Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten steigen 2024
Die Rechenwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 ändern sich. Unter anderem auch die monatliche Bezugsgröße. Diese steigt ab dem 01.01.2024 von aktuell im Jahr 2023 = 3395€ auf 3.535€ ( Bezugsgröße West). Seit dem 01.01.2023 gibt es in Deutschland bei der Anrechnung des Hinzuverdienstes an Renten wegen Erwerbsminderung dynamisierende Hinzuverdienstgrenzen, deren Höhe von der jährlich geltenden Bezugsgröße abhängig ist. In diesem kurzem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie sich die Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2024 im Bereich der EM-Rente ändern werden.
Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten steigen 2024 auf höhere Werte.
Steigen wir einfach in die Berechnung der neuen Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung ab 2024 ein.
Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten steigen 2024: Mindesthinzuverdienstgrenze Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung steigen die Mindesthinzuverdienstgrenze- die für alle diejenigen Rentner gilt, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, von
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- im Jahr 2024 = 37.117,50€ Bruttojahreshinzuverdienst.
Im Jahr 2024 sind somit 37.117,50€ Bruttojahresverdienst neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anrechnungsfrei. Es gilt immer der Jahresverdienst.
Berechnet wird diese Grenze wie folgt:
- Mindest-Hinzuverdienstgrenze
- 6/8 des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße
▪ = 3.535€ x 14 x 6/8 = 37.117,50€
- 6/8 des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße
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Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten steigen 2024: Individuelle Hinzuverdienstgrenze Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Neben der Mindestgrenze ist durch die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze zu prüfen. Ergibt sich nach der Berechnung, dass die individuelle Grenze höher ist, als die Mindestgrenze, gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Ist sie niedriger als die Mindestgrenze, dann gilt die Mindestgrenze als anrechnungsfreier Hinzuverdienst.
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Berechnung individuelle Hinzuverdienstgrenze tw.EM-Rente 2024
- 9,72fache der mtl. Bezugsgröße x höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre
-
- Bsp.:
1,5000EP höchste EP in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn - 3.535€ mtl Bezugsgröße 2024
▪ 9,72 x 3.535€ x 1,5000EP = 51.540,30€-
- individuelle Hinzuverdienstgrenze = 51.540,30€
-
- Bsp.:
-
Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten steigen 2024: Hinzuverdienstgrenze Rente wegen voller Erwerbsminderung
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 17.823,75€ im Jahr 2023 auf 18.558,75€ im Jahr 2024.
Die Berechnung der neuen Hinzuverdienstgrenze 2024 volle EM-Rente erfolgt so:
- 3/8 des 14fachen der mtl. Bezugsgröße
-
- 14x 3535€ x 3/8
- 2024 = 18.558,75€ anrechnungsfreier Hinzuverdienst.
- 14x 3535€ x 3/8
-
Hinzuverdienstgrenzen EM-Renten steigen 2024
Mit der neuen Bezugsgröße von 3.595€ im Jahr 2024 steigen auch die Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen Erwerbsminderung. Bei der vollen EM-Rente im Jahr 2024 auf 18.558,75€ Jahresverdienst und bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf 37.117,50€.
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