Wann kommt Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023
Gesetzlich Rentenversicherte werden sich irgendwann einmal entscheiden (müssen), ob und wann sie eine Altersrente für sich beanspruchen wollen! Diese Entscheidung hängt maßgebend davon ab, welche Wartezeiten der oder die Versicherte erreicht hat, wie die Situation auf Arbeit ist, wie hoch die Rente ausfällt und vieles mehr. Ein Aspekt der Betrachtung in der Planung des Rentenbeginns ist für viele Menschen die Frage, wieviel Einkommen sie neben der Altersrente dazuverdienen dürfen. Das Rentenrecht hat die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2022 auf 46.060€ festgelegt. Corona-bedingt ist diese Grenze von 6.300€ auf 46.060€ im Jahr 2021/2022 angestiegen. Welche Hinzuverdienstgrenze gilt aber für das Jahr 2023? Eine Frage die viele Versicherte bewegt! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de haben Dr. Schmachtenberg, Staatssektretär im Ministerium für Arbeit und Soziales angeschrieben. Was genau wir von Dr. Schmachtenberg wissen wollen, hier in diesem Beitrag zum Nachlesen!
Wann kommt Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023?
Viele Menschen wollen 2022 eine Altersrente beanspruchen und weiter neben der Rente arbeiten. Für 2022 ist die Hinzuverdienstgrenze klar geregelt! 46.060€ Bruttoverdienst sind ab Rentenbeginn neben der Rente anrechnungsfrei. Dies gilt bis zum 31.12.2022! Welche Grenze gilt aber im Jahr 2023? Eine Frage, die bisher der Minister für Arbeit und Soziales nicht beantwortet hat. Sicher er hatte mit der Rentenanpassung und den Verbesserungen für EM-Bestandsrentner genug zu tun! Aber lieber Herr Hubertus Heil die Zeit drängt, dass Jahr 2022 ist fast zur Hälfte gelaufen.
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Wann kommt Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023: Ein Satz im Koalitionsvertrag der Ampel
im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht geschrieben, dass die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten entfristet werden soll. Nicht mehr und nicht weniger. Was genau dieser Satz bedeutet und welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Bundesregierung deshalb plant, ist mit Stand 14.06.2022 noch offen.
Wann kommt Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023: Unsere Anfrage an Dr. Schmachtenberg ( BMAS)
Am 09. Juni 2022 hat unser Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel eine Mail an Dr. Schmachtenberg -BMAS – sinngemäß mit folgendem Inhalt geschickt!
„Sehr geehrter Herr Dr. Schmachtenberg!
Mein Name ist Peter Knöppel. Ich bin Rechtsanwalt und gerichtlich zugelassener Rentenberater. Täglich erreichen mich Anfragen aus der Bevölkerung zum Thema Fortführung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ über den 31.12.2022 hinaus. Oft geht es um den Beginn einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze oder der Fortführung oder Beginn einer Beschäftigung oder Tätigkeit bei Rentenbezug einer vorgezogenen Altersrente!
Die Menschen sind verunsichert, wie sie sich verhalten sollen, auf was sie sich einstellen können? Im Koalitionsvertrag der Ampel steht sinngemäß geschrieben, dass die Hinzuverdienstgrenze entfristet werden soll!
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob die aktuell bestehende Hinzuverdienstgrenze 46.060 € auch im Jahr 2023 gelten wird und wie der Stand eines Gesetzgebungsverfahrens zur möglichen Änderung ist?Ich weiß, dass Sie sicher sehr stark eingebunden sind! Ich würde mich dennoch über eine Nachricht freuen!“
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Wann kommt Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023: Antwort des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat reagiert und folgendes mitgeteilt:
„Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.“
Uns ist klar, dass unsere Anfrage nach dem Eingangsprinzip bearbeitet wird. Da sicher viele Fragen zum Thema Rente und Soziales täglich beim BMAS eingehen, werden wir uns mit einer Antwort gedulden müssen.
Wann kommt Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023!
Wir gehen davon aus, so schreibt es letztlich der zeitliche Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens vor, dass die Bundesregierung spätestens im Oktober 2022 die Frage mit der Entfristung der Hinzuverdienstgrenzen für 2023 bei Altersrente beantworten wird. Vielleicht schon im Rentenpaket 2, welches Hubertus Heil angekündigt hat. In diesem Rentenpaket geht es unter anderem um die Einführung eines Aktienfonds für die gesetzliche Rente und vielleicht auch um die Einführung einer RV-Pflicht für Selbstständige? Sobald uns eine Nachricht aus dem BMAS vorliegt, werden wir antworten! Noch wissen wir nicht, ob im Jahr 2023 die Hinzuverdienstgrenze in gleicher oder ähnlicher Höhe fortgeführt wird, wie sie für 2022 gilt!
Ja, ich will im Jahr 2022 in Rente gehen und den Rentenbeginn planen!
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