Profitieren Nichtrentner von der Rentenerhöhung zum 01.07.24
Über 50 Millionen Menschen sind in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Viele von denen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch keine Rente beziehen aber fleißig in die Rentenversicherung einzahlen. Rund 21 Millionen Menschen beziehen in Deutschland eine gesetzliche Rente. Zum 1. Juli 2024 wird die Rente um 4,57% angepasst. Die Bundesregierung hat der Rentenerhöhung am 24. April 2024 zugestimmt. Nunmehr stellt sich die spannende Frage, ob diejenigen Menschen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, auch von der Rentenerhöhung profitieren, auch wenn sie noch keine Rente beziehen. Sie sind Nichtrentner. Unser Rentenberater Peter Knöppel antwortet in diesem Beitrag.
Profitieren Nichtrentner von der Rentenerhöhung zum 1.7.2024: Frage aus dem Internet
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de habe eine Email bekommen. Der Fragesteller will wissen, ob er von der Rentenerhöhung zum 1.7.2024 auch profitiert, obwohl er erst im Oktober 2025 mit über 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen wird. Laut seiner Rentenauskunft hat er mit Stichtag 31.12.2023 genau 55,9437 persönliche Entgeltpunkte (pEP) erwirtschaftet.
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Seine monatliche Regelaltersrente beträgt mit dem aktuellen Rentenwert 37,60€ genau 2.103,48€ mit Stand 31.12.2023. Wird seine Rentenanwartschaft auf Basis der 55,9437 persönliche Entgeltpunkte ab dem 1.7.2024 auch mit dem neuen Rentenwert 39,32€ bewertet oder bleibt es beim im Rentenwert 37,60€. Rentenberater Peter Knöppel antwortet.
Profitieren Nichtrentner von der Rentenerhöhung zum 1.7.2024: Rechtslage Bestandsrentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1.7.2024= 4,57% mehr Rente. Klar ist, dass diejenigen damit gemeint sind, die eine gesetzliche Rente am Stichtag 30.6. 2024 beziehen. Dennoch erfasst die Rentenerhöhung nicht nur Bestandsrentner, sondern auch Zugangsrentner, die erst ab dem 1.7.2024 eine Rente oder zu einem späteren Zeitpunkt erhalten (Zugangsrentner).
Profitieren Nichtrentner von der Rentenerhöhung zum 1.7.2024: Rechtslage Rentenanwartschaft Nichtrentner
Die monatliche Altersrente wird berechnet, indem die persönlichen Entgeltpunkte mit dem jeweils aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor vervielfältig werden. Bestandsrentner erhalten deshalb ab dem 1.7.2024 im Regelfall die Rentenerhöhung. Denn ihre monatliche Rente ( Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente) wird ab dem 01.07.2024 mit dem neuen aktuellen Rentenwert, der ab dem 1.7.2024 gilt, berechnet.
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Zugangsrentner (Neurentner) oder Nichtrentner profitieren aber auch vom neuen Rentenwert ab dem 01.07.2024. Dieser betragt dann genau 39,32€ und wird für Neurentner angewendet, deren Renten ab dem 1.7.2024 oder später beginnen. Aber auch Nichtrentner, die erst weit in der Zukunft in Rente gehen, kommen in den Genuss neuen Rentenwertes. Denn die Rentenanwartschaften (Entgeltpunkte), die bis zum 30.6.2024 erwirtschaftet worden sind, werden dann in der Berechnung, der zukünftigen Regelaltersrente, mit dem neuen Rentenwert berechnet.
Profitieren Nichtrentner von der Rentenerhöhung zum 1.7.2024: Beispiel Fragesteller
Unser Fragesteller wird am 1.7.2024 auf Basis von 55,9437 persönlichen Entgeltpunkten nicht mehr eine monatliche Rentenanwartschaft für eine Regelaltersrente in Höhe von 2.103,48€ haben, sondern mit dem neuen Rentenwert 39,32€ dann in Höhe von 2.199,71€. Insoweit ist seine Rentenanwartschaft vom 30.06.2024 zum 01.07.2024 um 96,23 € angestiegen. Fast 100€ mehr Rente auf eine Regelaltersrente, allein auf Grund des neuen Rentenwertes. Wie hoch genau seine Rente zum Oktober 2025 dann tatsächlich ausfällt, ist eine andere Frage.
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Für die tatsächliche Rentenhöhe zum 01.10.2025 kommt es entscheidend darauf an, wie viele persönliche Entgeltpunkte er dann zum 1. Oktober 2025 erwirtschaftet hat und wie hoch der aktuelle Rentenwert im Jahr 2025 ist. Sollte es zum 1.7.2025 erneut eine Rentenerhöhung geben, steigen seine Rentenanwartschaften auf Basis der bis dahin festgestellten Entgeltpunkte wieder an. Die Höhe seiner Altersrente wird aber immer davon abhängig sein, wie hoch seine persönlichen Entgeltpunkte am 30.09.2025 und die wie hoch der dann aktuelle Rentenwert ist.
Profitieren nicht Rentner von der Rentenerhöhung zum 1.7.2024
Bestandsrentner, Zugangsrentner und Nicht-Rentner profitieren entweder direkt oder indirekt von dem neuen Rentenwert, der ab dem 1.7.2024 gilt. Unsere Beispielsrechnung zeigt ganz klar den mathematischen Unterschied der Monatsrente vor und nach der Rentenerhöhung. Wie hoch genau Ihre Altersrente ausfällt, ist allein aber davon abhängig, wie hoch Ihre Verdienste bis zum Rentenbeginn sind und ob Sie einen Abschlag oder nicht in der Rente erhalten. Aussagen über Ihre individuelle Rentenhöhe können Sie aus diesem Textbeitrag nicht ableiten. Im Bedarfsfall können Sie gerne Ihre Rentenanwartschaften über rentenbescheid24.de berechnen lassen.
Ja, ich möchte wissen wie hoch meine Rente in der Zukunft sein wird.
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