Doppelbesteuerung: BFH entscheidet nicht für alle Rentenbezieher
Der Bundesfinanzhof hat am 30.März 2021 mit einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass er am 19. Mai 2021 in Sachen Doppelbesteuerung der Rente mündlich verhandeln wird. Und dann nach Ende Mai 2021 eine Entscheidung fällt. Der Bundesfinanzhof hat auf seiner Internetseite in die beiden anhängigen Gerichtsverfahren eingeführt und die offenen und gelösten Rechtsfragen zum Thema Doppelbesteuerung erklärt. Wir haben am 24.04.2021 einen Textbeitrag zum Thema offene Rechtsfragen zur Doppelbesteuerung veröffentlicht. Hier zum Nachlesen! Völlig unklar ist bis heute (07.05.2021), wie der X. Senat in den beiden anhängigen Revisionsverfahren entscheiden wird.
Doppelbesteuerung: BFH entscheidet nicht für alle Rentenbezieher! Eines hat der Bundesfinanzhof in seiner Übersicht zu den offenen Rechtsfragen klar und eindeutig erklärt! Die Entscheidung/en in den anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die der X.Senat treffen wird, werden unmittelbar nur die Kläger und die Beklagte (Finanzamt usw). treffen. Dies hat der Bundesfinanzhof unmißverständlich klar gestellt. Selbst wenn der BFH, dass oder die Verfahren zur Klärung (weil der BFH verfassungswidrige Doppelbesteuerung in einem oder beiden Verfahren erkennt) an das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit abgeben müsste, hat eine solche Abgabeentscheidung/ Vorlageentscheidung nach Art.100 Grundgesetz keine unmittelbare Auswirkung auf alle Rentenbesteuerungsvorgänge in Deutschland.
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Doppelbesteuerung: BFH entscheidet nicht für alle Rentenbezieher: inter partes Entscheidung
Der Bundesfinanzhof ist die höchste Gerichtsstelle im Rahmen der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland. Der Bundesfinanzhof ist als Revisionsinstanz weiterhin ein Fachgericht und entscheidet über offene Rechtsfragen in Revisionsangelegenheiten. Seine Entscheidungen sind daher immer Einzelfallentscheidungen. Sie haben eine Inter Partes Wirkung. Darunter versteht man, dass eine gerichtliche Entscheidung, wenn diese keine allgemeine Gültigkeit für alle besitzt, nur innerhalb der für die am Rechtsstreit beteiligten Parteien gilt, so auch § 325 Zivilprozessordnung.
Im Normalfall haben auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes inter partes Wirkung. Es gibt eine Ausnahme. Dazu weiter unter!
Doppelbesteuerung: BFH entscheidet nicht für alle Rentenbezieher: inter omnes Entscheidung
Sollte der Bundesfinanzhof das Verfahren zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht abgeben und dieses feststellen, dass die gesamte Besteuerung von Rentnerinnen und Rentner auf Grund der geltenden Rechtslage verfassungswidrig wäre, dann würde das Bundesverfassungsgericht nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz eine für alle Rentnerinnen und Rentner gültige Entscheidung treffen. Damit würde eine solche Entscheidung inter omnes wirken, also Gesetzeskraft haben.
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Eine solche Entscheidung ist nach meiner Einschätzung, im Prüfverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu erwarten. Denn eine solche Entscheidung wäre eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, der wieder eine neue Rechtslage mit Allgemeingültigkeit in der Rentenbesteuerung schaffen müsste!
Doppelbesteuerung: BFH entscheidet nicht für alle Rentenbezieher!
Das die Entscheidung des Buindesfinanzhof, wenn sie positiv ausfällt, Initialwirkung für viele betroffene Rentnerinnen und Rentner haben wird, ist uns klar. Aber im Grundsatz gilt. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs betrifft ausschließlich das Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Kläger/in und dem beklagten Finanzamt. Sie ist eine Einzelfallentscheidung. Nur weil es im positiven Fall eine verbotene Doppelbesteuerung gibt, heisst es nicht, dass es bei einem anderen Rentner/in auch so sein muss. Daher muss jeder Fall individuell betrachtet und entschieden werden.
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