Bundesrat bestätigt neue Hinzuverdienstgrenzen für EM-Renten 2023
Das achte SGB-IV Änderungsgesetz bringt viele neue Gesetzesänderungen. Unter anderem auch die Neuregelungen zum Hinzuverdienst bei Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung! Ab 2023 gibt es eine komplette Änderung, unter anderem dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten und die Anhebung der Grenzen bei Hinzuverdienst neben Renten wegen Erwerbsminderung! Der Bundesrat hat am 07.10.2022 schon einmal eine positive Stellungnahme zum Thema Hinzuverdienst und EM-Renten abgegeben! Hier unser kleiner Beitrag zum Thema!
Bundesrat bestätigt neue Hinzuverdienstgrenzen für EM-Renten 2023. Damit können im Jahr 2023 Rentenbezieher einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente deutlich mehr anrechnungsfrei Hinzuverdienen! Wir berichteten davon! Hier zum Nachlesen!
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Bundesrat bestätigt neue Hinzuverdienstgrenzen für EM-Renten 2023
Die Bundesregierung hat mit Gesetzesentwurf zum 8. SGB IV Änderungsgesetz beschlossen, dass am 01.01.2023
- die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wegfallen und
- das es bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente neue höhere Hinzuverdienstgrenzen geben soll.
Bundesrat bestätigt neue Hinzuverdienstgrenzen für EM-Renten 2023: Neue Hinzuverdienstgrenzen
Ab dem 01.01.2023 gilt bei voller EM-Rente ein Bruttojahresverdienst ab Beginn der Rente von 17.823, 75 Euro anrechnungsfrei an die Rente.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Für eine teilweise EM-Rente gilt ein Mindesthinzuverdienstfreibetrag von 35.647,50€ als anrechnungsfrei neben einer teilweisen EM-Rente. Im Einzelfall kann ein individueller Hinzuverdienstfreibetrag noch höher ausfallen, bei teilweisen EM-Renten.
Bundesrat bestätigt neue Hinzuverdienstgrenzen für EM-Renten 2023
Das SGB IV Änderungsgesetz ist kein zustimmungsbedürftiges Gesetz, was den Bereich der Änderungen gesetzlichen Rente betrifft. Der Bundestag hat vor einer finalen Entscheidung die Stellungnahme des Bundesrates zum Thema neue Hinzuverdienstgrenzen eingeholt. In seiner Stellungnahme vom 07.10.2022 begrüsst der Bundesrat auf Vorschlag des federführenden Sozialausschusses die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten. Wir begrüssen die Änderungen auch. Wir hoffen, dass der Bundestag in Kürze auch bald über die Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung beraten und beschließen wird. Es ist bis zum 31.12.2022 nicht mehr viel Zeit!
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!