenversorgung bei den Landwirten aus dem ALG

Die Landwirte haben ähnlich wie die gesetzlichen Versicherten nach dem SGB VI folgende Hinterbliebenenrentenansprüche im Falle des Todes:

  1. Witwen-und Witwerrente nach § 14 ALG,

  2. die Waisenrente, § 15 ALG und die Rente wegen Todes bei Verschollenheit nach § 16 ALG.

Die Anspruchs­voraus­setzungen für alle gesetzlichen Renten oder Hinter­bliebenen­versorgungen aus dem Beamtenrecht sind höchst unterschiedlich geregelt. Deshalb sind die einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen auch im Sinne der unterschiedlichen Sicherungs­systeme immer anders zu bewerten.

Ja, ich möchte wissen, ob ich ein Anspruch auf meine Witwenrente habe!

Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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Unfallrente

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Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheid prüfen

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Waisen/Witwen/Witwer Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

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Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Kontenklärung

Sicher sein, dass die Rentenzeiten vollständig im Versicherungsverlauf enthalten sind.

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Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

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