Rente: Wie werden Entgelt­punkte berechnet

Durch­schnitts­einkommen nach Anlage 1 zum SGB VI

Es gibt Grundsätze zur Rentenhöhe und Rentenanpassung. So steht es im zweiten Kapitel, zweiter Abschnitt, dritter Unterabschnitt Rentenhöhe und Rentenanpassung im SGB VI geschrieben. Die Rentenhöhe bestimmt sich maßgeblich (nicht ausschließlich) nach den Arbeitsentgelten und Arbeitseinkommen, die ein Versicherter im Laufe seines Versicherungslebens in die Rentenkasse über Beiträge eingezahlt hat. Bitte hier nachlesen. In diesem Renten-ABC geht es um die Antworten auf die Frage, das sich die Höhe der Rente nach der Höhe der Entgeltpunkte richtet. Hierauf gibt uns der § 63 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6 eine Antwort.

Die Rentenhöhe bestimmt sich nach Entgeltpunkten. Der Gesetzgeber sagt allgemein, dass die Höhe der Rente der Höhe der aus versicherten Einkünften gezahlten Beiträgen zur Rentenkasse folgt. Und das damit klargestellt ist, dass das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen sozusagen die Rente machen.


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Die Rentenhöhe bestimmt sich nach Entgeltpunkten: Wortlaut des Gesetzes zur Rentenhöhe nach Entgeltpunkten

In § 63 Absatz 2 SGB VI steht folgendes geschrieben:

„Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres (Anlage 1) ergibt einen vollen Entgeltpunkt.

§ 63 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6 sagt uns nichts anderes, dass das Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen in Entgeltpunkte umgewandelt wird. Dabei gilt folgende Formel:

  • Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen geteilt durch Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkt

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Die Rentenhöhe bestimmt sich nach Entgeltpunkten: Was ist das Durchschnittsentgelt aus der Anlage 1 zum SGB VI

Das Durchschnittsentgelt nach der Anlage 1 zum SGB VI ist ein Rechenwert zur Errechnung für Entgeltpunkte für die Monatsrente. Der Gesetzgeber ist nach § 69 Absatz 2 SGB VI.

Die Bundesregierung bestimmt für das Ende des Kalenderjahres das endgültige Durchschnittsentgelt des vorhergehenden Kalenderjahres. Aber auch das vorläufige Durchschnittsentgelt für das kommende Kalenderjahr. Also mit Ablauf des 31.12.2019 das endgültige Durchschnittsentgelt für 2018 und für 2020 das vorläufige Durchschnittsentgelt. Diese Werte werden durch eine Rechtsverordnung bestimmt. Diese Rechtsverordnung ergeht nur mit Zustimmung des Bundesrates.

Die Rentenhöhe bestimmt sich nach Entgeltpunkten: Entgeltpunkt berechnen

Die Entgeltpunkte ermitteln sich aus dem individuellen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen des Rentenversicherten. Diese werden ermittelt, in dem die beitragspflichtigen Einnahmen durch das maßgeblich endgültige oder vorläufige Durchschnittsentgelt des jeweiliges Jahres dividiert / geteilt wird.

Ein Beispiel anhand einer Rechnung. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Beispielrechnung zum Rententhema Jahr 2020 = 45.000€ Arbeitsentgelt : Wie hoch ist der Entgeltpunkte für 2020?

Für das Jahr 2020 beträgt das Durchschnittsentgelt = 40.551 €.

Rechnung:

45.000 € ./. 40.551 € = 1,1097 Entgeltpunkte

1,1097 Entgeltpunkte entsprechen ab dem 01.07.2020 einer Monatsrente von 37,94 € (1,1097 x 34,19€)

 

 

Die Rentenberater fassen zusammen und erklären - die Faustformel für ein bestimmtes The. dargestellt als Bild.Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgeltes ist gleich = 1,0000 Entgeltpunkte

Erzielt ein Versicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung  im Jahr 2020 beitragspflichtige Einkünfte in Höhe von 40.551 €, bekommt er hierfür genau einen Entgeltpunkt. Dieser wird nicht in 1,0 ausgedrückt, sondern wegen der Rechenregeln im Rentenrecht mit 1,0000 EP. Erzielt er höhere Einkünfte aus das Durchschnittsentgelt, bekommt er mehr Entgeltpunkte als 1,0000 und bei weniger als dem Durchschnittsentgelt entsprechend weniger Entgeltpunkte.


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Nach was richtet sich die Höhe der Rente

Die Höhe der Rente nach § 63 Absatz 2 SGB VI richtet sich maßgeblich nach der Höhe der aus Arbeitsentgelt oder Arbeits­einkommen berechneten Entgelt­punkte. In unserem Berechnungs­beispiel oben können Sie sehen, wie die Berechnung erfolgt. Wie für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte berechnet werden, erläutern wir in einer folgenden Beitrag zum Renten-ABC!


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