Starker Anstieg der Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente ab 2023
Ab dem 01.01.2023 gibt es einen massiven Anstieg der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten: Bis zu 35.647,50€ anrechnungsfrei neben einer EM-Rente dazuverdienen, ist je nach Art der Rente wegen Erwerbsminderung ab 2023 möglich. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die Rechtsänderungen ab 2023!
Starker Anstieg Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente ab 2023. Der Gesetzgeber hat im 8. SGB IV Änderungsgesetz für die Rente wegen voller Erwerbsminderung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umfassende Änderungen im Hinzuverdienstrecht nach § 96a SGB VI auf dem Weg gebracht! Da sich die Hinzuverdienstgrenzen bei den Renten wegen Erwerbsminderung unterscheiden, wollen wir auch die unterschiedlichen Änderungen darstellen.
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden
Starker Anstieg Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente ab 2023: Rente wegen voller Erwerbsminderung und Hinzuverdienstgrenze ab 2023
Ab dem 01.01.2023 gilt für alle Rentenbezieher einer vollen EM-Rente eine neue Hinzuverdienstgrenze!
Diese berechnet sich aus:
- drei Achtel der 14fachen monatlichen Bezugsgröße
- 3/8 von 47.530 € (14x 3.395€) = 17.823,75€
Die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente beträgt ab dem 01.01.2023 = 17.823,75€!
Sie übersteigt die alte Grenze vor dem 01.01.2023 von 6300€ um sage und schreibe 11.523,75€. Wer also ab dem 01.04.2023 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt bekommt, kann ab dem 01.04.2023 anrechnungsfrei bis zum 31.12.2023 = 17.823,75€ neben der EM-Rente dazuverdienen.
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Wer mehr als diese 17.823,75€ neben der vollen EM-Rente dazuverdient, muss sich „nur“ noch den Mehrverdienst zu 40% an die Rente anrechnen lassen. Er oder sie würde dann die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr als Vollrente, sondern dann als Teilrente ausgezahlt bekommen.
Starker Anstieg Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente ab 2023: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Hinzuverdienstgrenze
Ab dem 01.01.2023 gilt bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung eine neue Mindest-Hinzuverdienstgrenze.
Die neue Mindestgrenze für alle Bezieher`*innen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt ab dem 01.01.2023:
- sechs Achtel der 14fachen monatlichen Bezugsgröße
- 6/8 x 47.530€ (14x 3.395€) = 35.647,50€
Die Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser EM-Rente beträgt ab dem 01.01.2023 = 35.647,50€.
Die alte Mindesthinzuverdienstgrenze im Jahr 2022 lag bei 15.989,40€. Die neue Hinzuverdienstgrenze ab 2023 übersteigt diese alte Grenze um 19.658,10€. Wir sagen ein ordentlicher Sprung nach oben.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Starker Anstieg Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente ab 2023!
Ich finde eine schon ganz ordentliche Steigerungen der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten. Aber aufgepasst, halten Sie sich je nach Art der EM-Rente an die gesetzliche Stundenvorgaben, sonst kann die Rente schnell weg sein.
Ja, ich möchte sorgenfrei mit rentenbescheid24.de eine EM-Rente erhalten!
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden