Neue Rentenbesteuerung ab 2023 durch Bundesrat gebilligt
Das Thema Rente und Steuern schlägt in Deutschland hohe Wellen. Vor allem geht es um die sogenannte doppelte Besteuerung von gesetzlichen Renten. Der Bundesfinanzhof hat in zwei Gerichtsentscheidungen im Jahr 2021 dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass es für bestimmte Rentengruppen ( Kohorten) eine unzulässige doppelte Besteuerung von Renten geben kann. Doppelte Besteuerung bedeutet nichts anderes, als dass steuerfreie Teil der gesetzlichen Renten geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge ( prozentuale Anteil). Der Rentner zahlt auf einen Teil der bereits versteuerten Rentenbeiträge als Rentner noch einmal Steuern. Der Bundesrat hat am 22.März 2024 als ein Teil eines Maßnahmepaketes gegen die Doppelbesteuerung von Renten das Wachstumschancenpaket beschlossen, welches die Streckung des steuerfreien Anteils der gesetzlichen Rente von 2040 auf 2058 vorsieht.
Neue Rentenbesteuerung ab 2023 durch Bundesrat gebilligt. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat in seiner 1.042 Plenarsitzung dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.Februar 2024 zugestimmt. Somit ist das Wachstumschancengesetz auf dem Weg gebracht.
Neue Rentenbesteuerung ab 2023 durch Bundesrat gebilligt: Welche Rechtsvorschrift wurde geändert?
Der Bundestag hat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 23. Februar 2024 angenommen- siehe BR-Drucksache 87/24. Dieser Beschlussempfehlung folgt der Bundesrat und hat diese am 22.03.2024 gebilligt.
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Das Einkommenssteuergesetz wird im Paragrafen 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 neu gefasst. Die Tabellenwerte die im § 22 Einkommensteuergesetz neu erfasst sind, ändern sich ab dem Jahr 2023.
Mit Beginn einer gesetzlichen Rente ab dem Jahr 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil nicht mehr bis zum Jahr 2040 auf einhundert Prozent an, sondern der Zeitraum wurde auf das Jahr 2058 verlängert. Der steuerpflichtige Anteil steigt ab dem Jahr 2023 nicht mehr um 1 Prozent, sondern nur noch um 0,5 Prozent, so dass ab 2023 der steuerpflichtige Anteil nunmehr bei 82,5 Prozent liegt und nicht mehr bei 83 Prozent.
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Neue Rentenbesteuerung ab 2023 durch Bundesrat gebilligt
Die neue Rechtslage ab 2023 soll eine doppelte Besteuerung der Renten vermeiden. Bundesminister Lindner hatte aber in der Vergangenheit schon angedeutet, dass diese erste gesetzliche Änderung wohl nicht ausreichen würde, um die befürchtete unzulässige Doppelbesteuerung von Renten zu verhindern. Weitere Gesetzesänderungen sind angesagt, so Minister Lindner. Was konkret da noch geplant ist, ist offen. Wir werden berichten, sobald etwas Neues in Sachen Doppelbesteuerung vorgeschlagen wird.
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