Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente ist ab 2023 Geschichte
Die Bundesregierung hat im sogenannten 8. SGB IV Änderungsgesetz eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen im Sozialrecht vorgesehen. Unter anderm die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten und neue dynamisierte Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung! Viele Menschen, Arbeitnehmer und auch Rentner warten seit Monaten auf eine endgültige Entscheidung! Am 01.12.2022 war es so weit: Der Bundestag hat mit Mehrheit seiner Stimmen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum achten SGB-IV Änderungsgesetz angenommen. Zuvor hatte der Sozialausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung abgegeben.
Die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente ist ab 2023 Geschichte! Seit dem 01.12.2022 gegen 22.30 Uhr ist es klar und eindeutig. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten werden ab dem 01.01.2023 nicht mehr zur Anwendung kommen. Die Altersrente wird daher immer als Vollrente gezahlt, außer der Versicherte bestimmt etwas anderes. Die Anspruchsvoraussetzung der Zahlung der Altersrente als Vollrente nur unter der Bedingung, dass die geltenden Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, ist in § 34 SGb VI ab 2023 ebenfalls Geschichte.
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Die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente ist ab 2023 Geschichte
Für viele Menschen, Arbeitnehmer und Rentner mit vorgezogener Altersrente, die noch weiter Arbeiten, ist der Bundestagsbeschluss enorm wichtig. Endlich herrscht Klarheit. Es gibt ab 2023 keinen anrechenbaren Hinzuverdienst mehr, der an eine Altersrente gesetzlich angerechnet werden kann. Im Ergebnis die gleiche Situation, wie als wenn der Versicherte oder Rentenbezieher die Regelaltersgrenze erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch keine Hinzuverdienstanrechnung mehr!
Die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente ist ab 2023 Geschichte: Was muss ich beachten?
Die Rentenanträge werden sich ändern. Ab 2023 werden bei Rentenanträgen zu beantwortende Fragen zum Hinzuverdienst bei Altersrenten wegfallen.
Aufgepasst! Alle Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersrente beziehen, die wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes als Teilrente gezahlt wird, sollten zum 01.01.2023 einen Antrag auf Vollrente stellen. Wir raten vorher aber von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen!
Daneben müssen alle Rentenbezieher, deren Renten wegen Anrechnung des Hinzuverdienstes im Jahr 2022 gekürzt wurden( weil dieser Hinzuverdienst über den 46.060€ liegt) und als Teilrenten gezahlten werden, unbedingt zum 01.01.2023 einen Antrag auf Vollrente stellen!
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Gleiches gilt auch für Menschen die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen! Weil die Hinzuverdienstgrenzen für EM-Rente, ob volle oder teilweise EM-Rente sich ab 2023 deutlich erhöhen.
Die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente ist ab 2023 Geschichte!
Das Thema Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ist ab dem Jahr 2023 Geschichte. Wieder ein Stück Flexibilisierung der Rente! Der Gesetzgeber möchte, dass immer mehr Menschen im Alter arbeiten! Und dabei die Früchte auch tragen können. Anrechnungsfrei eine Rente und Hinzuverdienst genießen! warum nicht!
Ja, ich möchte im Jahr 2023 eine Altersrente beziehen!
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